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Allgemeine Vorlage (Erforderliche Sanierungs-/Unterhaltungsarbeiten im Bereich der Festhalle Kreuzau; hier: Zustimmung zum überarbeiteten Sanierungskonzept)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Datum
09.10.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erforderliche Sanierungs-/Unterhaltungsarbeiten im Bereich der Festhalle Kreuzau;
hier: Zustimmung zum überarbeiteten Sanierungskonzept) Allgemeine Vorlage (Erforderliche Sanierungs-/Unterhaltungsarbeiten im Bereich der Festhalle Kreuzau;
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hier: Zustimmung zum überarbeiteten Sanierungskonzept)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl Kreuzau, 14.08.2007 Vorlagen-Nr.: 57/2006 2. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 29.08.2007 19.09.2007 09.10.2007 Erforderliche Sanierungs-/Unterhaltungsarbeiten im Bereich der Festhalle Kreuzau; hier: Zustimmung zum überarbeiteten Sanierungskonzept I. Sach- und Rechtslage: Das Thema wurde bereits ausführlich in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 09.05.2007 beraten. Ein Beschlussvorschlag wurde bisher nicht erarbeitet. Die Angelegenheit wurde zur Beratung in die Fraktionen verwiesen. Ich habe Sie mit Schreiben vom 27.06.2007 über das Ergebnis eines Gespräches mit Vertretern der Kreuzauer Ortsvereine und der weiterführenden Schulen in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig habe ich Ihnen auch die Stellungnahme des Bauordnungsamtes des Kreises Düren vom 19.06.2007 zur Kenntnis gegeben. Hieraus wollen Sie ersehen, dass das Bauordnungsamt aufgrund der vorliegenden Prüfberichte und des inzwischen auch vorliegenden Brandschutzkonzeptes damit einverstanden ist, dass mit der Mängelbeseitigung Anfang Februar 2008 begonnen wird, sodass bis zu diesem Zeitpunkt keine Veranstaltung abgesagt werden muss. Sofern bautechnisch möglich, bestehen des Weiteren seitens des Bauordnungsamtes keine Bedenken, wenn die Sanierungsarbeiten ausschließlich in veranstaltungsfreien Zeiten ausgeführt werden. Aus meiner Sicht sollte hauptsächlich aus finanziellen Gründen die Frage des Abbruchs und somit des Neubaus einer Festhalle nicht weiter diskutiert werden, zumal sich die Gesamtsanierungskosten nach erneuter Überarbeitung und Reduzierung auf das Allernotwendigste um rund 200.000,00 € reduzieren. Die Gründe hierfür wollen Sie meinen weiteren Ausführungen entnehmen. Aus bauordnungsrechtlicher Sicht ist es unabdingbar, folgende Mängel aus Sicherheitsgründen ab Februar 2008 zu beheben: 1. 2. 3. 4. 5. Notbeleuchtung, Elektroanlagen, Lüftungsanlagen, Brandschutzmaßnahmen, Entrauchung. Die weiteren in der Sitzungsvorlage am 25.04. aufgezeigten Sanierungsmaßnahmen sind bauordnungsrechtlich nicht relevant und können durchaus auch auf spätere Jahre verschoben werden. Es handelt sich hierbei um 6. Erneuerung des Holzfußbodens, 7. Erneuerung der Fenster- und Türanlagen, 8. Dacherneuerung. Bezüglich der Beseitigung der Sicherheitsmängel haben inzwischen intensive Gespräche zwischen dem sachverständigen Büro bft COGNOS und dem von mir beauftragten Fachingenieurbüro REMA stattgefunden. Hierbei konnte ein übereinstimmendes Ergebnis hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise erzielt werden. Im Einzelnen ist nunmehr Folgendes vorgesehen: 1. Notbeleuchtung Die vorhandene Notbeleuchtungsanlage kann nicht mehr repariert werden und ist komplett zu erneuern. Entgegen der bisherigen Planung soll jedoch nunmehr kein ZentralbatterieSicherheitsgerät angeschafft, sondern die Notbeleuchtung, wie auch im Schulzentrum bzw. in der Sporthalle Kreuzau, mittels einzelbatteriebetriebener Sicherheitsleuchten erfolgen. Hierdurch reduzieren sich die Kosten von bisher 60.000,00 € auf nunmehr 30.000,00 €. 2. Elektroanlagen Die vorhandene Hauptverteilung und die Erneuerung der Elektroleitungen sind nach wie vor unumgänglich. Die hiermit verbundenen Kosten wurden nochmals überprüft, wobei sich hierbei keine Kostenersparnis ergeben hat. Die bisherige Kostenermittlung enthielt jedoch auch neue Beleuchtungskörper. Da diese jedoch aus Sicherheitsgründen nicht erforderlich sind, sollte hierauf verzichtet werden, sodass sich die Kosten von bisher 80.000,00 € auf 60.000,00 € reduzieren werden. 3. Lüftungsanlage Bei meinen bisherigen Überlegungen bin ich davon ausgegangen, dass die vorhandene Lüftungsanlage komplett zu erneuern ist und eine Mängelbeseitigung nicht ausreicht, da die vorhandene Anlage nicht der aktuell gültigen DIN EN13779 entspricht. Sofern die vorhandene Anlage repariert wird, verbleibt es bei einem Außenluftvolumenstrom von 30 m³/Stunde. Nach der aktuell gültigen DIN muss der Außenluftvolumenstrom jedoch 58 m³/Std. betragen. Das Prüfbüro hat jedoch die Auffassung vertreten, dass sich die Gemeinde auf den Bestandsschutz berufen kann; dieser Auffassung hat sich das Bauordnungsamt des Kreises Düren angeschlossen, sodass ich Ihnen nunmehr natürlich auch vorschlage, auf die komplette Erneuerung der Anlage zu verzichten und lediglich die im Prüfbericht enthaltenen Mängel zu beseitigen. Eine komplett neue Lüftungsanlage hätte Kosten in Höhe von 270.000,00 € verursacht; die Kosten der Mängelbeseitigung belaufen sich auf 55.000,00 €. Hierin enthalten sind auch der Einbau von Brandschutzklappen gemäß Brandschutzgutachten. Hierin nicht enthalten sind jedoch Kosten für die beiden zentralen Zu- und Abluftgeräte, die derzeit noch intakt sind. Es gibt selbstverständlich keine Garantie dafür, wielange die Geräte noch ordnungsgemäß arbeiten. Der Austausch gegen neue Geräte würde nochmals Kosten in Höhe von voraussichtlich 55.000,00 € verursachen. Da die Notwendigkeit zum Austausch derzeit jedoch nicht besteht, sollte auch hierauf verzichtet werden. 4. Brandschutzmaßnahmen Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage vom 25.04.2007 lag das endgütige Brandschutzkonzept noch nicht vor. Es datiert vom 15.05.2007. Während der Begehung sah es zunächst so aus, als wären nur im geringen Umfange Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Das endgültig vorliegende Konzept und die Absprachen mit dem Bauordnungsamt des Kreises Düren haben jedoch nunmehr dazu geführt, dass sich die Kosten für bauliche Brandschutzmaßnahmen nicht wie ursprünglich angenommen auf 10.000,00 € sondern auf 37.000,00 € belaufen werden. Es müssen zahlreiche T 30-RS Türen eingebaut und fehlende Abschottungen im Bereich von Kabelund Rohrdurchführungen vorgenommen werden. Außerdem sind einige Innenwände im Kellergeschoss in F 90 nachzurüsten. -2- 5. Entrauchungsmaßnahmen Im Zusammenhang mit der Erstellung des Brandschutzkonzeptes wurde festgestellt, dass die Festhalle über keine maschinelle Rauchabzugsanlage verfügt. Anstelle dieser Rauchabzugsanlage genügen für die Entrauchung von Versammlungsstätten auch Rauchableitungsöffnungen über Fenster bzw. Türen. Diese Öffnungen müssen im oberen Drittel der Außenwand der zu entrauchenden Ebene angeordnet sein. Im kleinen Saal ist eine ausreichende Anzahl von zu öffnenden Fenstern vorhanden. Die Fenster liegen hier jedoch nicht im oberen Drittel der Wandfläche. Auf einen nachträglichen Einbau von Fenstern im oberen Drittel der Wandfläche kann jedoch verzichtet werden. Aufgrund der geringen Größe des Saales und der daraus resultierenden guten Übersichtlichkeit sowie der mehr als ausreichend vorhandenen Rettungswege kann davon ausgegangen werden, dass alle Personen den Saal verlassen haben, bevor eine übermäßige Verrauchung erfolgt. Im großen Saal ist zur Straßenseite hin eine Fensterfront vorhanden. In der obersten und untersten Fensterreihe sind zwischen den Stützen jeweils zwei zu öffnende Fenster mit einer Größe von ca. 0,30 m x 1,10 m angeordnet, wobei die Fenster in der obersten Reihe lediglich über eine Kippfunktion verfügen, sodass nicht die gesamte Fläche als Rauchabzug angesetzt werden kann. Die Fenster in der obersten Fensterreihe sind daher so herzurichten, dass insgesamt mindestens 11,7 m² freie Öffnungsfläche realisiert wird. Außerdem ist zu gewährleisten, dass sich die Fenster im Brandfall zentral elektrisch öffnen lassen. Für den Bereich der Garderobe im Untergeschoss ist eine Rauchabzugsfläche über Fenster und Türen von 6,7 m² erforderlich. Als Rauchabzugsflächen können zurzeit nur die Türen des Haupteinganges und des Notausganges auf der Nordwestseite des Gebäudes genutzt werden. Diese sind jedoch nicht im oberen Drittel der Wand angeordnet. Zur Verbesserung