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Allgemeine Vorlage (3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock"; hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beschlussfassung zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock";

hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beschlussfassung zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock";

hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beschlussfassung zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00/I 3 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 07.01.2008 Vorlagen-Nr.: 53/2006 2. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.01.2008 12.02.2008 19.02.2008 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock"; hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beschlussfassung zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 13.02.2007 dem Planentwurf zur 3. Änderung des o. a. Bebauungsplanes zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Plan beinhaltet, wie Ihnen bekannt, in Teilbereichen die Rücknahme bisheriger überbaubarer Flächen. Stattdessen sollen hier nunmehr private Grünflächen ausgewiesen werden. Der Bebauungsplanentwurf ist zu Ihrer Information nochmals beigefügt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in Form einer Informationsveranstaltung bereits am 21.03.2007 stattgefunden. Die hierüber gefertigte Niederschrift ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Darüber hinaus ist mit Datum vom 11. Mai 2007 noch eine schriftliche Stellungnahme der Erbengemeinschaft des Grundstückes Parzelle Nr. 66 eingegangen, die ebenfalls als Anlage beigefügt ist. Als Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung kann festgestellt werden, dass die überwiegende Mehrzahl der betroffenen Grundstückseigentümer mit der beabsichtigten Änderung der Planung einverstanden sind. Gegen die beabsichtigte Planänderung haben sich allerdings die Eigentümer der Parzellen Nr. 66, 147 und 260 ausgesprochen. Sie bitten um Beibehaltung des jetzigen Bebauungsplanes, um künftige Optionen hinsichtlich möglicher Bebauung offenzuhalten. Die Grunderwerbsverhandlungen zwischen den Eigentümern der Parzelle 260 und 147 sind offensichtlich bis zum heutigen Zeitpunkt nicht zum Abschluss gekommen. Der Verwaltung liegt auch bis heute kein Bebauungsvorschlag (wie in der Niederschrift erbeten) vor. Andererseits ist bekannt, dass die Eigentümer der Parzelle 147 nach wie vor Verkaufsabsichten haben. Das Bebauungsplanänderungsverfahren wurde durch einstimmigen Beschluss des Rates mit dem Ziele der Ausweisung privater Grünflächen und somit mit dem Ziele, eine weitere Bebauung in diesem Innenkern zu verhindern, eingeleitet. Selbst aufgrund der nunmehr eingegangenen Wünsche auf Beibehaltung des Planes sollte dieses Ziel konsequent fortgeführt werden, zumal die bisher vorgesehene Erschließung auch in Zukunft wohl nicht realisierbar ist. Ich schlage Ihnen von daher vor, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen bezüglich der Beibehaltung des jetzigen Planes zurückzuweisen und nunmehr die Offenlage des Bebauungsplanes zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -entfälltIII. Beschlussvorschlag: „1. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Wünsche der Eigentümer der Parzellen Nr. 66, 147 und 260, auf Beibehaltung einer Bebauungsmöglichkeit werden zurückgewiesen, da aus städtebaulichen Gründen die vorhandenen Grünflächen an dieser Stelle erhalten bleiben sollen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-