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Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 76/2007)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Datum
09.10.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 76/2007) Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 76/2007)

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Inhalt der Datei

Bildung von Produkten nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) für den Haushalt der Gemeinde Kreuzau ab dem 1.1.2009 Nach dem bisherigen Haushaltsrecht gliederte sich der Haushaltsplan (§ 78 Abs. 2 GO NRW) in einen Verwaltungshaushalt und einen Vermögenshaushalt. Beide Teilhaushalte wurden weiter in 10 Einzelpläne (von 0 bis 9) unterteilt. Dabei wurden die Einzelpläne nochmals in Abschnitte und Unterabschnitte aufgegliedert. In diesen wurden begrifflich nur Einnahmen und Ausgaben veranschlagt bzw. gebucht. Mit dem neuen Haushaltsrecht wird nunmehr der Wechsel von der bisherigen Kameralistik auf die neue doppelte Buchführung (Doppik) vollzogen. Die Gemeinde Kreuzau führt zum 1.1.2009 die Doppik ein. Nach § 1 der neuen Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO-NKF) besteht der Haushaltsplan aus 1. dem Ergebnisplan, 2. dem Finanzplan, 3. aus den Teilplänen sowie 4. aus dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss. Daneben ist dem Haushaltsplan eine Reihe von Anlagen beizufügen. Die veranschlagten Haushaltsmittel im Ergebnisplan orientieren sich nunmehr nach den Rechengrößen der Doppik, nämlich an Erträgen und Aufwendungen. Der Ergebnisplan ist nicht produktorientiert gegliedert, sondern enthält ausschließlich 19 nach § 2 GemHVO-NKF vorgeschriebene und einzeln auszuweisende Ertrags- und Aufwandspositionen. Im Finanzplan sind 27 Einzahlungs- und Auszahlungsarten verpflichtend darzustellen. Hierbei handelt es sich um Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die Summen der Erträge und Aufwendungen des Ergebnisplanes bzw. der Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzplanes entsprechen vereinfacht ausgedrückt in etwa den Summen der im kameralen Haushaltsplan enthaltenen Gruppierungsübersicht. Durch die Umstellung auf das doppische Haushaltssystem wird aus der bisherigen „InputSteuerung“ in Form einer Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen nunmehr eine produktorientierte „Output-Steuerung“ über Ziele und Kennzahlen. Der Begriff Produkt leitet sich aus dem lateinischen producere (= hervorbringen, erzeugen, herstellen) ab. Ein Produkt ist demnach das Ergebnis von Tätigkeiten und Prozessen. In der öffentlichen Verwaltung handelt es sich dabei zumeist nicht um materielle Produkte, sondern in der Regel um Dienstleistungen. Leistungen sind Bündel von einzelnen Aktivitäten der Verwaltung. In ihnen werden die einzelnen Arbeitsschritte der Verwaltung zusammengefasst. Leistungen sind Bestandteile der Produkte. Man unterscheidet interne und externe Produkte. Interne Produkte werden von einer Verwaltungseinheit für eine andere Verwaltungseinheit erstellt. Sie dienen der abnehmenden Organisationseinheit wiederum für die Erstellung von externen Produkten. Typische Beispiele für interne Produkte sind: Datenverarbeitungsadministration, Querschnittsämter Hauptamt, Kämmerei usw. Externe Produkte sind die Produkte der Verwaltung, die als Ergebnis des Verwaltungshandelns letztlich zur Bedienung der Bedürfnisse Dritter dienen. Sie werden für Abnehmer außerhalb der Verwaltung erstellt. Beispiele für externe Produkte sind: Feuerschutz, Abwasserund Abfallbeseitigung, Schulen. D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T1925.doc Nach § 4 der GemHVO (NKF) werden die Teilpläne des Haushaltsplanes produktorientiert gegliedert. Sie bestehen aus einem Teilergebnisplan und einem Teilfinanzplan. Die Teilpläne werden nach Produktbereichen oder nach Verantwortungsbereichen (Budgets) nach dem vom Innenministerium verbindlich vorgegebenen Produktrahmen aufgestellt. Die Verwaltung schlägt vor, die Teilpläne nach Produktbereichen aufzustellen. Die Produktbereiche (1. Ebene) können weiter untergliedert werden in Produktgruppen (2. Ebene) und Produkte (3. Ebene). Unterhalb der Produktstufe sind noch weitere Ebenen abbildbar (Teilprodukte/Kostenstellen). Die oberste Gliederungsebene Produktbereiche stellt die verbindliche Mindestgliederung der Haushalte dar. Jeder Kommunalhaushalt in NRW muss die vorgeschriebenen 17 Produktbereiche abbilden. Ausnahmen können sich nur ergeben, wenn die Kommune die in einem Produktbereich abgebildeten Aufgaben nicht wahrnimmt. Die 17 Produktbereiche lauten wie folgt: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 Innere Verwaltung Sicherheit und Ordnung Schulträgeraufgaben Kultur und Wissenschaft Soziale Leistungen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Gesundheitsdienste Sportförderung Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen Bauen und Wohnen Ver- und Entsorgung Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Natur- und Landschaftspflege Umweltschutz Wirtschaft und Tourismus Allgemeine Finanzwirtschaft Stiftungen Weil auf der Ebene der Produktgruppen Informationen an das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) geliefert werden müssen, erfolgt die Unterteilung der Produktgruppen nach den vorgeschriebenen finanzstatistischen Kennziffern des LDS. Nur so ist ein interkommunaler Vergleich möglich. Die Verwaltung legt Ihnen nachfolgend den Entwurf des Produktkataloges für den Haushalt der Gemeinde ab dem 1.1.2009 vor. Unterhalb der 17 Produktbereiche wurden 49 Produktgruppen gebildet und diese in 70 Produkte unterteilt. Darüber hinaus wurde zur besseren Darstellung unterhalb der Produkte eine weitere Ebene als Teilprodukt/Kostenstelle eingerichtet. Der Produktkatalog enthält die Beschreibung der Produkte, die rechtlichen Grundlagen, das politische Gremium, die Ziele, die Zielgruppen, Kennzahlen und das zuständige Amt. Er ist als Vorschlag zu verstehen, Änderungen sind jederzeit möglich. Das Ziel des Produktkataloges ist ein aussagekräftiger und transparenter Haushalt. Kreuzau, den 8. August 2007 Der Bürgermeister: I.V. -StolzGVD D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T1925.doc