Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2006 und Erteilung der Entlastung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2006 und Erteilung der Entlastung) Allgemeine Vorlage (Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2006 und Erteilung der Entlastung) Allgemeine Vorlage (Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2006 und Erteilung der Entlastung)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 31.10.2007 Vorlagen-Nr.: 93/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 27.11.2007 11.12.2007 Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2006 und Erteilung der Entlastung I. Sach- und Rechtslage: Das Ergebnis der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2006 wurde durch Vorlage 21/2007 dem Rat in seiner Sitzung am 13.02.2007 zugeleitet. Dieser hat die Jahresrechnung zwecks weiterer Beratung an den Rechnungsprüfungsund Wahlprüfungsausschuss verwiesen. § 94 Abs. 1 Satz 1 GO bestimmt, dass der Rat über die vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung zu beschließen hat. In der Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschusses am 30.10.2007 wurde die Prüfung der Jahresrechnung 2006 mit nachstehendem Schlussbericht abgeschlossen: „A. Allgemeine Feststellungen: Die für das Haushaltsjahr 2006 aufgestellte und vom Bürgermeister festgestellte Jahresrechnung zeigt folgendes Ergebnis: Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt Summe Soll-Einnahmen 26.117.115,83 € 1.884.201,48 € 28.001.317,31 € + neue Haushaltseinnahmereste - Abgang alter Haushaltseinnahmereste - Abgang alter Kasseneinnahmereste Summe bereinigte Soll-Einnahmen 0,00 € 0,00 € 22.597,94 € 27.978.719,37 € Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt (darin enthalten Überschuss nach § 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO: Summe Soll-Ausgaben 41.927.203,66 € 1.925.211,61 € 98.831,02 € 43.852.415,27 € + neue Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 0,00 € 0,00 € - Abgang alter Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt 0,00 € 0,00 € Vermögenshaushalt 41.010,13 € - Abgang alter Kassenausgabereste Summe bereinigte Soll-Ausgaben 41.010,13 € 0,00 € 43.811.405,14 € Etwaiger Unterschiedsbetrag bereinigte SollEinnahmen - bereinigte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag) -15.832.685,77 € Die Jahresrechnung 2006 der Gemeinde Kreuzau wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW stichprobenweise geprüft. Ebenfalls wurden aus dem Bereich des SGB II, SGB XII und der Asylbewerber die vorgelegten Akten Nrn. 1111.5.0037, (SGB II) 1111.5.0104, (SGB II) 2222.5.0049, (SGB II) 2222.5.0027, (SGB II) 3333.5.0009, (SGB II) 3333.5.0198, (SGB II) 4444.5.0051, (SGB II) 4444.5.0167, (SGB II) 5555.5.0019, (SGB II) 5555.5.0100, (SGB II) 1204.4.0026, (SGB XII) 1204.4.0114, (SGB XII) 3500.2.0305 (Asylbewerber) 3500.2.0328 (Asylbewerber) stichprobenweise geprüft. Es wird bestätigt, das 1. der Haushaltsplan, bis auf die vorgekommenen Haushaltsüberschreitungen bzw. -unterschreitungen, eingehalten wurde, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde, 4. die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten sind. B. Besondere Feststellungen: Keine“. Der Rat entscheidet mit der Festsetzung der Jahresrechnung auch über die Entlastung des Bürgermeisters. Weder die Gemeindeordnung noch die Gemeindehaushaltsverordnung enthalten Bestimmungen über den Inhalt und die rechtliche Bedeutung der Entlastung. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Entlastung in erster Linie zum öffentlichen Recht gehört. Sie ist deshalb ihrer Natur nach als eine abschließende Entscheidung des Rates über die Art und die Form der Ausführung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung zu sehen. Wird die Entlastung erteilt, ist damit die Haushaltswirtschaft des abgerechneten Jahres als endgültig abgeschlossen anzusehen. . -2- II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: K e i n e. III. Beschlussvorschlag: „ a) b) c) Der Rat nimmt den vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 30.10.2007 gemäß § 101 GO NRW erstellten Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2006 zur Kenntnis. Die Jahresrechnung 2006 wird festgestellt. Dem Bürgermeister wird gemäß § 94 GO NRW Entlastung erteilt.“ Der Bürgermeister I.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-