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Beschlusstext (Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;Ausdehnung der Karenzzeit Hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.01.2009)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Erstellt
20.11.09, 21:33
Aktualisiert
20.11.09, 21:33
Beschlusstext (Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;Ausdehnung der Karenzzeit
Hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.01.2009)

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Bad Münstereifel, 20.11.2009 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Dienstag, den 03.03.2009 Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1533 Z-1 Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;Ausdehnung der Karenzzeit Hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.01.2009 Die SPD-Fraktion erinnert an die Terminierung des interfraktionellen Abstimmungsgespräches zur Schaffung zusätzlicher Stellplätze entlang der Straße „Große Bleiche“. Beschluss: Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: 1. Die derzeitig auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen geltende 15-minütige Karenzzeit gilt nur noch auf folgenden Stellplätzen und wird auf 30 Minuten ausgedehnt: Alle Stellplätze im Mauerring der Kernstadt, Europaplatz, Stellplätze vor dem Werther Tor (ehemalige Polizeiwache), einschließlich der Motorradparkplätze, Stellplätze entlang der Kölner Straße und auf der Komm, Stellplätze mit täglicher Gebührenpflicht entlang der Trierer Straße und vor dem Orchheimer Tor, Römische Glashütte einschließlich der Motorradstellplätze. 2. Die gebührenfreie Zeit (Karenzzeit) gilt nur für Erledigungen bis zu einer halben Stunde. Bei einer darüber hinaus reichenden Parkzeit gilt die Gebührenpflicht ab der ersten Minute. 3. Der Parkkunde ist verpflichtet, am jeweiligen Parkschein einen "Null-Bon" zu ziehen und diesen entsprechend der Straßenverkehrsordnung gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen oder am Motorrad anzubringen. 4. Für eine Übergangs- und Eingewöhnungsphase gilt die bisherige Regelung noch acht Wochen parallel zur neuen Regelung. 5. Die durch die Ausdehnung der Karenzzeit entstehenden Programmkosten für die Parkscheinautomaten in Höhe von 1.800 € sowie die Mindereinnahmen an Parkgebühren in Höhe von 12.775 € sind über die Veränderungsliste zum Haushalt 2009 zu berichtigen. Beratungsergebnis: