Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
23.09.2009
Erstellt
09.11.09, 09:51
Aktualisiert
09.11.09, 09:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 06.11.2009
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 41. Sitzung des Rates
vom Mittwoch, den 23.09.2009
Zu Punkt 8. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1655
3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet-Wald", im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
Der Stadtverordnete Wolfgang Lanzerath wirkt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Beratungspunkt nicht mit.
Der Bürgermeister verliest eine Stellungnahme der Rechtsanwälte Engels, Krings, Orth, Decker im
Auftrag des Herrn Wolfgang Lanzerath zu einer Wortmeldung des Stadtverordneten Wolfgang
Lanzerath, die als Anlage beigefügt ist.
Die UWV-Fraktion erklärt, dass sie gegen die Legalisierung des ungenehmigten Bauvorhabens
stimmt. Anstelle dieser grundstücksbezogenen Lösung sollte die Erweiterung auf alle Grundstücke
entlang der derzeitigen Begrenzung geprüft werden.
Die Stadtverordnete Rita Zimmermann bittet um Klärung der tatsächlichen Summe der
Erweiterungsfläche. Die Verwaltung sagt zu, bis zum Abschluss des Verfahrens die Summen
abzustimmen.
Zudem wird auf Wunsch der Stadtverordneten Rita Zimmermann in einer der nächsten
Fachausschusssitzungen über den aktuellen Sachstand des Ökokontos berichtet.
Beschluss:
Beschluss bei 28 Ja- , 5 Neinstimmen und 1 Enthaltung:
1. Es wird beschlossen, die 3. Änderung und die Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53
„Gewerbegebiet-Wald“ im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne
Umweltprüfung durchzuführen.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung und der Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53
„Gewerbegebiet-Wald“, umfasst die Grundstücke Gemarkung Houverath Flur 34,
Flurstücke Nr. 177 und 178 sowie die nördlich angrenzenden öffentlichen Wegeflächen
entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Die Änderung der textlichen Festsetzungen im Bezug auf die Zulässigkeit von Stellplätzen
vor den straßenseitigen Baugrenzen gilt für den Bereich des Ursprungsbebauungsplan und
den Erweiterungsbereich
2. Der Entwurf des Bebauungsplans 53 „Gewerbegebiet-Wald“, 3. Änderung und Erweiterung
wird nebst Begründung und Textteil (= Anlage 2 zur Originalniederschrift) beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der 3. Änderung und der Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet-Wald“ mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind
nach § 4 BauGB zu beteiligen.
4. Die Kosten des Änderungsverfahrens trägt der Antragsteller.
Beratungsergebnis:
28 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 23.09.2009
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