Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
25.11.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 580/2015
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 05.11.2015
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
19.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
25.11.2015
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Bericht zum Stand der Errichtung eines Jugendtreffs in Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
In Liblar wohnen 24% aller unter 18-Jährigen Einwohner der Stadt Erftstadt (KDVZ, Stand
01.08.2015). Gemäß Spielflächenplanung II.4 liegen nur 19,5 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Spielflächen in diesem Stadtteil. Die Bedarfsdeckung beträgt nur 84,2 Prozent.
Insofern besteht hier eine hohe Priorität zur Schaffung von Spielflächen und Treffpunkten.
Aus Sicht des Amtes für Jugend und Familie stehen die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen
nur ungenügend zur Verfügung und es bestehen in folgenden Bereichen in Liblar nach wie vor
Versorgungsdefizite:
Spielflächen, Outdoor-Jugendtreffpunkte
Jugendfreizeiträume (fehlende „Jugendkulturhalle“)
Reduzierung der sozialstrukturellen Belastung
Bei der Planung, Bebauungsplan Nr. 101A (Liblar, Einkaufszentrum/ 17.01.2011), entfiel der Outdoor-Jugendtreffpunkt „Jugendplatz hinter dem Hallenbad“. Da mit der Aufgabe der Musikschule
das dortige Jugendcafé ebenfalls wegfiel und bislang kein adäquater Ausgleich geschaffen werden
konnte, wurde das Versorgungsdefizit in Liblar für den Jugendfreizeitbereich seitdem noch verstärkt. Für weggefallende Jugendtreffpunkte ist unbedingt Ersatz zu schaffen.
Im Verhältnis zu den anderen Stadtteilen hat Liblar eine belastete Sozialstruktur. Es besteht hinsichtlich der Versorgung durch städtische Dienste ein erhöhter Jugendhilfebedarf. Dies trifft im
hohen Maße auch für die Jugendgerichtshilfe zu.
Im Hinblick auf die infrastrukturellen und sozialstrukturellen Gegebenheiten müssen zur Gewährleistung einer ausreichenden Jugendhilfestruktur zusätzlich geeignete Maßnahmen im Bereich der
Kinderbetreuung und der Jugendfreizeit eingeplant und geschaffen werden.
Dies betrifft insbesondere
die Schaffung zusätzlicher Plätze zur Kinderbetreuung,
die Schaffung öffentlicher Spielflächen/Treffpunkte in Wohnortnähe für Kinder, Jugendliche
und Familien mit altersadäquater Ausstattung.
Der vorgesehene Standort ist das Ergebnis einer intensiven - öffentlich geführten - Standortfindung. Die Lage westlich des Bolzplatzes und die Entfernung des Jugendtreffs von der Wohnbebauung (ca. 150 m) entsprechen der angeregten Lage südlich des Bolzplatzes im Bereich der Willy-Brandt Straße.
Zum aktuellen Stand bezüglich des vorgesehenen Jugendtreffs in der ehemaligen Hauptschule,
wird auf die Vorlage 521/2015 verwiesen. Von Seiten des Amtes für Jugend und Familie wird auch
weiterhin das Erdgeschoss der ehemaligen Hauptschule oder ein Standort in der Nähe des Einkaufszentrums favorisiert.
Im Rahmen der Diskussion um eine Gesamtschule erfolgte ein Planungsstopp.
Im Zuge des Nutzungskonzeptes hat die Verwaltung vorgeschlagen, Jugendräume im Erdgeschoss des Altbaus ab Sommer 2016 zu planen und umzusetzen. Das erforderliche Raumprogramm kann dort realisiert werden.
In Vertretung
(Lüngen)
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