Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Datum
09.10.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 14.08.2007
Vorlagen-Nr.: 57/2006 2. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
29.08.2007
19.09.2007
09.10.2007
Erforderliche Sanierungs-/Unterhaltungsarbeiten im Bereich der Festhalle Kreuzau;
hier: Zustimmung zum überarbeiteten Sanierungskonzept
I. Sach- und Rechtslage:
Das Thema wurde bereits ausführlich in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am
09.05.2007 beraten. Ein Beschlussvorschlag wurde bisher nicht erarbeitet. Die Angelegenheit
wurde zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.
Ich habe Sie mit Schreiben vom 27.06.2007 über das Ergebnis eines Gespräches mit Vertretern
der Kreuzauer Ortsvereine und der weiterführenden Schulen in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig habe
ich Ihnen auch die Stellungnahme des Bauordnungsamtes des Kreises Düren vom 19.06.2007 zur
Kenntnis gegeben. Hieraus wollen Sie ersehen, dass das Bauordnungsamt aufgrund der
vorliegenden Prüfberichte und des inzwischen auch vorliegenden Brandschutzkonzeptes damit
einverstanden ist, dass mit der Mängelbeseitigung Anfang Februar 2008 begonnen wird, sodass
bis zu diesem Zeitpunkt keine Veranstaltung abgesagt werden muss. Sofern bautechnisch
möglich, bestehen des Weiteren seitens des Bauordnungsamtes keine Bedenken, wenn die
Sanierungsarbeiten ausschließlich in veranstaltungsfreien Zeiten ausgeführt werden.
Aus meiner Sicht sollte hauptsächlich aus finanziellen Gründen die Frage des Abbruchs und somit
des Neubaus einer Festhalle nicht weiter diskutiert werden, zumal sich die
Gesamtsanierungskosten nach erneuter Überarbeitung und Reduzierung auf das
Allernotwendigste um rund 200.000,00 € reduzieren. Die Gründe hierfür wollen Sie meinen
weiteren Ausführungen entnehmen.
Aus bauordnungsrechtlicher Sicht ist es unabdingbar, folgende Mängel aus Sicherheitsgründen ab
Februar 2008 zu beheben:
1.
2.
3.
4.
5.
Notbeleuchtung,
Elektroanlagen,
Lüftungsanlagen,
Brandschutzmaßnahmen,
Entrauchung.
Die weiteren in der Sitzungsvorlage am 25.04. aufgezeigten Sanierungsmaßnahmen sind
bauordnungsrechtlich nicht relevant und können durchaus auch auf spätere Jahre verschoben
werden. Es handelt sich hierbei um
6. Erneuerung des Holzfußbodens,
7. Erneuerung der Fenster- und Türanlagen,
8. Dacherneuerung.
Bezüglich der Beseitigung der Sicherheitsmängel haben inzwischen intensive Gespräche
zwischen dem sachverständigen Büro bft COGNOS und dem von mir beauftragten
Fachingenieurbüro REMA stattgefunden. Hierbei konnte ein übereinstimmendes Ergebnis
hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise erzielt werden. Im Einzelnen ist nunmehr Folgendes
vorgesehen:
1. Notbeleuchtung
Die vorhandene Notbeleuchtungsanlage kann nicht mehr repariert werden und ist komplett zu
erneuern. Entgegen der bisherigen Planung soll jedoch nunmehr kein ZentralbatterieSicherheitsgerät angeschafft, sondern die Notbeleuchtung, wie auch im Schulzentrum bzw. in der
Sporthalle Kreuzau, mittels einzelbatteriebetriebener Sicherheitsleuchten erfolgen. Hierdurch
reduzieren sich die Kosten von bisher 60.000,00 € auf nunmehr 30.000,00 €.
2. Elektroanlagen
Die vorhandene Hauptverteilung und die Erneuerung der Elektroleitungen sind nach wie vor
unumgänglich. Die hiermit verbundenen Kosten wurden nochmals überprüft, wobei sich hierbei
keine Kostenersparnis ergeben hat. Die bisherige Kostenermittlung enthielt jedoch auch neue
Beleuchtungskörper. Da diese jedoch aus Sicherheitsgründen nicht erforderlich sind, sollte hierauf
verzichtet werden, sodass sich die Kosten von bisher 80.000,00 € auf 60.000,00 € reduzieren
werden.
3. Lüftungsanlage
Bei meinen bisherigen Überlegungen bin ich davon ausgegangen, dass die vorhandene
Lüftungsanlage komplett zu erneuern ist und eine Mängelbeseitigung nicht ausreicht, da die
vorhandene Anlage nicht der aktuell gültigen DIN EN13779 entspricht. Sofern die vorhandene
Anlage repariert wird, verbleibt es bei einem Außenluftvolumenstrom von 30 m³/Stunde.
