Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 6/2008)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,3 kB
Erstellt
22.02.10, 11:27
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 6/2008)

öffnen download melden Dateigröße: 7,3 kB

Inhalt der Datei

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom Aufgrund des § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten ( Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV.NRW. 2006 S. 516) in der zur Zeit jeweils geltenden Fassung wird für die Gemeinde Kreuzau verordnet: §1 1. Aus Anlass des Automarktes dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, dem 06.04.2008, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau geöffnet sein. 2. Aus Anlass des Frühlingsfestes dürfen Verkaufsstellen am Pfingstmontag, dem 12.05.2008, von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr, für den Bereich des Gewerbegebietes Stockheim geöffnet sein. 3. Aus Anlass des Ortsfestes dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, dem 07.09.2008, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau geöffnet sein. 4. Aus Anlass des Adventmarktes dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, dem 30.11.2008, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau geöffnet sein. §2 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten Verkaufsstellen offen hält. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € geahndet werden. §3 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und am 01.12.2008 außer Kraft. Die vorstehende Verordnung wird hiermit veröffentlicht: Kreuzau, den Gemeinde Kreuzau als örtliche Ordnungsbehörde Der Bürgermeister - Walter Ramm - D:\Programme\SD.Net-Citrix\BackSystems\tmp\anlagen\T2489.doc