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Antrag (Antrag bzgl. Bericht zum Stand der Errichtung eines Jugendtreffs in Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
25.11.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 580/2015 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 05.11.2015 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM 19.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Feldmann Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 25.11.2015 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Bericht zum Stand der Errichtung eines Jugendtreffs in Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: In Liblar wohnen 24% aller unter 18-Jährigen Einwohner der Stadt Erftstadt (KDVZ, Stand 01.08.2015). Gemäß Spielflächenplanung II.4 liegen nur 19,5 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Spielflächen in diesem Stadtteil. Die Bedarfsdeckung beträgt nur 84,2 Prozent. Insofern besteht hier eine hohe Priorität zur Schaffung von Spielflächen und Treffpunkten. Aus Sicht des Amtes für Jugend und Familie stehen die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen nur ungenügend zur Verfügung und es bestehen in folgenden Bereichen in Liblar nach wie vor Versorgungsdefizite:    Spielflächen, Outdoor-Jugendtreffpunkte Jugendfreizeiträume (fehlende „Jugendkulturhalle“) Reduzierung der sozialstrukturellen Belastung Bei der Planung, Bebauungsplan Nr. 101A (Liblar, Einkaufszentrum/ 17.01.2011), entfiel der Outdoor-Jugendtreffpunkt „Jugendplatz hinter dem Hallenbad“. Da mit der Aufgabe der Musikschule das dortige Jugendcafé ebenfalls wegfiel und bislang kein adäquater Ausgleich geschaffen werden konnte, wurde das Versorgungsdefizit in Liblar für den Jugendfreizeitbereich seitdem noch verstärkt. Für weggefallende Jugendtreffpunkte ist unbedingt Ersatz zu schaffen. Im Verhältnis zu den anderen Stadtteilen hat Liblar eine belastete Sozialstruktur. Es besteht hinsichtlich der Versorgung durch städtische Dienste ein erhöhter Jugendhilfebedarf. Dies trifft im hohen Maße auch für die Jugendgerichtshilfe zu. Im Hinblick auf die infrastrukturellen und sozialstrukturellen Gegebenheiten müssen zur Gewährleistung einer ausreichenden Jugendhilfestruktur zusätzlich geeignete Maßnahmen im Bereich der Kinderbetreuung und der Jugendfreizeit eingeplant und geschaffen werden. Dies betrifft insbesondere  die Schaffung zusätzlicher Plätze zur Kinderbetreuung,  die Schaffung öffentlicher Spielflächen/Treffpunkte in Wohnortnähe für Kinder, Jugendliche und Familien mit altersadäquater Ausstattung. Der vorgesehene Standort ist das Ergebnis einer intensiven - öffentlich geführten - Standortfindung. Die Lage westlich des Bolzplatzes und die Entfernung des Jugendtreffs von der Wohnbebauung (ca. 150 m) entsprechen der angeregten Lage südlich des Bolzplatzes im Bereich der Willy-Brandt Straße. Zum aktuellen Stand bezüglich des vorgesehenen Jugendtreffs in der ehemaligen Hauptschule, wird auf die Vorlage 521/2015 verwiesen. Von Seiten des Amtes für Jugend und Familie wird auch weiterhin das Erdgeschoss der ehemaligen Hauptschule oder ein Standort in der Nähe des Einkaufszentrums favorisiert. Im Rahmen der Diskussion um eine Gesamtschule erfolgte ein Planungsstopp. Im Zuge des Nutzungskonzeptes hat die Verwaltung vorgeschlagen, Jugendräume im Erdgeschoss des Altbaus ab Sommer 2016 zu planen und umzusetzen. Das erforderliche Raumprogramm kann dort realisiert werden. In Vertretung (Lüngen) -2-