Nach der aktuell gültigen DIN muss der Außenluftvolumenstrom jedoch 58 m³/Std. betragen.
Das Prüfbüro hat jedoch die Auffassung vertreten, dass sich die Gemeinde auf den
Bestandsschutz berufen kann; dieser Auffassung hat sich das Bauordnungsamt des Kreises Düren
angeschlossen, sodass ich Ihnen nunmehr natürlich auch vorschlage, auf die komplette
Erneuerung der Anlage zu verzichten und lediglich die im Prüfbericht enthaltenen Mängel zu
beseitigen. Eine komplett neue Lüftungsanlage hätte Kosten in Höhe von 270.000,00 € verursacht;
die Kosten der Mängelbeseitigung belaufen sich auf 55.000,00 €. Hierin enthalten sind auch der
Einbau von Brandschutzklappen gemäß Brandschutzgutachten. Hierin nicht enthalten sind jedoch
Kosten für die beiden zentralen Zu- und Abluftgeräte, die derzeit noch intakt sind. Es gibt
selbstverständlich keine Garantie dafür, wielange die Geräte noch ordnungsgemäß arbeiten. Der
Austausch gegen neue Geräte würde nochmals Kosten in Höhe von voraussichtlich 55.000,00 €
verursachen. Da die Notwendigkeit zum Austausch derzeit jedoch nicht besteht, sollte auch hierauf
verzichtet werden.
4. Brandschutzmaßnahmen
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage vom 25.04.2007 lag das endgütige
Brandschutzkonzept noch nicht vor. Es datiert vom 15.05.2007. Während der Begehung sah es
zunächst so aus, als wären nur im geringen Umfange Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Das
endgültig vorliegende Konzept und die Absprachen mit dem Bauordnungsamt des Kreises Düren
haben jedoch nunmehr dazu geführt, dass sich die Kosten für bauliche Brandschutzmaßnahmen
nicht wie ursprünglich angenommen auf 10.000,00 € sondern auf 37.000,00 € belaufen werden. Es
müssen zahlreiche T 30-RS Türen eingebaut und fehlende Abschottungen im Bereich von Kabelund Rohrdurchführungen
vorgenommen werden. Außerdem sind einige Innenwände im
Kellergeschoss in F 90 nachzurüsten.
-2-
5. Entrauchungsmaßnahmen
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Brandschutzkonzeptes wurde festgestellt, dass die
Festhalle
über
keine
maschinelle
Rauchabzugsanlage
verfügt.
Anstelle
dieser
Rauchabzugsanlage
genügen für die Entrauchung von Versammlungsstätten auch
Rauchableitungsöffnungen über Fenster bzw. Türen. Diese Öffnungen müssen im oberen Drittel
der Außenwand der zu entrauchenden Ebene angeordnet sein.
Im kleinen Saal ist eine ausreichende Anzahl von zu öffnenden Fenstern vorhanden. Die Fenster
liegen hier jedoch nicht im oberen Drittel der Wandfläche. Auf einen nachträglichen Einbau von
Fenstern im oberen Drittel der Wandfläche kann jedoch verzichtet werden. Aufgrund der geringen
Größe des Saales und der daraus resultierenden guten Übersichtlichkeit sowie der mehr als
ausreichend vorhandenen Rettungswege kann davon ausgegangen werden, dass alle Personen
den Saal verlassen haben, bevor eine übermäßige Verrauchung erfolgt.
Im großen Saal ist zur Straßenseite hin eine Fensterfront vorhanden. In der obersten und
untersten Fensterreihe sind zwischen den Stützen jeweils zwei zu öffnende Fenster mit einer
Größe von ca. 0,30 m x 1,10 m angeordnet, wobei die Fenster in der obersten Reihe lediglich
über eine Kippfunktion verfügen, sodass nicht die gesamte Fläche als Rauchabzug angesetzt
werden kann.
Die Fenster in der obersten Fensterreihe sind daher so herzurichten, dass insgesamt mindestens
11,7 m² freie Öffnungsfläche realisiert wird. Außerdem ist zu gewährleisten, dass sich die Fenster
im Brandfall zentral elektrisch öffnen lassen.
Für den Bereich der Garderobe im Untergeschoss ist eine Rauchabzugsfläche über Fenster und
Türen von 6,7 m² erforderlich. Als Rauchabzugsflächen können zurzeit nur die Türen des
Haupteinganges und des Notausganges auf der Nordwestseite des Gebäudes genutzt werden.
Diese sind jedoch nicht im oberen Drittel der Wand angeordnet. Zur Verbesserung der Situation ist
von daher das im Treppenhaus vorhandene Fenster so herzurichten, dass es vollflächig zu öffnen
ist.
