Daten
Kommune
Bedburg
Größe
73 kB
Datum
22.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP78/2008
Fachbereich III
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
22.01.2008
Betreff:
Bäderkonzept der Stadt Bedburg: Planung, Finanzierung, Neubau und Betrieb eines Bades in
Bedburg im Rahmen eines PPP-Modells
hier: 1.
Information der Öffentlichkeit
2.
Antrag des Herrn Michael Zöphel (Bündnis 90/Die Grünen) vom 27.12.2007
hinsichtlich eines Alternativstandortes für das Bäderkonzept
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
I. Ausgangslage
1. Verbindlichkeit des Schulschwimmens
Mit dem Schulsport kommt die Schule ihrer Verantwortung für den Aufgabenbereich Körper und
Bewegung, Spiel und Sport nach.
Die Rahmenvorgaben für den Schulsport, wie die Richtlinien und Lehrpläne Sport der einzelnen
Schulformen bilden die Basis für die Gestaltung des Schulsports und fordern die Schulen auf, ihr
Schulprogramm bewegungsfreudig zu gestalten. Sportunterricht und außerunterrichtlicher
Schulsport bilden gemeinsam den Aufgabenbereich Schulsport.
Der
in
den
Rahmenvorgaben
für
den
Schulsport
formulierte
Bildungsauftrag
Entwicklungsförderung durch Bewegung, Spiel und Sport und Erschließung der
Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur gilt für alle Schulformen und bildet die fachpädagogische
Basis für die Lehrpläne.
Nach § 78 Abs. 1 Schulgesetz (SchulG NRW) sind die Gemeinden Träger der Schulen. Nach § 79
Abs. 1 SchulG NRW i.V.m. den Lehrplänen für das Land NRW sind die Schulträger verpflichtet, die
für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und
Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige
Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte
Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Die Kommune hat somit im Rahmen ihres Bildungsauftrages als Schulträger die Pflicht, das
lehrplanmäßige Schulschwimmen zu ermöglichen. Soweit die Kommune nicht über geeignete
Schwimmsportstätten verfügt, besteht nach Auskunft des Städtetages NRW die Möglichkeit, im
Rahmen eines Gestattungsvertrages die Sportstätten benachbarter Kommunen zu nutzen und
einen Busbetrieb einzurichten.
Der Inhaltsbereich des Schulsports „Bewegen im Wasser – Schwimmen“ ist für die
Primarstufe und die Sekundarstufe I verbindlich. Schulformen der Sekundarstufe II treffen in
ihren Lehrplänen eine Auswahl aus den verschiedenen Inhaltsbereichen des Schulsports.
2. Derzeitige Situation im Bereich des Schulschwimmens der Schulen in der Stadt Bedburg
Seit dem 01.08.2001 gelten neue Richtlinien für den Sport- und Schwimmunterricht der
Sekundarstufe. Nachfolgend werden die derzeit gültigen Regelungen in den Richtlinien und
Lehrplänen Sport für die Schulformen der Primarstufe, der Sekundarstufe I und II in NRW
dargestellt:
Grundschule (1999)
Der Unterricht im Inhaltsbereich „Bewegen im Wasser – Schwimmen“ muss auf Grund der
besonderen organisatorischen Besonderheiten im Verlauf der Grundschulzeit im Umfang eines
vollen Schuljahres mit mindestens einer Wochenstunde (ca. 30 Minuten Wasserzeit) erteilt
werden. Verbindliche Aufgabenschwerpunkte sind hierbei, sich mit dem Bewegungsraum Wasser
vertraut machen / das Wasser als Spielraum nutzen, sich im Wasser etwas trauen, vielfältige
Sprungmöglichkeiten erfinden und nachvollziehen, vielfältige Bewegungsmöglichkeiten unter
Wasser erfinden und nachvollziehen, Bewegungen im Wasser gestalten, elementare
Schwimmtechniken lernen, üben und anwenden.
Hauptschule (2001)
In der Sekundarstufe I sind mindestens sechs Unterrichtsvorhaben zu realisieren; diese sind
möglichst auf mehrere Jahrgänge zu verteilen. Mindestens zwei Schwimmtechniken sind zu
erlernen; aus gesundheitlichen Gründen ist eine Schwimmtechnik in Rückenlage zu
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berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Vielfalt des Bewegens im Wasser
kennen gelernt haben, sie sollen kopf- und fußwärts ins Wasser springen sowie sicher und
ausdauernd eine Strecke von mindestens 200 m schwimmen können; sie sollen abtauchen und
sich unter Wasser orientieren können. Der Erwerb des Deutschen Jugendschwimmabzeichens
mindestens in Bronze ist anzustreben.
