Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 10:28
Aktualisiert
26.11.15, 10:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 514/2015
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 16.10.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
24.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
01.12.2015
vorberatend
15.12.2015
beschließend
Antrag bzgl. Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung Erftstadt-Ahrem
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Anregung vom 15.10.2015 auf die Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung Erftstadt-Ahrem wird gefolgt.
Begründung:
Mit dem Antrag soll die Nutzbarmachung der (Teil-) Flurstücke zu Wohnbauzwecken realisiert
werden. Der betroffene Bereich liegt außerhalb der rechtskräftigen Abgrenzungs- und Abrundungssatzung, im Norden des Ortsteils Erftstadt-Ahrem. Derzeit werden die Grundstücke landwirtschaftlich und als Gartenland genutzt.
Das Plangebiet grenzt unmittelbar an die Abgrenzungs- und Abrundungssatzung Erftstadt-Ahrem.
Es handelt sich derzeit um eine im Außenbereich liegende Fläche. Um hier Planungsrecht zu
schaffen, müssen Außenbereichsflächen gem. § 34 (4) Baugesetzbuch in den Innenbereich einbezogen werden.
Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt wird das Plangebiet als landwirtschaftliche
Fläche sowie überlagert als „Fläche für eine Anreicherung und Aufwertung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege“ ausgewiesen. Die Flächen liegen weiterhin im Geltungsbereich des
Landschaftsplans 4 sowie teilweise im Landschaftsschutzgebiet. Eine Herausnahme aus ebendiesem muss bei der Unteren Landschaftsbehörde beantragt werden. Eine überschlägige Vorabprüfung der umweltrelevanten Belange hat keinen Rückschluss auf Beeinträchtigungen ergeben.
Nördlich grenzt das Plangebiet an eine Pensionspferdehaltung. Die immissionsschutzrechtlichen
Aspekte sind ggf. durch ein Gutachten zu prüfen.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag zu entsprechen, da die Voraussetzungen zur entsprechenden Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung im Wesentlichen erfüllt sind. Des
Weiteren führt eine Erweiterung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung um die im Antrag dargestellten Flächen zu einer Arrondierung des Ortes, was aus städtebaulicher Sicht wünschenswert
ist. Fernerhin befinden sich im direkten Umfeld zum Plangebiet Gebäude in gleicher Bautiefe, die
einzubeziehenden Flächen sind durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt.
In Vertretung
(Hallstein)
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