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Kommune
Bad Münstereifel
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20.11.09, 21:33
Aktualisiert
20.11.09, 21:33
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Bad Münstereifel, 20.11.2009
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom Dienstag, den 03.03.2009
Zu Punkt 8. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1513
Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle" Teilbereich 2
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gen. § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss
Beschluss:
Empfehlungsbeschluss bei 11 Ja- zu 2 Neinstimmen:
1. Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch unter Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 Baugesetzbuch
eingegangenen Stellungnahmen werden die in der Anlage beigefügten Abwägungsbeschlüsse
(=Anlage 4 zur Originalniederschrift) gefasst.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. Sept. 2004
(BGBL I S. 2415) i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
z. Zt. gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 70 „Arloff-Hubertuskapelle“ in der vorliegenden
Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.
Beratungsergebnis:
11 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)