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Beschlussvorlage (Bäderkonzept der Stadt Bedburg: Planung, Finanzierung, Neubau und Betrieb eines Bades in Bedburg im Rahmen eines PPP-Modells hier:1.Information der Öffentlichkeit 2.Antrag des Herrn Michael Zöphel (Bündnis 90/Die Grünen) vom 27.12.2007 hinsichtlich eines Alternativstandortes für das Bäderkonzept)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
73 kB
Datum
22.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP78/2008 Fachbereich III Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 22.01.2008 Betreff: Bäderkonzept der Stadt Bedburg: Planung, Finanzierung, Neubau und Betrieb eines Bades in Bedburg im Rahmen eines PPP-Modells hier: 1. Information der Öffentlichkeit 2. Antrag des Herrn Michael Zöphel (Bündnis 90/Die Grünen) vom 27.12.2007 hinsichtlich eines Alternativstandortes für das Bäderkonzept Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: I. Ausgangslage 1. Verbindlichkeit des Schulschwimmens Mit dem Schulsport kommt die Schule ihrer Verantwortung für den Aufgabenbereich Körper und Bewegung, Spiel und Sport nach. Die Rahmenvorgaben für den Schulsport, wie die Richtlinien und Lehrpläne Sport der einzelnen Schulformen bilden die Basis für die Gestaltung des Schulsports und fordern die Schulen auf, ihr Schulprogramm bewegungsfreudig zu gestalten. Sportunterricht und außerunterrichtlicher Schulsport bilden gemeinsam den Aufgabenbereich Schulsport. Der in den Rahmenvorgaben für den Schulsport formulierte Bildungsauftrag Entwicklungsförderung durch Bewegung, Spiel und Sport und Erschließung der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur gilt für alle Schulformen und bildet die fachpädagogische Basis für die Lehrpläne. Nach § 78 Abs. 1 Schulgesetz (SchulG NRW) sind die Gemeinden Träger der Schulen. Nach § 79 Abs. 1 SchulG NRW i.V.m. den Lehrplänen für das Land NRW sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Die Kommune hat somit im Rahmen ihres Bildungsauftrages als Schulträger die Pflicht, das lehrplanmäßige Schulschwimmen zu ermöglichen. Soweit die Kommune nicht über geeignete Schwimmsportstätten verfügt, besteht nach Auskunft des Städtetages NRW die Möglichkeit, im Rahmen eines Gestattungsvertrages die Sportstätten benachbarter Kommunen zu nutzen und einen Busbetrieb einzurichten. Der Inhaltsbereich des Schulsports „Bewegen im Wasser – Schwimmen“ ist für die Primarstufe und die Sekundarstufe I verbindlich. Schulformen der Sekundarstufe II treffen in ihren Lehrplänen eine Auswahl aus den verschiedenen Inhaltsbereichen des Schulsports. 2. Derzeitige Situation im Bereich des Schulschwimmens der Schulen in der Stadt Bedburg Seit dem 01.08.2001 gelten neue Richtlinien für den Sport- und Schwimmunterricht der Sekundarstufe. Nachfolgend werden die derzeit gültigen Regelungen in den Richtlinien und Lehrplänen Sport für die Schulformen der Primarstufe, der Sekundarstufe I und II in NRW dargestellt: Grundschule (1999) Der Unterricht im Inhaltsbereich „Bewegen im Wasser – Schwimmen“ muss auf Grund der besonderen organisatorischen Besonderheiten im Verlauf der Grundschulzeit im Umfang eines vollen Schuljahres mit mindestens einer Wochenstunde (ca. 30 Minuten Wasserzeit) erteilt werden. Verbindliche Aufgabenschwerpunkte sind hierbei, sich mit dem Bewegungsraum Wasser vertraut machen / das Wasser als Spielraum nutzen, sich im Wasser etwas trauen, vielfältige Sprungmöglichkeiten erfinden und nachvollziehen, vielfältige Bewegungsmöglichkeiten unter Wasser erfinden und nachvollziehen, Bewegungen im Wasser gestalten, elementare Schwimmtechniken lernen, üben und anwenden. Hauptschule (2001) In der Sekundarstufe I sind mindestens sechs Unterrichtsvorhaben zu realisieren; diese sind möglichst auf mehrere Jahrgänge zu verteilen. Mindestens zwei Schwimmtechniken sind zu erlernen; aus gesundheitlichen Gründen ist eine Schwimmtechnik in Rückenlage zu Beschlussvorlage WP7-8/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Vielfalt des Bewegens im Wasser kennen gelernt haben, sie sollen kopf- und fußwärts ins Wasser springen sowie sicher und ausdauernd eine Strecke von mindestens 200 m schwimmen können; sie sollen abtauchen und sich unter Wasser orientieren können. Der Erwerb des Deutschen Jugendschwimmabzeichens mindestens in Bronze ist anzustreben. Realschule (2001) Mindestens sechs Unterrichtsvorhaben sind obligatorisch und sollen möglichst gleichmäßig auf die Realschulzeit verteilt werden. Allerdings kann es pädagogisch und organisatorisch notwendig und sinnvoll sein, in der Doppeljahrgangsstufe 5/6 eine größere Anzahl an Unterrichtsvorhaben zu realisieren, besonders dann, wenn es um das Erlernen des sicheren Schwimmens geht. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Vielfalt des Bewegens im Wasser kennen gelernt haben; sie sollen lernen, sicher und ausdauernd zu schwimmen, sie sollen kopf- und fußwärts ins Wasser springen und tauchen können. In der Sekundarstufe I ist das Erlernen von mindestens zwei Schwimmtechniken obligatorisch, davon muss aus gesundheitlichen Gründen eine Schwimmtechnik in Rückenlage sein. Darüber hinaus ist der Erwerb des Deutschen Jugendschwimmabzeichens in Bronze obligatorisch. Der Erwerb des Deutschen Jugendschwimmabzeichens in Silber ist anzustreben. Gymnasium, Sek. I Es sind mindestens fünf Unterrichtsvorhaben zu realisieren, die möglichst auf mehrere Jahrgangsstufen zu verteilen sind. Das Beherrschen von mind. zwei Schwimmtechniken ist obligatorisch, wobei aus gesundheitlichen Gründen eine Schwimmtechnik in Rückenlage zu berücksichtigen ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Vielfalt des Bewegens im Wasser kennen gelernt haben; sie sollen einen Startsprung ausführen können und sicher und ausdauernd eine längere Strecke von mindestens 200 m schwimmen können, sie sollen abtauchen und sich unter Wasser orientieren können. Das Deutsche Jugendschwimmabzeichen in Bronze ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Das Jugendschwimmabzeichen in Silber ist anzustreben. Ausweislich der aktuellen Antworten auf eine unter Datum vom 13.12.2007 an alle Schulen im Stadtgebiet Bedburg abgesetzte e-mail wird der Schwimmunterricht im Schuljahr 2007/2008 wie folgt erteilt: Grundschule Bedburg Schulschwimmen wird aufgrund der Lehrerzuteilung nicht durchgeführt; Unterrichtszeit wird mit anderen Stunden, vornehmlich Sportstunden aufgefangen. Grundschule Kaster Schulschwimmen wird im Zeitraum Oktober bis April in zwei Schwimmhallen außerhalb des Stadtgebietes durchgeführt; Schwimmhalle Rommerskirchen donnerstags, Schwimmhalle Titz freitags [jeweils zwei Schulstunden]. Die derzeitige Situation wird als äußerst unbefriedigend bezeichnet; so wird jeweils eine Unterrichtsstunde für die Busfahrt benötigt [reine Schwimmzeit der SchülerInnen beträgt insofern lediglich eine Schulstunde]. Grundschule Kirchherten Schulschwimmen wird in der Schwimmhalle Titz [donnerstags zwei Schulstunden] durchgeführt; aufgrund der räumlichen Nähe liegen - so zumindest ausweislich vorliegender Äußerungen der Schulleiterin in der Vergangenheit - keine negativen Rückmeldungen vor. Eine aktuelle Äußerung auf die o. a. e-mail erfolgte nicht. Grundschule Kirdorf Schulschwimmen wird in der Schwimmhalle Rommerskirchen - jeweils dienstags und donnerstags - durchgeführt; bedingt durch die geringen Kapazitäten findet Schwimmunterricht lediglich in den vierten Schuljahren statt. Wenngleich schriftlich nicht vorliegend, äußerte sich die Schulleitung in Beschlussvorlage WP7-8/2008 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 mehreren Gesprächen negativ über die derzeitige Situation; zu lange Fahr- und zu geringe Wasserzeiten. Hauptschule Schwimmunterricht wird nicht durchgeführt, da Belegungsmöglichkeiten mit dem Stundenplan nicht vereinbar sind. Realschule Schulschwimmen wird in der Schwimmhalle Titz - jeweils donnerstags zwei Schulstunden durchgeführt; wenngleich kein Schwimmunterricht ausfällt, wird die derzeitige Situation - lange Fahrt- geringe Wasserzeiten - als äußerst unbefriedigend bezeichnet. Gymnasium Schulschwimmen wird in der Schwimmhalle Titz - freitags vier Unterrichtstunden - durchgeführt; die gemäß Lehrplan zu erteilenden Unterrichtsstunden im Bereich des Schulschwimmens können aufgrund der misslichen Schwimmhallensituation nicht erteilt werden. Auch hier wird der große Zeitverlust aufgrund der zu langen Busfahrten - eine komplette Unterrichtsstunde - äußerst kritisch bewertet. 3. Demographische Entwicklungen Der demographische Wandel wird das Leben in vielen Kommunen in Deutschland stark verändern. Schon jetzt gibt es vielerorts spürbare Auswirkungen, so dass schrumpfende, aber auch wachsende Kommunen gefordert sind, ihre Stadtpolitik konsequent und strategisch auf den demographischen Wandel auszurichten. So ist insbesondere auch bei der Kindergartenbedarfs-, der Schulentwicklungs-, der Infrastrukturplanung und auch bei der Flächenentwicklungspolitik eine praxisorientierte und demographierobuste Politik gefragt. Mit dem „Wegweiser Demographischer Wandel“ hat die Bertelsmann Stiftung im Sommer 2007 allen Kommunen Deutschlands mit mehr als 5.000 Einwohnern ein Frühwarn- und Informationssystem an die Hand gegeben, um sich rechtzeitig um die Gestaltung des demographischen Wandels kümmern zu können. Mit diesem Wegweiser werden in einem bundesweit einzigartigen, für jedermann frei zugänglichen Online-Portal demographische und sozialökonomische Daten von jeder deutschen Kommune mit mehr als 5.000 Einwohnern bereitgestellt. Bertelsmann Studie „Wegweiser Demographischer Wandel“: Dieser Wegweiser bietet nicht nur Zahlen, Daten und Fakten, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen für die Gestaltung des demographischen Wandels. Diese betreffen sowohl unterschiedliche Demographietypen als auch kommunale Herausforderungen in den verschiedenen Handlungsfeldern, wie z. B. Familien-, Schul-, Gesundheits-, Seniorenpolitik. Basis für die Informationen sind die Daten der Statistischen Landesämter, der Bundesagentur für Arbeit und der Gesellschaft für Konsumforschung. Die Bevölkerungsprognose bietet dabei nicht nur Daten zur Gesamtentwicklung der Bevölkerung an, sondern auch zur Entwicklung der jeweiligen Altersgruppen bis zum Jahr 2020. Mit dem Wegweiser ist es möglich, für Städte und Gemeinden individuelle Demographieberichte zu erstellen. Die Empfehlungen des Wegweisers sind ggfls. in lokale Handlungsstrategien zu überführen. (Alle Informationen sind unter www.wegweiserdemographie.de hinterlegt.) Mit dem vorerwähnten Tool der Bertelsmann-Stiftung hat die Stadt Bedburg einen individuellen Demographiebericht/ Ausgabenbericht erstellt. Zudem wurden Handlungsempfehlungen zu konkreten Handlungsfeldern abgerufen. Der v.g. Wegweiser enthält umfangreiches Datenmaterial, das kommunenspezifisch aufzeigt, welche konkreten Handlungsansätze aus Expertensicht Priorität haben sollten. Dazu wurden die 2.959 Kommunen in unterschiedliche Demographietypen Beschlussvorlage WP7-8/2008 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage gruppiert (Clusteranalyse). Die Stadt Bedburg unterfällt hiernach dem „Demographietyp 5“ = „Stabile Städte und Gemeinden im ländlichen Raum mit hohem Familienanteil.“ Ein wichtiges Merkmal dieses Typs 5 besteht darin, dass die Bevölkerung wächst. Die Geburten liegen höher als in anderen Clustern. Charakteristisch sind hier die vielen Familien mit Kindern und eine insgesamt überproportional junge Bevölkerung. Der Anteil an Kindern und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung liegt in diesem Cluster am höchsten, und es wohnen hier – ggü. anderen Clustern – (noch) verhältnismäßig wenig ältere Menschen. Trotzdem finden auch in diesen Gemeinden deutlich erkennbare, wenn auch moderate Alterungsprozesse statt. Die stabile Zuwanderung von Familien sowie die überproportional hohe Geburtenrate begünstigt diese Entwicklung. Die Bedeutung der Gemeinde als Arbeitsort ist gering; es dominiert die Wohnfunktion. Für die Stadt Bedburg wird bis zum Jahre 2020 u.a. ein Bevölkerungswachstum von 5,3% prognostiziert; zum Vergleich Rhein-Erft-Kreis 2,2%; NRW: -1,9%). Den nachfolgenden Tabellen ist abzulesen, dass in den Altersgruppen 0-5jährige sowie 618jährige (Familienfreundlichkeit, Daseinsvorsorge, Schulschwimmen) der Gesamtanteil an der Bevölkerung trotz demographischen Wandels bis 2020 „nur“ um ca. 5,2 % sinkt. Gleichzeitig wächst u.a. infolge der höheren Lebenserwartung der Bereich der 50- bis über 80jährigen von 34,04% an der Gesamtbevölkerung auf knapp 50% an. Relevant für das angestrebte Bäderkonzept ist hier, dass der Zuwachs der „aktiven“ älteren Bevölkerungsgruppe, der 5064jährigen, ca. doppelt so hoch ist wie in den jeweiligen Gruppen der 65-79jährigen und der Altersgruppe der über 80jährigen. Tab.1: Bevölkerungsentwicklung 2003 bis 2020 in Bedburg * Bedburg Einwohner absolut in 2003 Einwohner absolut in 2020 24.821 26.141 Rhein-ErftKreis 461.810 471.997 NordrheinWestfalen 18.079.682 17.742.690 Rhein-ErftKreis 26.429 22.334 65.243 53.809 54.693 53.062 147.378 115.803 90.262 117.627 62.138 75.081 15.667 NordrheinWestfalen 1.032.412 895.372 2.612.029 2.060.686 2.222.181 2.095.384 5.628.291 4.391.220 3.293.023 4.243.710 2.549.011 2.711.215 742.739 Tab.2: Altersstrukturentwicklung 2003 bis 2020 in Bedburg * Bedburg Altersgruppe 0-5-Jährige 2003 Altersgruppe 0-5-Jährige 2020 Altersgruppe 6-18-Jährige 2003 Altersgruppe 6-18-Jährige 2020 Altersgruppe 19-29-Jährige 2003 Altersgruppe 19-29-Jährige 2020 Altersgruppe 30-49-Jährige 2003 Altersgruppe 30-49-Jährige 2020 Altersgruppe 50-64-Jährige 2003 Altersgruppe 50-64-Jährige 2020 Altersgruppe 65-79-Jährige 2003 Altersgruppe 65-79-Jährige 2020 Altersgruppe über 80-Jährige 2003 5,64 % 4,35 % 14,96 % 11,02 % 11,38 % 10,42 % 34,08 % 24,44 % 18,16 % 26,54 % 12,70 % 15,74 % 3,12 % 1.401 1.137 3.712 2.882 2.824 2.724 8.448 6.389 4.508 6.938 3.153 4.115 775 Altersgruppe über 80-Jährige 2020 7,48 % 1.956 34.280 1.345.102 *Quelle: Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung GmbH (ies), eigene Berechnungen der Bertelsmann Stiftung/ Ausgabebericht Bedburg. Beschlussvorlage WP7-8/2008 Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Handlungsfelder und Handlungsempfehlungen: ....“Für die meisten Gemeinden sind die Auswirkungen des demographischen Wandels bislang noch wenig zu spüren, da der Anteil junger Bevölkerungsgruppen noch überdurchschnittlich ist. Daher werden die Folgen des demographischen Wandels auch wenig wahrgenommen. Daher ist die Einsicht, dass der demographische Wandel zeitig Handlungs- und Lösungskonzepte bedarf, in diesen Kommunen noch schwer vermittelbar. Daraus resultiert das Risiko, in der verschärften Standortkonkurrenz um die Zielgruppe jüngerer Familien, aber auch die Vermeidung von Abwanderungen der Bevölkerung allgemein, erst verspätet zu reagieren. Der Vorteil, dass die Auswirkungen der demographischen Entwicklung erst eintreten werden, während sie in anderen Kommunen schon eingetreten sind, sollte deshalb als Chance genutzt werden. Je früher Strategien entwickelt werden, desto größer sind die Handlungsspielräume zur Anpassung. Deshalb ist auch den in Cluster 5 beschriebenen Kommunen dringend zu empfehlen, Politik, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger für die Zukunftsbedeutung des Themas durch transparente Information und Diskussion zu sensibilisieren und daraus eine strategische Entwicklungsplanung abzuleiten...“ (aus: www.aktion2050.de/wegweiser; S.16). Zukunftsrobuste Entwicklungsstrategien basieren auf einer realistischen Analyse der Ausgangslage und den regionalen und lokalen Trends. Insbesondere im Zusammenhang mit der Schwimmbadthematik hier vor Ort sollte die Handlungsempfehlung des Wegweisers Demographie (s.o.;S. 18 unten) ...“Darüber hinaus ist es dringend erforderlich, Maßnahmen zur Stärkung der Kinderund Familienfreundlichkeit zu ergreifen und die Bausteine einer zukunftsorientierten Seniorenpolitik vor Ort in praktikable Modelle zu überführen....“ entsprechend gewichtet werden. Die Stadt Bedburg verfügt nach den Feststellungen der Bertelsmann Studie über relativ stabile Strukturen in sozialer, wirtschaftlicher und demografischer Sicht. Diese können und müssen nachhaltig gesichert werden, wenn die Kommune eine frühzeitige Vorsorgepolitik betreibt. Daraus erwachsen folgende Herausforderungen: • Die Stabilität darf nicht mit Sicherheit verwechselt werden – Standortkonkurrenzen; Alleinstellungsmerkmale schaffen, Attraktivität als Wohnort steigern. • Aus ihrer pointierten Profilierung als Familien-Wohnstandort resultiert die eindeutige Vorgabe, diese Stärke weiter auszubauen (familienfreundliche Stadtqualitäten als Standortfaktor herausstellen: Schulschwimmen am Schulort; Schwimmbad als Freizeitbeschäftigung, Gesundheitsprävention und Standortfaktor / Familien als Investoren erkennen). (Siehe hierzu auch Familienatlas 2007 „Handlungsfeld Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche“ - Stellungnahme Amt 50 des REK in der Sitzungsvorlage für die Sitzung des Sozialausschusses am 15.11.2007 „ ....Kommunen und Unternehmen, die familienfreundliche Maßnahmen anbieten, haben die Möglichkeit, Fachkräfte anzuziehen und dauerhaft zu binden...“) Im Handlungsfeld 4 „Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche“ des Familienatlas 2007 der Prognos AG schneidet der Rhein-Erft-Kreis beim Indikator „Kinder- und Jugendpartizipation im Sportverein“ nur mit Rang 255 von 439 ab. Beschlussvorlage WP7-8/2008 Seite 6 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 Die Stadt Bedburg ist bemüht, im Rahmen des angestrebten (wettkampftauglichen) Sportbades auch das Vereinsschwimmen (z. Bsp. DLRG oder TV Bedburg), das gerade auch von Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen wird, wieder zu ermöglichen. • Zur Vorbereitung auf die zunehmende Alterung der Bevölkerung ist in den strategischen Zukunftsplanungen eine zukunftsorientierte Seniorenpolitik zwingend einzubeziehen: ...“Die kommunale Altenplanung und Seniorenpolitik muss insgesamt nicht nur qualitativ aufgewertet und in der Breite umgesetzt werden; sie muss sich vor allen Dingen an Standards der Planungs- und Prozesssteuerung orientieren.....und zahlreiche kommunale Politikfelder „alterskompatibel“ gestalten. Das betrifft die Bau- und Verkehrsplanung,....und Gesundheitseinrichtungen,...und die Seniorenwirtschaft.“... aus: www.wegweiserdemographie.de/Kommunale Seniorenpolitik; S. 1unten). • .“Die kommunale Altenpolitik sollte daher....verfolgen: ....„Die Kommunen können Angebote der Gesundheitsförderung Prävention,....Freizeit- und Sportmöglichkeiten....zur Verfügung stellen... und Kommunale Gesundheits- und Seniorenpolitik / Wirtschaftskraft „Alter“: Der o.g. „Wegweiser Demographie“ führt zu den Anforderungen an eine kommunale Senioren- und Gesundheitspolitik, aber auch zu den positiven wirtschaftlichen Aspekten der demographischen Veränderungen aus (Kommunale Seniorenpolitik; S. 6 und 7): ...“Durch die immer höhere Lebenserwartung und die Verringerung der Lebensarbeitszeit gewinnt die nachberufliche Phase zunehmende Bedeutung. Die „Entberuflichung des Alters“ wird sich auf Sicht verändern, aber auch kurz- bis mittelfristig sind Senioren als „Sozialkapital“ für das Gemeinwesen besonders interessant.. Die heutigen Seniorinnen und Senioren wollen in ihrer teils drei Jahrzehnte umfassenden Altersphase nicht betreut werden, sondern die Zeit aktiv und selbstbewusst gestalten.“ (Aus: www.wegweiserdemographie.de/ Kommunale Seniorenpolitik; S. 2; Potenziale des Alters) Neben den aufgezeigten Aspekten der Familienfreundlichkeit/ Seniorenfreundlichkeit/ Gesundheitsprävention ist hinsichtlich des vorgelegten Schwimmbadkonzeptes auch der Faktor „Wirtschaftskraft Alter“ zu fokussieren und evaluieren: ...“Die Seniorenwirtschaft stellt insgesamt und somit auch für Kommunen ein neues Handlungsfeld dar. Eine zukunftsorientierte Kommunalpolitik sollte sich hier vor allem die Chancen des demographischen Wandels vor Augen führen, denn wirtschaftliche Potenziale sind eng mit diesen Entwicklungen verbunden, sobald Angebote und Produkte entwickelt und die Zielgruppen der jüngeren und älteren Senioren hierfür erschlossen werden können. So haben gerade auch die Wirtschaftsförderung, die Unternehmen und die öffentlichen Einrichtungen der Kommune gute Gründe, den Herausforderungen des demografischen Wandels positiv entgegenzusehen: Sowohl die Kaufkraft der über 50jährigen ist in den letzten Jahrzehnten um ein Vielfaches gestiegen als auch das Geld- und Grundvermögen der privaten Haushalte, das zum größten Teil in den Händen der über 60jährigen liegt. Beispielhafte Handlungsfelder: Seniorenorientierte Produkte, spezielle Dienstleistungen und ein verstärktes Seniorenmarketing können auf kommunaler Ebene helfen, die Zielgruppe zu erschließen. Die Entwicklung entsprechender Produkte und Dienste liegt vor allem in folgenden Bereichen: Wohnen und Immobilien....., Wellness, Gesundheits- und Beschlussvorlage WP7-8/2008 Seite 7 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 8 Pflegeleistungen (Angebote der Gesundheitsförderung und Prävention, Rehabilitation, integrierte und koordinierte Gesundheits- und Pflegeleistungen) sowie Freizeit, Tourismus, Bildung und Neue Medien. Durch die Förderung und Unterstützung dieser Branchen können Kommunen konkret dazu beitragen, Arbeitsplätze in der Seniorenwirtschaft zu schaffen, innovative Ansätze zu erproben, die Kaufkraft der Älteren sowie ihre Lebensqualität zu heben und darüber hinaus zur Entwicklung der Region beizutragen.“... (aus: www.wegweiserdemographie.de/ Kommunale Seniorenpolitik; S. 6 und 7) Senioren- und Gesundheitsspezifische Angebotsleistungen des Bäderkonzeptes Bedburg: Nach dem bisherigen Planungskonzept sieht der prefered bidder im Bereich Gesundheitsprävention und – dienstleistungen u.a. folgende Mindestangebote vor: • • • • • • • • • • Massagen Fango Kosmetik div. Heil- und Entspannungsbäder Schlammküche Solarien Saunen Physiotherapie Wassergymnastik Seniorenschwimmen und liegt hiermit voll im Trend der Marktprognosen der herangezogenen demographischen Studien. Überalterung und (Bäder-)Tourismus: Ein neues, den nachhaltigen Tourismus tangierendes Problem ist durch die wachsende Überalterung der Gesellschaft zu erwarten. Sie schränkt die Bewegungsfreiheit der betroffenen Personen ein, macht sie potentiell abhängiger von der Hilfe Dritter und fördert tendenziell den Urlaub im Heimatland sowie vor Ort. Auch begünstigt die Überalterung nach Auffassung der so genannten „Tourismus Plattform“ (Ziel der Plattform ist es - Mitglied ist u.a. das Europabüro des DSTGB - die Interessen des kleinteiligen, mit der lokalen Ebene verbundenen nachhaltigen Tourismus zu fördern) den Bädertourismus. (Quelle: Europaausschuss Städte- und Gemeindebund.14./ 15. Mai 2007, Vorlage zu TOP 6) Demographische Studien und wirtschaftliche Stärken: Die Bedeutung der demographischen Veränderungen gerade auch für die Wirtschaft hat z.B. die RWE/ RWE Rhein-Ruhr AG im letzten Jahr veranlasst, eine demographische Studie der Prognos AG für ihr Vertriebsgebiet in Auftrag zu geben. Diese Studie über die Konsequenzen des demographischen Wandels zieht u.a. die Ergebnisse der vorzitierten Bertelsmann Stiftung heran und bestätigt die in dieser Stellungnahme dargestellten Prognose der Bevölkerungs-/ Bedarfsentwicklung. Der Systematik dieser Studie folgend, wird die Stadt Bedburg als „Typ D“ kategorisiert = positiver Wanderungssaldo übersteigt den Sterbeüberschuss; Bevölkerungstrend steigend zwischen 5% und 15% bis 2030. (Quelle:www.rwe.com/Kontakt_Prognos). Weitere Erkenntnisse ergeben sich auch aus dem Zukunftsatlas 2007 der Prognos AG., Berlin (siehe www.prognos.com/Zukunftsatlas). Seniorenkonzept des Rhein-Erft-Kreises 2007: Beschlussvorlage WP7-8/2008 Seite 8 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 9 Abschließend sei darauf hingewiesen, dass auch das kürzlich verabschiedete Seniorenkonzept des Rhein-Erft-Kreises auf Seite 27, letzter Absatz, ausführt: ...