der Situation ist von daher das im Treppenhaus vorhandene Fenster so herzurichten, dass es vollflächig zu öffnen ist. Da die vorhandenen Fensteranlagen nicht nachgerüstet werden können, ist es somit erforderlich, das Fenster im Treppenhaus sowie 8 Fensterelemente im großen Saal komplett zu erneuern. Die hiermit verbundenen Kosten werden sich auf 22.500,00 € belaufen. Darüber hinaus dürfen vor den Fenstern keine Vorhänge mehr angebracht werden, da ansonsten im Brandfall der Rauch nicht abziehen kann. Da jedoch eigentlich bei fast jeder Veranstaltung die Vorhänge zugezogen sind, muss man hier noch über Alternativen diskutieren. Der Einbau der kompletten Fenster- und Türanlage war bisher im Sanierungskonzept mit insgesamt 85.000,00 € enthalten, sodass im Zusammenhang mit der Entrauchung vorab 22.500,00 € verausgabt werden müssen und in späteren Jahren weitere 62.500,00 € an Kosten anfallen. Auch wenn der Kreis Düren damit einverstanden ist, dass mit der Mängelbeseitigung Anfang Februar 2008 begonnen wird, so erwartet der Kreis selbstverständlich, dass dies dann auch geschieht. Aufgrund der Tatsache, dass die Lüftungsanlage nicht komplett erneuert werden muss, stellen sich die Sanierungskosten zur Beseitigung vorhandener Sicherheitsmängel nunmehr insgesamt wie folgt dar: 1. 2. 3. 4. 5. Notbeleuchtung: Elektroanlagen: Lüftungsanlage: Brandschutzmaßnahmen: Entrauchung: Zwischensumme: plus 10 % Unvorhergesehenes plus 20 % Nebenkosten: Zwischensumme: plus 19 % Mehrwertsteuer: -3- 30.000,00 € 60.000,00 € 55.000,00 € 37.000,00 € 22.500,00 € 204.500,00 € 20.450,00 € 40.900,00 €. 265.850,00 € 50.511,50 € insgesamt: gerundet: 316.361,50 €, 320.000,00 €. In späteren Jahren fallen noch folgende Sanierungskosten an: 6. Erneuerung Holzfußboden: 7. Restliche Fenster- und Türanlagen: 8. Dacherneuerung: 55.000,00 € 62.500,00 €, 60.000,00 € Zwischensumme: plus 10 % Unvorhergesehenes: plus 20. % Nebenkosten: 177.500,00 € 17.750,00 € 35.500,00 € 230.750,00 € 43.842,50 € 274.592,50 €, plus 19 % Mehrwertsteuer: insgesamt: gerundet: 275.000,00 € Sofortmaßnahmen: Maßnahmen in Folgejahren: 320.000,00 € 275.000,00 € insgesamt: 595.000,00 € Bisher geschätzter Sanierungsaufwand: 800.000,00 €, Die Kostenersparnis beruht ausschließlich auf der Tatsache, dass die Lüftungsanlage nicht erneuert werden muss. Ich schlage Ihnen nunmehr vor, dem Sanierungskonzept in der vorbeschriebenen Form zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, die nötigen Ausschreibungen zu veranlassen, damit Anfang Februar 2008 mit der Beseitigung der Sicherheitsmängel begonnen werden kann. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Maßnahmen sind bisher im Haushaltsplan nicht veranschlagt, sodass auf jeden Fall im Jahre 2008 zusätzliche Mittel in Höhe von 320.000,00 € bereitgestellt werden müssen. Die übrigen 275.000,00 € können auf spätere Jahre verschoben werden. Da die Festhalle als Schulaula anerkannt ist, können zur Finanzierung der Maßnahme Mittel der Schulpauschale verwendet werden. Da diese jedoch in den Folgejahren bereits voll verplant ist, müssten andere Maßnahmen zurückgestellt werden. Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2008 ist die Erneuerung der beiden Flachdächer im Bereich der Haupt- und Realschule vorgesehen. Die hiermit verbundenen Kosten belaufen sich auf insgesamt 310.000,00 €. Da in den letzten Wochen und Monaten trotz der starken Niederschläge keine erneuten Schäden aufgetreten sind, sollten diese beiden Maßnahmen verschoben werden. III. Beschlussvorschlag: „1. Dem vorliegenden Sanierungskonzept wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ausschreibungen zur Beseitigung der Sicherheitsmängel (Notbeleuchtung, Elektroanlagen, Lüftungsanlage, Brandschutzmaßnahmen, Entrauchungsmaßnahmen) durchzuführen, damit im Februar 2008 mit der Mängelbeseitigung begonnen werden kann. -4- 3. Im Haushaltsplan 2008 werden zur Finanzierung der Maßnahme 320.000,00 € bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt durch Inanspruchnahme von Mitteln aus der Schulpauschale. Die beiden ursprünglich im Jahre 2008 vorgesehenen Dacherneuerungsmaßnahmen im Bereich der Haupt- und Realschule werden zurückgestellt.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -5-