Realschule (2001)
Mindestens sechs Unterrichtsvorhaben sind obligatorisch und sollen möglichst gleichmäßig auf die
Realschulzeit verteilt werden. Allerdings kann es pädagogisch und organisatorisch notwendig und
sinnvoll sein, in der Doppeljahrgangsstufe 5/6 eine größere Anzahl an Unterrichtsvorhaben zu
realisieren, besonders dann, wenn es um das Erlernen des sicheren Schwimmens geht. Die
Schülerinnen und Schüler sollen die Vielfalt des Bewegens im Wasser kennen gelernt haben; sie
sollen lernen, sicher und ausdauernd zu schwimmen, sie sollen kopf- und fußwärts ins Wasser
springen und tauchen können. In der Sekundarstufe I ist das Erlernen von mindestens zwei
Schwimmtechniken obligatorisch, davon muss aus gesundheitlichen Gründen eine
Schwimmtechnik in Rückenlage sein. Darüber hinaus ist der Erwerb des Deutschen
Jugendschwimmabzeichens in Bronze obligatorisch. Der Erwerb des Deutschen
Jugendschwimmabzeichens in Silber ist anzustreben.
Gymnasium, Sek. I
Es sind mindestens fünf Unterrichtsvorhaben zu realisieren, die möglichst auf mehrere
Jahrgangsstufen zu verteilen sind. Das Beherrschen von mind. zwei Schwimmtechniken ist
obligatorisch, wobei aus gesundheitlichen Gründen eine Schwimmtechnik in Rückenlage zu
berücksichtigen ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Vielfalt des Bewegens im Wasser
kennen gelernt haben; sie sollen einen Startsprung ausführen können und sicher und ausdauernd
eine längere Strecke von mindestens 200 m schwimmen können, sie sollen abtauchen und sich
unter Wasser orientieren können. Das Deutsche Jugendschwimmabzeichen in Bronze ist für alle
Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Das Jugendschwimmabzeichen in Silber ist anzustreben.
Ausweislich der aktuellen Antworten auf eine unter Datum vom 13.12.2007 an alle Schulen im
Stadtgebiet Bedburg abgesetzte e-mail wird der Schwimmunterricht im Schuljahr 2007/2008 wie
folgt erteilt:
Grundschule Bedburg
Schulschwimmen wird aufgrund der Lehrerzuteilung nicht durchgeführt; Unterrichtszeit wird mit
anderen Stunden, vornehmlich Sportstunden aufgefangen.
Grundschule Kaster
Schulschwimmen wird im Zeitraum Oktober bis April in zwei Schwimmhallen außerhalb des
Stadtgebietes durchgeführt; Schwimmhalle Rommerskirchen donnerstags, Schwimmhalle Titz
freitags [jeweils zwei Schulstunden]. Die derzeitige Situation wird als äußerst unbefriedigend
bezeichnet; so wird jeweils eine Unterrichtsstunde für die Busfahrt benötigt [reine Schwimmzeit der
SchülerInnen beträgt insofern lediglich eine Schulstunde].
Grundschule Kirchherten
Schulschwimmen wird in der Schwimmhalle Titz [donnerstags zwei Schulstunden] durchgeführt;
aufgrund der räumlichen Nähe liegen - so zumindest ausweislich vorliegender Äußerungen der
Schulleiterin in der Vergangenheit - keine negativen Rückmeldungen vor. Eine aktuelle Äußerung
auf die o. a. e-mail erfolgte nicht.
Grundschule Kirdorf
Schulschwimmen wird in der Schwimmhalle Rommerskirchen - jeweils dienstags und donnerstags
- durchgeführt; bedingt durch die geringen Kapazitäten findet Schwimmunterricht lediglich in den
vierten Schuljahren statt. Wenngleich schriftlich nicht vorliegend, äußerte sich die Schulleitung in
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mehreren Gesprächen negativ über die derzeitige Situation; zu lange Fahr- und zu geringe
Wasserzeiten.
Hauptschule
Schwimmunterricht wird nicht durchgeführt, da Belegungsmöglichkeiten mit dem Stundenplan nicht
vereinbar sind.
Realschule
Schulschwimmen wird in der Schwimmhalle Titz - jeweils donnerstags zwei Schulstunden durchgeführt; wenngleich kein Schwimmunterricht ausfällt, wird die derzeitige Situation - lange
Fahrt- geringe Wasserzeiten - als äußerst unbefriedigend bezeichnet.
Gymnasium
Schulschwimmen wird in der Schwimmhalle Titz - freitags vier Unterrichtstunden - durchgeführt;
die gemäß Lehrplan zu erteilenden Unterrichtsstunden im Bereich des Schulschwimmens können
aufgrund der misslichen Schwimmhallensituation nicht erteilt werden. Auch hier wird der große
Zeitverlust aufgrund der zu langen Busfahrten - eine komplette Unterrichtsstunde - äußerst kritisch
bewertet.
3. Demographische Entwicklungen
Der demographische Wandel wird das Leben in vielen Kommunen in Deutschland stark verändern.
Schon jetzt gibt es vielerorts spürbare Auswirkungen, so dass schrumpfende, aber auch
wachsende Kommunen gefordert sind, ihre Stadtpolitik konsequent und strategisch auf den
demographischen Wandel auszurichten. So ist insbesondere auch bei der Kindergartenbedarfs-,
der Schulentwicklungs-, der Infrastrukturplanung und auch bei der Flächenentwicklungspolitik eine
praxisorientierte und demographierobuste Politik gefragt.
Mit dem „Wegweiser Demographischer Wandel“ hat die Bertelsmann Stiftung im Sommer 2007
allen Kommunen Deutschlands mit mehr als 5.000 Einwohnern ein Frühwarn- und
Informationssystem an die Hand gegeben, um sich rechtzeitig um die Gestaltung des
demographischen Wandels kümmern zu können. Mit diesem Wegweiser werden in einem
bundesweit einzigartigen, für jedermann frei zugänglichen Online-Portal demographische und
sozialökonomische Daten von jeder deutschen Kommune mit mehr als 5.000 Einwohnern
bereitgestellt.
Bertelsmann Studie „Wegweiser Demographischer Wandel“:
Dieser Wegweiser bietet nicht nur Zahlen, Daten und Fakten, sondern auch konkrete
Handlungsempfehlungen für die Gestaltung des demographischen Wandels. Diese betreffen
sowohl unterschiedliche Demographietypen als auch kommunale Herausforderungen in den
verschiedenen Handlungsfeldern, wie z. B. Familien-, Schul-, Gesundheits-, Seniorenpolitik. Basis
für die Informationen sind die Daten der Statistischen Landesämter, der Bundesagentur für Arbeit
und der Gesellschaft für Konsumforschung.
Die Bevölkerungsprognose bietet dabei nicht nur Daten zur Gesamtentwicklung der Bevölkerung
an, sondern auch zur Entwicklung der jeweiligen Altersgruppen bis zum Jahr 2020. Mit dem
Wegweiser ist es möglich, für Städte und Gemeinden individuelle Demographieberichte zu
erstellen. Die Empfehlungen des Wegweisers sind ggfls. in lokale Handlungsstrategien zu
überführen. (Alle Informationen sind unter www.wegweiserdemographie.de hinterlegt.)
Mit dem vorerwähnten Tool der Bertelsmann-Stiftung hat die Stadt Bedburg einen individuellen
Demographiebericht/ Ausgabenbericht erstellt. Zudem wurden Handlungsempfehlungen zu
konkreten Handlungsfeldern abgerufen. Der v.g. Wegweiser enthält umfangreiches Datenmaterial,
das kommunenspezifisch aufzeigt, welche konkreten Handlungsansätze aus Expertensicht
Priorität haben sollten. Dazu wurden die 2.959 Kommunen in unterschiedliche Demographietypen
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gruppiert (Clusteranalyse). Die Stadt Bedburg unterfällt hiernach dem „Demographietyp 5“ =
„Stabile Städte und Gemeinden im ländlichen Raum mit hohem Familienanteil.“
Ein wichtiges Merkmal dieses Typs 5 besteht darin, dass die Bevölkerung wächst. Die Geburten
liegen höher als in anderen Clustern. Charakteristisch sind hier die vielen Familien mit Kindern und
eine insgesamt überproportional junge Bevölkerung. Der Anteil an Kindern und Jugendlichen an
der Gesamtbevölkerung liegt in diesem Cluster am höchsten, und es wohnen hier – ggü. anderen
Clustern – (noch) verhältnismäßig wenig ältere Menschen. Trotzdem finden auch in diesen
Gemeinden deutlich erkennbare, wenn auch moderate Alterungsprozesse statt. Die stabile
Zuwanderung von Familien sowie die überproportional hohe Geburtenrate begünstigt diese
Entwicklung. Die Bedeutung der Gemeinde als Arbeitsort ist gering; es dominiert die
Wohnfunktion. Für die Stadt Bedburg wird bis zum Jahre 2020 u.a. ein Bevölkerungswachstum
von 5,3% prognostiziert; zum Vergleich Rhein-Erft-Kreis 2,2%; NRW: -1,9%).
Den nachfolgenden Tabellen ist abzulesen, dass in den Altersgruppen 0-5jährige sowie 618jährige (Familienfreundlichkeit, Daseinsvorsorge, Schulschwimmen) der Gesamtanteil an der
Bevölkerung trotz demographischen Wandels bis 2020 „nur“ um ca. 5,2 % sinkt. Gleichzeitig
wächst u.a. infolge der höheren Lebenserwartung der Bereich der 50- bis über 80jährigen von
34,04% an der Gesamtbevölkerung auf knapp 50% an. Relevant für das angestrebte
Bäderkonzept ist hier, dass der Zuwachs der „aktiven“ älteren Bevölkerungsgruppe, der 5064jährigen, ca. doppelt so hoch ist wie in den jeweiligen Gruppen der 65-79jährigen und der
Altersgruppe der über 80jährigen.
Tab.1: Bevölkerungsentwicklung 2003 bis 2020 in Bedburg *
Bedburg
Einwohner absolut in 2003
Einwohner absolut in 2020
24.821
26.141
Rhein-ErftKreis
461.810
471.997
NordrheinWestfalen
18.079.682
17.742.690
Rhein-ErftKreis
26.429
22.334
65.243
53.809
54.693
53.062
147.378
115.803
90.262
117.627
62.138
75.081
15.667
NordrheinWestfalen
1.032.412
895.372
2.612.029
2.060.686
2.222.181
2.095.384
5.628.291
4.391.220
3.293.023
4.243.710
2.549.011
2.711.215
742.739
Tab.2: Altersstrukturentwicklung 2003 bis 2020 in Bedburg *
Bedburg
Altersgruppe 0-5-Jährige 2003
Altersgruppe 0-5-Jährige 2020
Altersgruppe 6-18-Jährige 2003
Altersgruppe 6-18-Jährige 2020
Altersgruppe 19-29-Jährige 2003
Altersgruppe 19-29-Jährige 2020
Altersgruppe 30-49-Jährige 2003
Altersgruppe 30-49-Jährige 2020
Altersgruppe 50-64-Jährige 2003
Altersgruppe 50-64-Jährige 2020
Altersgruppe 65-79-Jährige 2003
Altersgruppe 65-79-Jährige 2020
Altersgruppe über 80-Jährige 2003
5,64 %
4,35 %
14,96 %
11,02 %
11,38 %
10,42 %
34,08 %
24,44 %
18,16 %
26,54 %
12,70 %
15,74 %
3,12 %
1.401
1.137
3.712
2.882
2.824
2.724
8.448
6.389
4.508
6.938
3.153
4.115
775
Altersgruppe über 80-Jährige 2020
7,48 %
1.956 34.280
1.345.102
*Quelle: Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung GmbH (ies), eigene Berechnungen
der Bertelsmann Stiftung/ Ausgabebericht Bedburg.
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Handlungsfelder und Handlungsempfehlungen:
....“Für die meisten Gemeinden sind die Auswirkungen des demographischen Wandels
bislang noch wenig zu spüren, da der Anteil junger Bevölkerungsgruppen noch
überdurchschnittlich ist. Daher werden die Folgen des demographischen Wandels
auch wenig wahrgenommen. Daher ist die Einsicht, dass der demographische Wandel
zeitig Handlungs- und Lösungskonzepte bedarf, in diesen Kommunen noch schwer
vermittelbar. Daraus resultiert das Risiko, in der verschärften Standortkonkurrenz um
die Zielgruppe jüngerer Familien, aber auch die Vermeidung von Abwanderungen der
Bevölkerung allgemein, erst verspätet zu reagieren. Der Vorteil, dass die
Auswirkungen der demographischen Entwicklung erst eintreten werden, während sie in
anderen Kommunen schon eingetreten sind, sollte deshalb als Chance genutzt
werden. Je früher Strategien entwickelt werden, desto größer sind die
Handlungsspielräume zur Anpassung.