„Sport dient der gesundheitlichen Prävention und Rehabilitation, vermeidet Isolation und steigert das Selbstwertgefühl. Da bei älteren Menschen die Teilnahmebereitschaft an sportlichen Aktivitäten jedoch weniger stark ausgeprägt ist, müsste das wohnortnahe Sportangebot entsprechend verbessert und adäquate Möglichkeiten weiterentwickelt werden“... Fazit und Ausblick: Nach alledem erscheint es angemessen, die Errichtung eines Sportbades mit Wellnessangeboten in Bedburg im Zuge der prognostizierten demographischen Entwicklungen bis 2020/ 2030 auch unter den Aspekten Stabilität bzw. weiteres Wachstum der Bevölkerung Familienfreundlichkeit/ Standortkonkurrenz Seniorenpolitik Gesundheitspolitik Wirtschaftliche Synergie- und Sekundäreffekte für die Region Arbeitsplätze Strahlkraft in der Region/Attraktivität der Stadt zu bewerten. II. Verfahren 1. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 15.11.2005 unter TOP 4 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf den Grundlagen - der Vorstudie zur Weiterentwicklung des Bäderwesens in Bedburg aus dem Jahre 2002; - der der Stadt Bedburg vorliegenden unterschiedlichen Konzeptionen verfolgenden Angebote zum Bau und Betrieb eines privatwirtschaftlichen Sport- und Wellnessbades; - der die finanziellen Auswirkungen der unterschiedlichen Konzeptionen vergleichenden Analyse der BDO Deutsche Warentreuhand Bonn aus dem Jahre 2004 und 2005; - der Plausibilitätsanalyse der WFB WasserFreizeitBau GmbH Dortmund aus Oktober 2005, - der Sitzungsvorlagen WP7-247/2005 für den Hauptausschuss vom 10.05.2005, WP7425/2005 für den Hauptausschuss vom 25.10.2005 sowie der Sitzungsvorlage WP7453/2005 für die Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 15.11.2005 a) bei den weiteren Planungen die Varianten 1, 2, 3 und 5 gemäß der Sitzungsvorlage WP7425/2005 nicht mehr weiter zu verfolgen, sondern die Planungen nur noch auf die Variante 4 Betrieb als Privatbad Standort Kasterer Acker- vorbehaltlich einer Entscheidung der Stadt Grevenbroich, spätestens am 25.11.2005 das mit hiesigem Schreiben vom 31.10.2005 unterbreitete Angebot zur interkommunalen Zusammenarbeit zur Variante 4 voll umfänglich anzunehmen, zu konzentrieren und b) mittels eines europaweiten Vergabeverfahrens für das konkrete PPP-Projekt das Interesse am Markt unter den Bedingungen o o o gesamtes Investitionsvolumen max. ca. 15 Mio. € Mindestanforderungen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge (25-mSportbecken mit 3-m-Sprungturm, separates Lehrschwimmbecken, separates Mehrzweckbecken mit Außenbereich, separates Kleinkindbecken) Festzuschuss der Stadt (von max. 600.000 € jährlich), der forfaitiert werden kann Beschlussvorlage WP7-8/2008 Seite 9 STADT BEDBURG o Seite: 10 Sitzungsvorlage eine darüber hinausgehende kommunale Sicherung der Gesamtfinanzierung in einem ausgewogenen Verhältnis zur Gesamtrisikostruktur abzufragen, um geeignete Bieter in Erfahrung Verhandlungsverfahren beteiligen werden.“ zu bringen, die sich am 2. Zwecks Umsetzung des o. g. Ratsbeschlusses wurde – unter Beauftragung der „Heuking Kühn Luer Wojtek Partnergesellschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Attorney-at-Law“ Düsseldorf ein EU-weiter Teilnahmewettbewerb mit nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren initiiert (durch Veröffentlichung im Supplement der EU). Diesbezüglich hatte jedermann die Möglichkeit, sich um Teilnahme am Vergabeverfahren zu bewerben, d. h. entsprechende Unterlagen bezüglich der Leistungsfähigkeit / der Unternehmensvorstellung vorzulegen. Nach Abstimmung des konkreten Ausschreibungstextes wurde dieser am 24.03.2006 im Supplement der EU veröffentlicht (siehe Anlage). Danach wurden die Wünsche des Stadtrates aus seinem Beschluss vom 15.11.2005 mitgeteilt, aber auch Mindestvoraussetzungen genannt, die zur Daseinsvorsorge zwingend erfüllt sein müssen. Die Frist für die Bewerbung lief am 02. Mai 2006 ab. Es sind sechs Anträge auf Teilnahme innerhalb der gesetzten Frist eingegangen. Hiervon mussten drei Bewerber im weiteren Verfahren ausgeschlossen werden, da diese die einzureichenden Unterlagen trotz Setzung einer Nachfrist nicht vollständig abgegeben hatten. 3. Daraufhin hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung vom 20.06.2006 unter TOP 12 in nichtöffentlicher Sitzung inhaltlich folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat der Stadt Bedburg beschließt unter Berücksichtigung der bisherigen Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Bäderkonzept für die Stadt Bedburg die drei nachfolgend aufgeführten Bieter a, b und c zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Bedburg, den Entschädigungsbetrag pro unterlegenen Bieter auf 10.000 EURO zuzüglich Mehrwertsteuer festzusetzen.“ Die Namen der Bieter dürfen aus wettbewerbs-/vergaberechtlichen Gründen nicht genannt werden. 