Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
11.09.14, 15:06
Aktualisiert
24.09.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 265/2014
Az.: 20
Amt: - 2 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 15.07.2014
Gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Gez. Erner
1.7.2014
BM
Datum Freigabe -100-
Gez. Walter
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Termin
Bemerkungen
23.09.2014
vorberatend
Rechnungsprüfungsausschuss
29.09.2014
vorberatend
Rat
30.09.2014
beschließend
Betrifft:
Korrigierter Jahresabschluss zum 31.12.2012 nach Prüfung
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt die korrigierte Fassung des Jahresabschlusses der Stadt Erftstadt zum
31.12.2012 zur Kenntnis und verfährt gemäß Vorlage V 253/2014 des Rechnungsprüfungsamtes.
2. Der Rat beschließt über die Ergebnisverwendung gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW. In Höhe
des Jahresfehlbetrages von 8.015.847,61 EUR sind Rücklagen aufzulösen. Da in der Augleichsrücklage nur noch 4.362.260,86 EUR verfügbar sind, ist in Höhe von 3.653.586,75 EUR
auch die Allgemeine Rücklage in Anspruch zu nehmen.
Begründung:
Aufgrund der Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt
sind einzelne Bilanzposten berichtigt worden. Der korrigierte Jahresabschluss wird zur Kenntnis
genommen. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise (Feststellung des Jahresabschlusses sowie
Entlastung des Bürgermeisters) wird auf die Vorlage V 253/2014 verwiesen, die vom Rechnungsprüfungsamt erstellt worden ist.
Hinsichtlich der Ergebnisverwendung wird dem Rat vorgeschlagen, Rücklagen in Höhe des Jahresfehlbetrages von 8.015.847,61 EUR aufzulösen. Da die Ausgleichsrücklage sich nur noch auf
4.362.260,86 EUR beläuft, ist in Höhe der verbleibenden 3.653.586,75 EUR erstmalig auch die
Allgemeine Rücklage aufzulösen.
In Vertretung
(Erner)
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