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Allgemeine Vorlage (2. Fortschreibung des Frauenförderplanes)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,4 kB
Datum
09.10.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (2. Fortschreibung des Frauenförderplanes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Stolz/Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 27.06.2007 Vorlagen-Nr.: 69/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 09.10.2007 2. Fortschreibung des Frauenförderplanes I. Sach- und Rechtslage: Nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW (LGG) vom 09.11.1999 hat die Gemeinde für den Zeitraum von 3 Jahren einen Frauenförderplan aufzustellen, der vom Rat zu beschließen ist (§ 5a Abs. 4 LGG). Das beigefügte Exemplar enthält die 2. Fortschreibung des Frauenförderplanes, basierend auf dem Frauenförderplan vom 30.06.2000. Alle Daten wurden mit dem Stichtag 31.12.2006 aktualisiert. Der Personalrat und auch die Gleichstellungsbeauftragte haben der 2. Fortschreibung des Planes in der vorliegenden Form zugestimmt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „Die 2. Fortschreibung des Frauenförderplanes der Gemeinde Kreuzau wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________