Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00/I 3
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 07.01.2008
Vorlagen-Nr.: 53/2006 2. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.01.2008
12.02.2008
19.02.2008
3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock";
hier:
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
sowie Beschlussfassung zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 13.02.2007 dem Planentwurf zur 3.
Änderung des o. a. Bebauungsplanes zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt,
die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Plan beinhaltet, wie Ihnen bekannt, in Teilbereichen die Rücknahme bisheriger überbaubarer
Flächen. Stattdessen sollen hier nunmehr private Grünflächen ausgewiesen werden. Der
Bebauungsplanentwurf ist zu Ihrer Information nochmals beigefügt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in Form einer Informationsveranstaltung bereits am
21.03.2007 stattgefunden. Die hierüber gefertigte Niederschrift ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Darüber hinaus ist mit Datum vom 11. Mai 2007 noch eine schriftliche Stellungnahme der
Erbengemeinschaft des Grundstückes Parzelle Nr. 66 eingegangen, die ebenfalls als Anlage
beigefügt ist.
Als Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung kann festgestellt werden, dass die überwiegende
Mehrzahl der betroffenen Grundstückseigentümer mit der beabsichtigten Änderung der Planung
einverstanden sind.
Gegen die beabsichtigte Planänderung haben sich allerdings die Eigentümer der Parzellen Nr. 66,
147 und 260 ausgesprochen. Sie bitten um Beibehaltung des jetzigen Bebauungsplanes, um
künftige Optionen hinsichtlich möglicher Bebauung offenzuhalten.
Die Grunderwerbsverhandlungen zwischen den Eigentümern der Parzelle 260 und 147 sind
offensichtlich bis zum heutigen Zeitpunkt nicht zum Abschluss gekommen. Der Verwaltung liegt
auch bis heute kein Bebauungsvorschlag (wie in der Niederschrift erbeten) vor.
Andererseits ist bekannt, dass die Eigentümer der Parzelle 147 nach wie vor Verkaufsabsichten
haben.
Das Bebauungsplanänderungsverfahren wurde durch einstimmigen Beschluss des Rates mit dem
Ziele der Ausweisung privater Grünflächen und somit mit dem Ziele, eine weitere Bebauung in
diesem Innenkern zu verhindern, eingeleitet. Selbst aufgrund der nunmehr eingegangenen
Wünsche auf Beibehaltung des Planes sollte dieses Ziel konsequent fortgeführt werden, zumal die
bisher vorgesehene Erschließung auch in Zukunft wohl nicht realisierbar ist.
Ich schlage Ihnen von daher vor, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
eingegangenen Stellungnahmen bezüglich der Beibehaltung des jetzigen Planes zurückzuweisen
und nunmehr die Offenlage des Bebauungsplanes zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-entfälltIII. Beschlussvorschlag:
„1. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Wünsche der
Eigentümer der Parzellen Nr. 66, 147 und 260, auf Beibehaltung einer Bebauungsmöglichkeit
werden zurückgewiesen, da aus städtebaulichen Gründen die vorhandenen Grünflächen an
dieser Stelle erhalten bleiben sollen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß §
3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-2-