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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 75 "Bad Münstereifel-Westlich Ashfordstraße-Aufstellung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Öffent- lichkeit gem. § 3 Abs 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. " BauGB, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Erstellt
20.11.09, 21:33
Aktualisiert
20.11.09, 21:33
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 75 "Bad Münstereifel-Westlich Ashfordstraße-Aufstellung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Öffent-
         lichkeit gem. § 3 Abs 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
         Belange gem. § 4 Abs. " BauGB, Satzungsbeschluss)

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Bad Münstereifel, 20.11.2009 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Dienstag, den 03.03.2009 Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1510 Bebauungsplan Nr. 75 "Bad Münstereifel-Westlich Ashfordstraße-Aufstellung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. " BauGB, Satzungsbeschluss Auf eine Nachfrage im Strukturförderungsausschuss berichtet die Verwaltung, dass der Investor eine Vereinbarung mit der Verwaltung über die Einrichtung einer Baustellenzufahrt abgeschlossen habe. Zudem habe der Investor einen Vertrag über eine Nutzung des Nachbargrundstückes. Hierfür liegt inzwischen auch ein entsprechender Bepflanzungsplan vor. Beschluss: Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: 1. Zu den beigefügten Stellungnahmen aus den Verfahren nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse (= Anlage 1 zur Originalniederschrift) gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2415) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 75 „Westlich Ashfordstraße“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen. Beratungsergebnis: