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Beschlusstext (3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet-Wald", im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
23.09.2009
Erstellt
09.11.09, 09:51
Aktualisiert
09.11.09, 09:51
Beschlusstext (3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet-Wald",  im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlusstext (3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet-Wald",  im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Bad Münstereifel, 06.11.2009 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 41. Sitzung des Rates vom Mittwoch, den 23.09.2009 Zu Punkt 8. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1655 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet-Wald", im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss Der Stadtverordnete Wolfgang Lanzerath wirkt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Beratungspunkt nicht mit. Der Bürgermeister verliest eine Stellungnahme der Rechtsanwälte Engels, Krings, Orth, Decker im Auftrag des Herrn Wolfgang Lanzerath zu einer Wortmeldung des Stadtverordneten Wolfgang Lanzerath, die als Anlage beigefügt ist. Die UWV-Fraktion erklärt, dass sie gegen die Legalisierung des ungenehmigten Bauvorhabens stimmt. Anstelle dieser grundstücksbezogenen Lösung sollte die Erweiterung auf alle Grundstücke entlang der derzeitigen Begrenzung geprüft werden. Die Stadtverordnete Rita Zimmermann bittet um Klärung der tatsächlichen Summe der Erweiterungsfläche. Die Verwaltung sagt zu, bis zum Abschluss des Verfahrens die Summen abzustimmen. Zudem wird auf Wunsch der Stadtverordneten Rita Zimmermann in einer der nächsten Fachausschusssitzungen über den aktuellen Sachstand des Ökokontos berichtet. Beschluss: Beschluss bei 28 Ja- , 5 Neinstimmen und 1 Enthaltung: 1. Es wird beschlossen, die 3. Änderung und die Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet-Wald“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen. Der Geltungsbereich der 3. Änderung und der Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet-Wald“, umfasst die Grundstücke Gemarkung Houverath Flur 34, Flurstücke Nr. 177 und 178 sowie die nördlich angrenzenden öffentlichen Wegeflächen entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die Änderung der textlichen Festsetzungen im Bezug auf die Zulässigkeit von Stellplätzen vor den straßenseitigen Baugrenzen gilt für den Bereich des Ursprungsbebauungsplan und den Erweiterungsbereich 2. Der Entwurf des Bebauungsplans 53 „Gewerbegebiet-Wald“, 3. Änderung und Erweiterung wird nebst Begründung und Textteil (= Anlage 2 zur Originalniederschrift) beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der 3. Änderung und der Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet-Wald“ mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 BauGB zu beteiligen. 4. Die Kosten des Änderungsverfahrens trägt der Antragsteller. Beratungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 23.09.2009 Seite 2