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Allgemeine Vorlage (Benennung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur für die neue fünfjährige Amtszeit ab 10.06.2008)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Benennung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur für die neue fünfjährige Amtszeit ab 10.06.2008) Allgemeine Vorlage (Benennung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur für die neue fünfjährige Amtszeit ab 10.06.2008)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -652-18BE: Herr Schmühl Kreuzau, 16.01.2008 Vorlagen-Nr.: 10/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 12.02.2008 19.02.2008 Benennung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes EifelRur für die neue fünfjährige Amtszeit ab 10.06.2008 I. Sach- und Rechtslage: Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in der Verbandsversammlung endet am 10.06.2008. Der Verbandsvorstand hat mit Schreiben vom 07.01.2008 das Verfahren zur Neuentsendung der Delegierten in die Wege geleitet. Für die laufende Legislaturperiode konnte seitens der Gemeinde Kreuzau ein Delegierter benannt werden. Hierzu hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 11.02.2003 einstimmig das Ratsmitglied Josef Schnitzler benannt. Für die kommende Legislaturperiode steht der Gemeinde Kreuzau kein Delegierter mehr zur Verfügung, da der maßgebliche Beitragsmittelwert der Jahre 2005 bis 2007 nur noch bei 0,9708 Punkten und somit unter der anspruchsberechtigten Grenze von 1,0 liegt. Nach der vorliegenden Stimmgruppenliste stellen die Städte und Gemeinden erneut 90 der insgesamt 101 Delegierten. Von den 90 Delegierten werden insgesamt 74 direkt durch die jeweiligen Städte und Gemeinden benannt. Die restlichen 16 Delegierten ergeben sich aus den Beitragsteileinheiten und werden nach internen Absprachen zwischen den Kreisen und den Gemeinden der jeweiligen Kreise gewählt. Bei der letzten Wahl hat die Gemeinde Kreuzau lediglich eine Beitragsteileinheit von 0,2308 Punkten eingebracht. Wegen der geringen Höhe und des Zieles, dass möglichst alle kreisangehörigen Gemeinden in der Verbandsversammlung vertreten sind, wurde auf die Benennung eines zweiten Delegierten verzichtet. Diese Situation hat sich nunmehr grundlegend geändert. Fest steht, dass die Gemeinde Kreuzau innerhalb der Kommunen des Kreises Düren über die höchste Beitragsteileinheit verfügt, sodass ich auch davon ausgehe, dass es mir gelingt, in den anstehenden Gesprächen doch noch einen Delegierten durchsetzen zu können. Für diesen Fall schlage ich Ihnen vor, das Ratsmitglied Josef Schnitzler erneut zu benennen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -entfälltIII. Beschlussvorschlag: „1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeinde Kreuzau für die nächste fünfjährige Amtszeit keinen direkten Delegierten mehr entsenden kann. 2. Für den Fall, dass es aufgrund der anstehenden Gespräche gelingt, einen Delegierten aufgrund der Beitragsteileinheiten zu entsenden, wird die Verwaltung ermächtigt, erneut Herrn Josef Schnitzler zu benennen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-