4. Nach Eingang der oben angeforderten Angebote hat der Rat der Stadt Bedburg in nichtöffentlicher Sitzung am 21.11.2006 folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, das Verhandlungsverfahren bezüglich des Bäderkonzeptes der Stadt Bedburg weiterzuführen und die hierfür dargestellten Beratungsleistungen in Auftrag zu geben, die endgültigen Verdingungsunterlagen in Anlehnung an die Verdingungsunterlagen des PPP-Modells „Schulzentrum Bedburg“ zur Vertragsreife zu gestalten und die ausgewählten Bieter endgültig zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei der im Rahmen des Vergabeverfahrens durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung des sogenannten PSC-Wertes (bezogen Beschlussvorlage WP7-8/2008 Seite 10 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 11 ausschließlich auf die Leistungen zur allgemeinen Daseinsvorsorge) ist ein doppelter Wirtschaftlichkeitsvergleich nach folgenden Vorgaben durchzuführen: -Wirtschaftlichkeitsvergleich bei Durchführung des Projektes durch einen privaten Bieter und dem gegenübergestellt die Durchführung eines gleichartigen Projektes durch die Stadt Bedburg -Wirtschaftlichkeitsvergleich bei Durchführung des Projektes durch einen Privatinvestor und dem gegenübergestellt die nächstgünstigere Alternative in Kommunalregie (Bau und Betrieb eines neuen Hallenbades in städtischer Regie inklusive der Sanierung und des Betriebes des Freibades in städtischer Regie).“ 5. Nach Abgabe der endgültigen Angebote am 20. September 2007 wurde durch die beauftragten Berater Dr. Fischer und Dr. Fritzsche festgestellt, dass ein Angebot als bestes Angebot bewertet werden konnte. Folgende Eckpunkte liegen diesem Angebot zugrunde: 1. Allgemeine Projektbeschreibung Das Planungskonzept des bevorzugten Bieters als Sport- und Gesundheitsbad sieht im Bereich der Daseinsvorsorge ein 25m Becken mit 1m und 3m Sprungbrett vor, ein separates Nichtschwimmerbecken sowie einen eigenständigen Kleinkindbereich. Im Bereich Gesundheit und Wellness sieht das Konzept Massagen, Fango, Kosmetik, div. Heil- und Entspannungsbäder, Schlammküche, Solarien, Saunen, Physiotherapie, Wassergymnastik und Seniorenschwimmen als Angebote vor. Ein eigenständiger Freibadbereich ist derzeit (noch) nicht vorgesehen, eine entsprechende Fläche ist allerdings für eine solche Erweiterung reserviert. Die Entwicklung im derzeitgen Freibad Bedburg sollte nach Ansicht der Verwaltung zunächst abgewartet werden und erst bei dringendem Handlungsbedarf zur Entscheidung gebracht werden. Im Haushaltsentwurf sind die notwendigen Betriebs- und Unterhaltungskosten im gesamten Finanzplanungszeitraum eingestellt, nicht jedoch mögliche größere Sanierungsaufwendungen. 2. Haushaltsauswirkungen und Wirtschaftlichkeitsvergleich Hinsichtlich des Wirtschaftlichkeitsvergleiches wurde das Rechnungsprüfungsamt der Stadt um eine eingehende Stellungnahme unter Berücksichtigung aller seit der Grundsatzentscheidung im Jahre 2005 gewonnenen Erkenntnisse gebeten, die zu folgendem Ergebnis gekommen ist: Auf Grund der zum heutigen Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse und Veränderungen ist aus Sicht der Rechnungsprüfung eine Überarbeitung und Anpassung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen notwendig. Folgende Aspekte sind bei den einzelnen Alternativen zu berücksichtigen: Alternative 1 (Sanierung Hallenbad und Sanierung Freibad) Diese Alternative scheidet für eine weitere Betrachtung aus, da das Hallenbad zwischenzeitlich abgerissen wurde. Alternative 2 (Neubau Hallenbad und Sanierung Freibad) Diese Variante besteht aus 2 Komponenten. Zum einen wird der Neubau des Hallenbades betrachtet und daneben die Sanierung des Freibades. Dies ist mit der Annahme geschehen, dass bei der Realisierung eines Privatbades ebenfalls eine Schwimmfläche im Freien vorhanden sein wird. Aus heutiger Sicht ist jedoch klar, dass ein Privatbad wenn überhaupt nur mit einer sehr geringfügigen Freischwimmfläche gebaut würde. Beschlussvorlage WP7-8/2008 Seite 11 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 12 Alternative 3 (Sanierung und Überdachung des Freibades) Bereits im Jahr 2005 war die Alternative 3, die Sanierung und Überdachung des Freibades mit einem jährlichen Gesamtaufwand von rd. 900.000 € die wirtschaftlich ungünstigste Alternative. Durch den fortschreitenden Baukostenindex für die Baumaßnahme sowie steigende Zinsen würde der Gesamtaufwand aus heutiger Sicht sogar noch höher ausfallen. Darüber hinaus kommt hierzu noch die ungewisse Bodenbeschaffenheit unter dem Freibad, die zu weiteren, zur Zeit nicht kalkulierbaren Aufwendungen in der Zukunft führen würde. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes sollte diese Alternative aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht weiter verfolgt werden. Alternative 4 (Errichtung Privatbad „Kasterer Acker“) Der Bau des Privatbades „Kasterer Acker“ stellt zur Zeit neben dem Neubau des Hallenbades eine weitere Alternative dar. Um dieses Projekt realisieren zu können, läuft zur Zeit eine europaweite Ausschreibung. Alternative 5 (Errichtung Privatbad als interkommunale Lösung gemeinsam mit der Stadt Grevenbroich im Bereich „Mühlenerft“) Diese Variante wurde insbesondere wegen des Desinteresses der Stadt Grevenbroich an einer Kooperation nicht mehr verfolgt, so dass hierzu auch keine konkreten Zahlen vorliegen. Aus diesem Grunde ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dieser Alternative entbehrlich. Aus den vorgenannten Gründen ergeben sich aus Sicht der Rechnungsprüfung für die Stadt Bedburg 2 Alternativen zum Bäderkonzept. Zum einen kann ein Privatbad am Kasterer Acker in Zusammenarbeit mit einem privaten Investor/Betreiber gebaut werden. Als Alternative besteht noch die Möglichkeit, im Rahmen der Daseinsvorsorge ein Hallenbad im herkömmlichen Stil zu errichten. Diese Baumaßnahme erscheint im Rahmen der städtischen Leistungsfähigkeit möglich und müsste kreditfinanziert werden. Um diese beiden Alternativen vergleichbar zu machen, sollten aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes die Vergleichsberechnungen des Jahres 2005 modifiziert werden. Eine entsprechende Prognoserechnung für den Bau eines Hallenbades in der Größe und Ausstattung des abgerissenen Bades sowie eine Berechnung unter Berücksichtigung eines Lehrschwimmbeckens und eines weiteren Kleinkindschwimmbeckens, so wie es die Planung des Privatbades vorsieht, hat das Rechnungsprüfungsamt durchgeführt. Folgendes Ergebnis liegt vor: Bei der Festlegung der Herstellungskosten wurden die Normalherstellungskosten 2000 des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (NHK 2000) zu Grunde gelegt. Demnach betragen die Herstellungskosten eines Hallenbades je Quadratmeter Grundfläche 1.194 € (einfache Ausstattung), 1.582 € (mittlere Ausstattung), 1.745 € (gehobene Ausstattung) und 2.095 € (stark gehobene Ausstattung). Laut Gutachten vom 28.08.2004 der Firma FSP über den Verkehrswert des ehemaligen Hallenbades wurde diese Einrichtung der gehobenen Ausstattung zugerechnet. Daher kann bei der Berechnung für den Bau eines herkömmlichen Bades von dem Wert der gehobenen Ausstattung in Höhe von 1.745 € pro Quadratmeter ausgegangen werden. Bei der Variante mit Lehrschwimmbecken und Kleinkindschwimmbecken sollte von dem darüber liegenden Wert (2.095 €) ausgegangen werden, da es sich hierbei auch um eine höherwertige Ausstattung handelt. Die Umsatzsteuer ist in den jeweiligen Beträgen nicht enthalten, kann bei der Berechnung aber auch unberücksichtigt bleiben, da das Hallenbad als Betrieb gewerblicher Art geführt würde und somit mehrwertsteuerabzugsberechtigt wäre. Da es sich bei den Herstellungskosten um Werte aus dem Jahr 2000 handelt, sind diese mit dem entsprechenden Baukostenindex zu gewichten. Dieser beträgt 111,7 für das Jahr 2007. Zusätzlich sind noch Baunebenkosten zu berücksichtigen, die laut NHK 2000 rund 16 % ausmachen. Die Gesamtfläche des abgerissenen Bades betrug 2.383 qm. Beschlussvorlage WP7-8/2008 Seite 12 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 13 Somit ergeben sich Herstellungskosten für ein herkömmliches Bad in dieser Größe in folgender Höhe: 2.383 qm x 1.745 € = 4.158.335 € x 1,117 = 4.865.252 € x 1,16 = 5.643.692 € Bei der Variante incl. Lehrschwimmbecken und Kleinkindschwimmbecken betragen die zusätzlichen Wasserflächen ca. 140 qm. Der Gesamtflächenbedarf würde sich somit um mindestens 400 qm auf ca. 2.800 qm erhöhen. Hierbei berechnen sich folgende Herstellungskosten: 2.800 qm x 2.095 € = 5.866.00 € x 1,117 = 6.552.322 € x 1,16 = 7.600.694 € Somit kann davon ausgegangen werden, dass die Herstellungskosten für ein Hallenbad im herkömmlichen Stil bei ca. 5.600.000 € liegen würden und für die gehobenere Variante bei 7.600.000 €. Die Abschreibungsdauer beträgt 40 – 70 Jahre laut NHK 2000 und der NKFAbschreibungstabelle. Bei der als realistisch anzusehenden Abschreibungsdauer von 40 Jahren ergeben sich somit Abschreibungsbeträge von 140.000 € für das herkömmliche Hallenbad und 190.000 € für die gehobene Ausstattung. Bei der Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals über einen längeren Zeitraum muss von einem durchschnittlichen Zinssatz ausgegangen werden. Die Zinssätze für Kommunalkredite schwankten in den letzten 15 Jahren zwischen 8% und 3%. Zur Zeit liegt der Zinssatz für einen Kommunalkredit bei einer Laufzeit von 30 Jahren bei 4,5%. Daneben gibt es noch die Möglichkeit, Förderkredite über 50 % der Anschaffungskosten über die Kfw-Bank in Anspruch zu nehmen. Hierbei beträgt der Zinssatz zur Zeit 3,5%. Somit würde sich ein durchschnittlicher Zinssatz von 4% für die Gesamtfinanzierung unter Berücksichtigung eines Kfw-Kredites ergeben. Die Verzinsung erfolgt vom durchschnittlich gebundenen Kapital (50 % der Herstellungskosten). Die Verzinsung sieht bei einem Kommunalkredit wie folgt aus: Bei einem Bad ohne Lehr- und Kleinkindschwimmbecken liegt das durchschnittlich gebundene Kapital bei 2.800.000 € x 4,5% = 126.000 € Verzinsung. Bei dem Bad mit Lehr- und Kleinkindschwimmbecken liegt das durchschnittlich gebundene Kapital bei 3.800.000 € x 4,5% = 171.000 € Verzinsung. Die Verzinsung unter Berücksichtigung eines Kfw-Kredites sieht wie folgt aus: Bei einem Bad ohne Lehr- und Kleinkindschwimmbecken liegt das durchschnittlich gebundene Kapital bei 2.800.000 € x 4% = 112.000 € Verzinsung. Bei dem Bad mit Lehr- und Kleinkindschwimmbecken liegt das durchschnittlich gebundene Kapital bei 3.800.000 € x 4% = 152.000 € Verzinsung. Die „sonstigen Kosten“ des Hallenbades inkl. Personal, Instandhaltung, Energie, Reinigung und sonstigen Abgaben betrugen 311.978 € im Jahr 2003. Hochgerechnet auf einen Ganzjahresbetrieb des Bades (311.978 €/8 Monate x 12 Monate) ergibt sich ein Wert von rund 465.000 €. Zur Vergleichbarkeit zum Privatbad dürfen Modernisierungsmaßnahmen im Laufe der Jahre nicht unberücksichtigt bleiben. Als „Modernisierungsrückstellung“ kann von jährlich 15.000 € für das kleine Bad und 20.000 € für die größere Variante ausgegangen werden. Beschlussvorlage WP7-8/2008 Seite 13 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 14 Die Erträge des städtischen Hallenbades in den Jahren 2002 und 2003 betrugen jeweils nur rund 20.000 €. Durch die höhere Attraktivität eines neuen Bades wäre eine Steigerung der Einnahmen möglich. Die Kosten für den Abriss des alten Bades wurden nicht mehr berücksichtigt, da diese bereits unabhängig von der Entscheidung des Bäderkonzeptes angefallen sind. Die jährliche Kosten/Ertragssituation würde unter Berücksichtigung eines Kommunalkredites wie folgt aussehen: Kosten/Erlöse Hallenbad ohne Lehr- u. Hallenbad mit Lehr- u. Kleinkindschwimmbecken Kleinkindschwimmbecken Abschreibung 140.000 € 190.000 € Verzinsung 126.000 € 171.000 € Sonst. Kosten 465.000 € 465.000 € Modernisierung 15.000 € 20.000 € Gesamtkosten 