Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Der Bürgermeister
-Bau-, Planungs- u. Wirtschaftsförderungsamt-
Herr Linden - Az.: 621-00/3.Ä. B-Plan I 3, OT Winden
Kreuzau, den 23.03.2007
Niederschrift
über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
hier:
Beabsichtigte 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3,
Ortsteil Winden, Am Rebstock
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 26.10.2006 die Aufstellung der 3.
Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, Am Rebstock, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und die Verwaltung ermächtigt, einen Planentwurf zu
erarbeiten.
In seiner Sitzung am 13.02.2007 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau dem Planentwurf der 3.
Änderung zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Aufgrund dieses Ratsbeschlusses fand am 21.03.2007 um 17.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Kreuzau eine Informationsveranstaltung statt. Die Einladung dazu erfolgte durch Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau vom 23.02.2007 sowie durch Hinweisbekanntmachungen in der Dürener Zeitung und den Dürener Nachrichten
vom 24.02.2007.
Seitens der Verwaltung haben an der Informationsveranstaltung teilgenommen:
GVR Schmühl,
GA Linden.
Außerdem waren 10 Bürger/innen anwesend.
Herr Schmühl erläutert zunächst ausführlich den seit 1974 bestandskräftigen Bebauungsplan
I 3 sowie Ziel und Zweck der nunmehr vorgesehenen Planänderungen. Er weist darauf hin,
dass bereits bestehende Wohngebäude auch bei einer Änderung Bestandsschutz genießen.
Eingehend schildert Herr Schmühl den gesamten Verfahrensablauf des eingeleiteten Bebauungsplan-Änderungsverfahrens.
Im Verlauf einer sich daran anschließenden sachlich geführten Diskussion beantwortet Herr
Schmühl auch Fragen der anwesenden Bürger und Bürgerinnen bezüglich Erschließungskosten sowie Grundstückswertdifferenzen, je nachdem ob der jetzige Bebauungsplan beibehalten oder aber geändert wird. Bei Beibehaltung des jetzigen Bebauungsplanes könne vorbehaltlich eines Ratsbeschlusses allerdings davon ausgegangen werden, dass aus städtebaulichen Gründen (insbesondere keine Massivbauweise) eine Änderung der Geschossigkeit erfolgen wird oder aber bei Beibehaltung der Geschossigkeit eine maximale Firsthöhe
festgelegt wird.
D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T2574.doc
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Vom Anlieger der Parzelle 260 wird noch vorgetragen, den Bebauungsplan, wie vorgesehen,
zu ändern, allerdings mit einer Bebauungsmöglichkeit des Grundstückes Parz.-Nr. 147 im
hinteren Bereich, das er u.U. erwerben möchte. Eine Erschließung dieses Grundstückes wäre möglich durch einen Privatweg vom Ende der vorhandenen Stichstraße über sein Grundstück bis zur Parzelle 147.
Seitens der Verwaltung erläutert Herr Schmühl die tatsächlichen und rechtlichen Folgen dieser „Kleinlösung“. Er bittet den Anlieger darum, seine diesbezüglichen Vorstellungen in einem
Lageplan
darzustellen (auch
Angabe
der
vorgesehenen
Geschossigkeit/Firsthöhe/Wohneinheiten) und den Plan spätestens bis zum 10.04.2007 bei der Verwaltung einzureichen, damit diese „Kleinlösung“ bei den weiteren Beratungen im zuständigen
Fachausschuss und im Rat der Gemeinde Kreuzau mit berücksichtigt werden könne.
Da eine einheitliche Meinungsbildung nicht festgestellt werden konnte, hat Herr Schmühl
zum Abschluss der Informationsveranstaltung noch darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit
besteht, sich auch noch schriftlich bis zum 10.04.2007 (Ostern) zu den Planungsabsichten
der Gemeinde Kreuzau zu äußern. Sofern keine schriftliche Äußerung mehr abgegeben wird,
gehe die Verwaltung auch für die weiteren politischen Beratungen davon aus, dass die entsprechenden Anlieger mit der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes einverstanden
sind.
Herr Schmühl schloss um 18.30 Uhr die Informationsveranstaltung.
Gesehen:
- Schmühl -
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- Linden -
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