Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung Erftstadt-Ahrem)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 10:28
Aktualisiert
26.11.15, 10:28
Antrag (Antrag bzgl. Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung Erftstadt-Ahrem) Antrag (Antrag bzgl. Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung Erftstadt-Ahrem)

öffnen download melden Dateigröße: 100 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 514/2015 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 16.10.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 24.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Seyfried Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 01.12.2015 vorberatend 15.12.2015 beschließend Antrag bzgl. Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung Erftstadt-Ahrem Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Anregung vom 15.10.2015 auf die Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung Erftstadt-Ahrem wird gefolgt. Begründung: Mit dem Antrag soll die Nutzbarmachung der (Teil-) Flurstücke zu Wohnbauzwecken realisiert werden. Der betroffene Bereich liegt außerhalb der rechtskräftigen Abgrenzungs- und Abrundungssatzung, im Norden des Ortsteils Erftstadt-Ahrem. Derzeit werden die Grundstücke landwirtschaftlich und als Gartenland genutzt. Das Plangebiet grenzt unmittelbar an die Abgrenzungs- und Abrundungssatzung Erftstadt-Ahrem. Es handelt sich derzeit um eine im Außenbereich liegende Fläche. Um hier Planungsrecht zu schaffen, müssen Außenbereichsflächen gem. § 34 (4) Baugesetzbuch in den Innenbereich einbezogen werden. Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt wird das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche sowie überlagert als „Fläche für eine Anreicherung und Aufwertung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege“ ausgewiesen. Die Flächen liegen weiterhin im Geltungsbereich des Landschaftsplans 4 sowie teilweise im Landschaftsschutzgebiet. Eine Herausnahme aus ebendiesem muss bei der Unteren Landschaftsbehörde beantragt werden. Eine überschlägige Vorabprüfung der umweltrelevanten Belange hat keinen Rückschluss auf Beeinträchtigungen ergeben. Nördlich grenzt das Plangebiet an eine Pensionspferdehaltung. Die immissionsschutzrechtlichen Aspekte sind ggf. durch ein Gutachten zu prüfen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag zu entsprechen, da die Voraussetzungen zur entsprechenden Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung im Wesentlichen erfüllt sind. Des Weiteren führt eine Erweiterung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung um die im Antrag dargestellten Flächen zu einer Arrondierung des Ortes, was aus städtebaulicher Sicht wünschenswert ist. Fernerhin befinden sich im direkten Umfeld zum Plangebiet Gebäude in gleicher Bautiefe, die einzubeziehenden Flächen sind durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt. In Vertretung (Hallstein) -2-