746.000 € 846.000 € Erträge 50.000 € 60.000 € Zuschussbedarf 696.000 € 786.000 € Die jährliche Kosten/Ertragssituation würde unter Berücksichtigung eines Kfw-Kredites wie folgt aussehen: Kosten/Erlöse Hallenbad ohne Lehr- u. Hallenbad mit Lehr- u. Kleinkindschwimmbecken Kleinkindschwimmbecken Abschreibung 140.000 € 190.000 € Verzinsung 112.000 € 152.000 € Sonst. Kosten 465.000 € 465.000 € Modernisierung 15.000 € 20.000 € Gesamtkosten 732.000 € 827.000 € Erträge 50.000 € 60.000 € Zuschussbedarf 682.000 € 767.000 € 6. Vergaberechtlich entscheidendes Kriterium ist allerdings der sog. PSC-Faktor. Insoweit können die Haushaltsauswirkungen und der Wirtschaftlichkeitsvergleich nur eine Tendenz darstellen. Im Rahmen der PSC-Bewertung müssen dabei alle Risiken in der Planungs-, Errichtungs- und Betriebsphase auf der Grundlage eines vom Finanzministerium des Landes erlassenen PPPLeitfadens anhand vorgegebener objektiver Kriterien monetär bewertet werden. Zudem müssen diese Risiken über einen Barwertabgleich in den Vergleich zum vorliegenden Angebot und den damit verbundenen Zuschüssen gestellt werden. Hierzu werden die eigenen Kosten des Auftraggebers in beiden Projektvarianten kalkuliert und mit den Kosten des privaten Anbieters verglichen. Mit diesem Vergleich soll entschieden werden, ob die Eigenrealisierung einer konventionellen kommunalen Lösung durchgeführt wird oder die PPPVergabe an den Privatanbieter sinnvoll ist. Die Kostendaten werden verwaltungs- und privatanbietertypisch auf Basis der DIN 276 erhoben und verglichen. Dieser PSC-Wert kann jedoch aus vergaberechtlichen Gründen nicht der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Zur Veranschaulichung der Größenordnung der durch die verschiedenen Bädervarianten verursachten Haushaltsbelastung in den nächsten Jahren (unter Berücksichtigung der anfänglichen Zinsbeslatung) kann aber zumindest Folgendes festgehalten werden. Beschlussvorlage WP7-8/2008 Seite 14 STADT BEDBURG Variante reines Hallenbad (Minimallösung) Seite: 15 Sitzungsvorlage Haushaltsbelastung 850.250 € Hallenbad mit Lehrschwimmbecken 1.005.250 € PPP-Projekt 555.000 € 7. Zu beachten sein wird allerdings auch die Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007, in der ein Defizit im Bäderbereich von insgesamt maximal 600.000 Euro jährlich beinhaltet war. Die Kommunalaufsicht hat dazu ausgeführt: „Auch im pflichtigen Bereich des Schulschwimmens sind alle Möglichkeiten einer Kostenreduzierung auszuschöpfen. Bei Art, Umfang und Ermessensausübung der Aufgabenwahrnehmung sind die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstärkt zu berücksichtigen.“ Darüber hinaus unterliegt eine eventuelle Vergabeentscheidung gemäß § 87 GO NRW der vollständigen Prüfung der Kommunalaufsicht beim Rhein-Erft-Kreis, sowohl hinsichtlich der grundsätzlichen Haushaltsverträglichkeit als auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit einschl. der Risikobewertung. 8. Hinsichtlich der Haushaltsverträglichkeit wird nachstehend die Entwicklung des ordentlichen Jahresergebnisses für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung für die drei zu analysierenden Varianten dargestellt: Variante reines Hallenbad (Minimallösung) Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 -11.085.714 -1.696.067 -509.001 891.453 Hallenbad mit Lehrschwimmbecken -11.085.714 -1.721.901 -664.001 737.953 PPP-Projekt -11.085.714 -1.647.109 -213.751 1.181.953 Hinsichtlich der mittelfristig denkbaren Steuersenkungen sei angemerkt, dass 10%-Punkte an Grundsteuer B etwas 75.000 € an Einnahmen entsprechen. Die Differenz zwischen der Variante Hallenbad mit Lehrschwimmbecken und der Variante PPP-Projekt im Jahr 2011 beträgt rund 440.000 €, was einem Plus an Steuersenkungspotential von ca. 60%-Punkten entspricht. 9. Mit Schreiben vom 27.12.2007 hat Herr Michael Zöphel (Bündnis 90/Die Grünen) beantragt, „die Verwaltung möge die Kosten/Unterhalt für den Alternativstandort Acker zwischen Sportzentrum, A61 und der K37 für einen Hallenbadneubau, mit der Option des späteren Freibabneubaus ermitteln. In diesem Fall sollte der Betreiber vorrangig die Stadt sein.“ Auf den als Anlage beigefügten Antrag, der auch eine Begründung enthält, wird verwiesen. Beschlussvorlage WP7-8/2008 Seite 15 STADT BEDBURG Seite: 16 Sitzungsvorlage Vor der Ratsentscheidung (siehe Seite 9 unter II. 1. – Beschluss vom 15.11.2005) für den Standort Kasterer Acker wurden diverse denkbare Standorte wie auch der jetzt von Herrn Zöphel thematisierte überprüft und als nicht optimal für das beabsichtigte Bäderkonzept beurteilt. Unabhängig von der reinen Standortfrage ist ein Hallenbadneubau in der PSC-Wert-Betrachtung ebenso wie in der Haushaltsverträglichkeitsanalyse bereits beinhaltet. Die in der öffentlichen Sitzungsvorlage darstellbaren Haushaltsverträglichkeitsanalysen zeigen ganz deutlich, dass ein PPP-Modell wirtschaftlicher und damit verträglicher ist, als eine Eigenrealisierung. Für das unternehmerische Konzept des PPP-Modells ist der Standort Kasterer Acker wegen seiner überregionalen Erreichbarkeit (L 213 / L 279 / K 36/ A 61 / Nähe A 540, 44) erheblich besser erschlossen und verkehrlich integriert, während für den angesprochenen Alternativstandort Besucherströme aus unterschiedlichen Richtungen kommend diverse Wohngebiete durchqueren müssten. Die Verwaltung schlägt in diesem Zusammenhang daher vor, aufgrund des derzeit laufenden Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens den Antrag zunächst einmal zurückzustellen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 10.01.2008 -----------------------------Coenen -----------------------------Frenken -----------------------------Baum -----------------------------Koerdt Sachbearbeiter Stv. Fachbereichsleiter Kämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-8/2008 Seite 16