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Beschlussvorlage (Korrigierter Jahresabschluss zum 31.12.2012 nach Prüfung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
11.09.14, 15:06
Aktualisiert
24.09.15, 18:43
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 265/2014 Az.: 20 Amt: - 2 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 15.07.2014 Gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Gez. Erner 1.7.2014 BM Datum Freigabe -100- Gez. Walter Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Termin Bemerkungen 23.09.2014 vorberatend Rechnungsprüfungsausschuss 29.09.2014 vorberatend Rat 30.09.2014 beschließend Betrifft: Korrigierter Jahresabschluss zum 31.12.2012 nach Prüfung Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Rat nimmt die korrigierte Fassung des Jahresabschlusses der Stadt Erftstadt zum 31.12.2012 zur Kenntnis und verfährt gemäß Vorlage V 253/2014 des Rechnungsprüfungsamtes. 2. Der Rat beschließt über die Ergebnisverwendung gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW. In Höhe des Jahresfehlbetrages von 8.015.847,61 EUR sind Rücklagen aufzulösen. Da in der Augleichsrücklage nur noch 4.362.260,86 EUR verfügbar sind, ist in Höhe von 3.653.586,75 EUR auch die Allgemeine Rücklage in Anspruch zu nehmen. Begründung: Aufgrund der Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt sind einzelne Bilanzposten berichtigt worden. Der korrigierte Jahresabschluss wird zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise (Feststellung des Jahresabschlusses sowie Entlastung des Bürgermeisters) wird auf die Vorlage V 253/2014 verwiesen, die vom Rechnungsprüfungsamt erstellt worden ist. Hinsichtlich der Ergebnisverwendung wird dem Rat vorgeschlagen, Rücklagen in Höhe des Jahresfehlbetrages von 8.015.847,61 EUR aufzulösen. Da die Ausgleichsrücklage sich nur noch auf 4.362.260,86 EUR beläuft, ist in Höhe der verbleibenden 3.653.586,75 EUR erstmalig auch die Allgemeine Rücklage aufzulösen. In Vertretung (Erner) -2-