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Beschlussvorlage (Abwägung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
29.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung)

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Inhalt der Datei

1 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Gut Kaiskorb Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 1.1 Straßen.NRW, Landesbe- Es bestehen keine Bedenken, sofern das geänder- Das zukünftige Verkehrsaufkommen wird sich nur … die Mitteilung zur Kenntnis te Verkehrsaufkommen zum Gut Kaiskorb keine geringfügig gegenüber dem heutigen Aufkommen zu nehmen. trieb Straßenbau NRW Schreiben vom 12.12.2007 negativen Auswirkungen auf die Anbindung an die ändern und damit keine negativen Auswirkungen L 277 nach sich zieht. auf die Anbindung haben. 1.2 2. 3. 4. 5. 6. 7. Es wird darauf hingewiesen, dass die Straßenbau- Entfällt. … die Mitteilung verwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gezu nehmen. gen den Lärm auf der L 277 erforderlich sind. … die Mitteilung Bezirksregierung Düssel- Bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes Entfällt. ist nicht unmittelbar von einer baulichen Aktivität zu nehmen. dorf Schreiben vom 10.12.2007 und damit von erheblichen Erdeingriffen auszugehen. Deshalb ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht zu beteiligen. … die Mitteilung Infracor, Chemistry Servi- Im Plangebiet verlaufen keine von Infracor betreu- Entfällt. ten Fernleitungen zu nehmen. ces Schreiben vom 14.12.2007 Plangebiet verlaufen keine RWE- Entfällt. … die Mitteilung RWE Westfalen-Weser-Ems Im Hochspannungsleitungen. zu nehmen. Netzservice GmbH Schreiben vom 18.12.2007 Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen Die Gebäudehöhen werden im Rahmen des Be- … die Mitteilung Wehrbereichsverwaltung die Realisierung der Planung. Es wird davon aus- bauungsplanverfahrens festgesetzt. zu nehmen. West Schreiben vom 19.12.2007 gegangen, dass Gebäudeteile die Höhe von 25 m nicht überschreiten. Bei Überschreiten dieser Höhe ist die Wehrbereichsverwaltung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu beteiligen. Nach Prüfung der zugesandten Unterlagen wird Entfällt. … die Mitteilung Wald und Holz.NRW. Schreiben vom 20.12.2007 mitgeteilt, dass aus Sicht des Regionalforstamtes zu nehmen. Rhein-Sieg-Erft keine Bedenken bestehen. … die Mitteilung RWE-Westfalen-Weser-Ems Durch die Planung werden keine von RWE und Entfällt. Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleizu nehmen. Netzservice GmbH Schreiben vom 02.01.2008 tungen betroffen. Neuverlegungen sind nicht vorgesehen. zur Kenntnis zur Kenntnis zur Kenntnis zur Kenntnis zur Kenntnis zur Kenntnis zur Kenntnis 2 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Gut Kaiskorb Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Der Vorgang wurde an die DB-Services Immobilien Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis 8. DB NETZE zu nehmen. Schreiben vom 02.01.2008 GmbH, Niederlassung Köln weitergeleitet. Von dort liegt keine abschließende Stellungnahme vor. 9. Erft-Verband, Bereich Ab- Seitens des Erftverbandes bestehen keine Beden- Die Regelung der Niederschlagswasserbeseitigung … die Mitteilung zur Kenntnis ken gegen die Planung. Gemäß § 51a LWG ist das erfolgte im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu nehmen. wassertechnik Schreiben vom 10.01.2008 Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln für den gleichen Bereich. oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Das anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser sollte z. B. in Teichen gesammelt werden.