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Kommune
Bad Münstereifel
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16.06.09, 14:07
Aktualisiert
16.06.09, 14:07
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Bad Münstereifel, 15.06.2009
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom Donnerstag, den 14.05.2009
Zu Punkt 9. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1608 Z-1
Umsetzung des Konjunkturpakets II in der Stadt Bad Münstereifel
Beschluss:
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
1.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Bad Münstereifel Fördermittel aus dem
Konjunkturpaket II in Höhe von voraussichtlich insgesamt 2.495.800,-- € zugewiesen erhalten
hat.
Den Vorgaben des Bundes und des Landes NRW gemäß stehen damit für die Jahre 2009
und 2010 Fördermittel
•
im Bereich Bildung (§ 3 Abs. 1 Ziffer 1 ZuInvG von
1.536.181,-- € und
•
im Bereich Infrastruktur (§ 3 Abs. 1 Ziffer 2 ZuInvG) von
959.619,-- €
zur Verfügung.
Auf Grund der gesetzlich festgelegten Zweckbestimmungen für die Mittelverwendung
beschränken sich die Fördermittel auf die folgenden Teilbereiche:
•
im Bereich Bildung auf die Teilbereiche
- Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur,
- Schulinfrastruktur (insbes. energetische Sanierung),
- kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung
•
und im Bereich Infrastruktur auf die Teilbereiche
- Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV),
- ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV),
- kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutz),
- Informationstechnologie und
- sonstige Infrastrukturinvestitionen.
2.
Wegen der noch bestehenden Unklarheiten und der nicht abschließend geklärten und
geregelten Förderkulisse, die zurzeit an die gültige Fassung von Art. 104 b GG anknüpft, wird
eine schrittweise Verfügung über die Zuweisungsmittel im Jahr 2009 und 2010 beschlossen,
um evtl. spätere verfassungsrechtliche und gesetzliche Initiativen zur Verbreiterung der
Förderkulisse noch berücksichtigen zu können.
3.
Im ersten Schritt beschließt der Rat die Anmeldung folgender Maßnahmen aus der Anlage 1
zur dieser Zusatzerläuterung (= Anlage 3 zur Originalniederschrift) zur Umsetzung. Die
Maßnahmen haben ein Volumen in Höhe von 678.080,-- € für den Investitionsschwerpunkt
Bildung und 335.000,-- € für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur.
4.
Über die Verwendung der restlichen zur Verfügung stehenden Mittel wird nach Änderung des
Artikels 104 b GG gesondert entschieden, wenn klar ist, ob und inwieweit hierdurch die
Mittelverwendungsmöglichkeiten erweitert werden. Dabei kann der Maßnahmenkatalog
diesen ggf. veränderten Gegebenheiten angepasst werden.
5.
Zur Gewährleistung eines nachhaltigen und sachorientierten Mitteleinsatzes sind die
beabsichtigten Investitionen zur energetischen Gebäudesanierung an die Mindestanforderungen des aktuellen Bauordnungsrechts (EnEV 2007) geknüpft. Im Übrigen gilt das
allgemeine Bauordnungsrecht, also die EnEV in der jeweils geltenden Fassung.
Die zu fördernden Gebäudesanierungen müssen einen energetisch nachteiligen Zustand
beseitigen.
Die budgetierten Mittel sind innerhalb der jeweiligen Bereiche Bildung und Infrastruktur nach
Maßgabe der entsprechenden Ratsbeschlüsse gegenseitig deckungsfähig.
Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.05.2009
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