Da die vorhandenen Fensteranlagen nicht nachgerüstet werden können, ist es somit erforderlich,
das Fenster im Treppenhaus sowie 8 Fensterelemente im großen Saal komplett zu erneuern. Die
hiermit verbundenen Kosten werden sich auf 22.500,00 € belaufen. Darüber hinaus dürfen vor
den Fenstern keine Vorhänge mehr angebracht werden, da ansonsten im Brandfall der
Rauch nicht abziehen kann. Da jedoch eigentlich bei fast jeder Veranstaltung die Vorhänge
zugezogen sind, muss man hier noch über Alternativen diskutieren.
Der Einbau der kompletten Fenster- und Türanlage war bisher im Sanierungskonzept mit
insgesamt 85.000,00 € enthalten, sodass im Zusammenhang mit der Entrauchung vorab
22.500,00 € verausgabt werden müssen und in späteren Jahren weitere 62.500,00 € an Kosten
anfallen.
Auch wenn der Kreis Düren damit einverstanden ist, dass mit der Mängelbeseitigung Anfang
Februar 2008 begonnen wird, so erwartet der Kreis selbstverständlich, dass dies dann auch
geschieht.
Aufgrund der Tatsache, dass die Lüftungsanlage nicht komplett erneuert werden muss, stellen sich
die Sanierungskosten zur Beseitigung vorhandener Sicherheitsmängel nunmehr insgesamt wie
folgt dar:
1.
2.
3.
4.
5.
Notbeleuchtung:
Elektroanlagen:
Lüftungsanlage:
Brandschutzmaßnahmen:
Entrauchung:
Zwischensumme:
plus 10 % Unvorhergesehenes
plus 20 % Nebenkosten:
Zwischensumme:
plus 19 % Mehrwertsteuer:
-3-
30.000,00 €
60.000,00 €
55.000,00 €
37.000,00 €
22.500,00 €
204.500,00 €
20.450,00 €
40.900,00 €.
265.850,00 €
50.511,50 €
insgesamt:
gerundet:
316.361,50 €,
320.000,00 €.
In späteren Jahren fallen noch folgende Sanierungskosten an:
6. Erneuerung Holzfußboden:
7. Restliche Fenster- und Türanlagen:
8. Dacherneuerung:
55.000,00 €
62.500,00 €,
60.000,00 €
Zwischensumme:
plus 10 % Unvorhergesehenes:
plus 20. % Nebenkosten:
177.500,00 €
17.750,00 €
35.500,00 €
230.750,00 €
43.842,50 €
274.592,50 €,
plus 19 % Mehrwertsteuer:
insgesamt:
gerundet:
275.000,00 €
Sofortmaßnahmen:
Maßnahmen in Folgejahren:
320.000,00 €
275.000,00 €
insgesamt:
595.000,00 €
Bisher geschätzter Sanierungsaufwand:
800.000,00 €,
Die Kostenersparnis beruht ausschließlich auf der Tatsache, dass die Lüftungsanlage nicht
erneuert werden muss.
Ich schlage Ihnen nunmehr vor, dem Sanierungskonzept in der vorbeschriebenen Form
zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, die nötigen Ausschreibungen zu veranlassen,
damit Anfang Februar 2008 mit der Beseitigung der Sicherheitsmängel begonnen werden kann.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Maßnahmen sind bisher im Haushaltsplan nicht veranschlagt, sodass auf jeden Fall im Jahre
2008 zusätzliche Mittel in Höhe von 320.000,00 € bereitgestellt werden müssen. Die übrigen
275.000,00 € können auf spätere Jahre verschoben werden. Da die Festhalle als Schulaula
anerkannt ist, können zur Finanzierung der Maßnahme Mittel der Schulpauschale verwendet
werden. Da diese jedoch in den Folgejahren bereits voll verplant ist, müssten andere Maßnahmen
zurückgestellt werden. Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2008 ist die Erneuerung der beiden
Flachdächer im Bereich der Haupt- und Realschule vorgesehen. Die hiermit verbundenen Kosten
belaufen sich auf insgesamt 310.000,00 €. Da in den letzten Wochen und Monaten trotz der
starken Niederschläge keine erneuten Schäden aufgetreten sind, sollten diese beiden
Maßnahmen verschoben werden.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Dem vorliegenden Sanierungskonzept wird zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ausschreibungen zur Beseitigung der
Sicherheitsmängel
(Notbeleuchtung,
Elektroanlagen,
Lüftungsanlage,
Brandschutzmaßnahmen, Entrauchungsmaßnahmen) durchzuführen, damit im Februar
2008 mit der Mängelbeseitigung begonnen werden kann.
-4-
3.
Im Haushaltsplan 2008 werden zur Finanzierung der Maßnahme 320.000,00 €
bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt durch Inanspruchnahme von Mitteln aus der
Schulpauschale.
Die
beiden
ursprünglich
im
Jahre
2008
vorgesehenen
Dacherneuerungsmaßnahmen im Bereich der Haupt- und Realschule werden
zurückgestellt.“
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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