Deshalb ist auch den in Cluster 5 beschriebenen Kommunen dringend zu empfehlen,
Politik, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger für die Zukunftsbedeutung des
Themas durch transparente Information und Diskussion zu sensibilisieren und daraus
eine strategische Entwicklungsplanung abzuleiten...“
(aus: www.aktion2050.de/wegweiser; S.16).
Zukunftsrobuste Entwicklungsstrategien basieren auf einer realistischen Analyse der
Ausgangslage und den regionalen und lokalen Trends. Insbesondere im Zusammenhang mit der
Schwimmbadthematik hier vor Ort sollte die Handlungsempfehlung des Wegweisers Demographie
(s.o.;S. 18 unten)
...“Darüber hinaus ist es dringend erforderlich, Maßnahmen zur Stärkung der Kinderund Familienfreundlichkeit zu ergreifen und die Bausteine einer zukunftsorientierten
Seniorenpolitik vor Ort in praktikable Modelle zu überführen....“
entsprechend gewichtet werden.
Die Stadt Bedburg verfügt nach den Feststellungen der Bertelsmann Studie über relativ stabile
Strukturen in sozialer, wirtschaftlicher und demografischer Sicht. Diese können und müssen
nachhaltig gesichert werden, wenn die Kommune eine frühzeitige Vorsorgepolitik betreibt. Daraus
erwachsen folgende Herausforderungen:
•
Die Stabilität darf nicht mit Sicherheit verwechselt werden – Standortkonkurrenzen;
Alleinstellungsmerkmale schaffen, Attraktivität als Wohnort steigern.
•
Aus ihrer pointierten Profilierung als Familien-Wohnstandort resultiert die eindeutige
Vorgabe, diese Stärke weiter auszubauen (familienfreundliche Stadtqualitäten als
Standortfaktor herausstellen: Schulschwimmen am Schulort; Schwimmbad als
Freizeitbeschäftigung, Gesundheitsprävention und Standortfaktor / Familien als Investoren
erkennen).
(Siehe hierzu auch Familienatlas 2007 „Handlungsfeld Freizeitangebote für Kinder und
Jugendliche“ - Stellungnahme Amt 50 des REK in der Sitzungsvorlage für die Sitzung des
Sozialausschusses
am 15.11.2007 „ ....Kommunen und Unternehmen, die
familienfreundliche Maßnahmen anbieten, haben die Möglichkeit, Fachkräfte anzuziehen
und dauerhaft zu binden...“)
Im Handlungsfeld 4 „Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche“ des Familienatlas 2007
der Prognos AG schneidet der Rhein-Erft-Kreis beim Indikator „Kinder- und
Jugendpartizipation im Sportverein“ nur mit Rang 255 von 439 ab.
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Die Stadt Bedburg ist bemüht, im Rahmen des angestrebten (wettkampftauglichen)
Sportbades auch das Vereinsschwimmen (z. Bsp. DLRG oder TV Bedburg), das gerade
auch von Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen wird, wieder zu ermöglichen.
•
Zur Vorbereitung auf die zunehmende Alterung der Bevölkerung ist in den strategischen
Zukunftsplanungen eine zukunftsorientierte Seniorenpolitik zwingend einzubeziehen:
...“Die kommunale Altenplanung und Seniorenpolitik muss insgesamt nicht nur qualitativ
aufgewertet und in der Breite umgesetzt werden; sie muss sich vor allen Dingen an
Standards der Planungs- und Prozesssteuerung orientieren.....und zahlreiche kommunale
Politikfelder „alterskompatibel“ gestalten. Das betrifft die Bau- und Verkehrsplanung,....und
Gesundheitseinrichtungen,...und die Seniorenwirtschaft.“...
aus: www.wegweiserdemographie.de/Kommunale Seniorenpolitik; S. 1unten).
•
.“Die kommunale Altenpolitik sollte daher....verfolgen:
....„Die
Kommunen
können
Angebote
der
Gesundheitsförderung
Prävention,....Freizeit- und Sportmöglichkeiten....zur Verfügung stellen...
und
Kommunale Gesundheits- und Seniorenpolitik / Wirtschaftskraft „Alter“:
Der o.g. „Wegweiser Demographie“ führt zu den Anforderungen an eine kommunale Senioren- und
Gesundheitspolitik, aber auch zu den positiven wirtschaftlichen Aspekten der demographischen
Veränderungen aus (Kommunale Seniorenpolitik; S. 6 und 7):
...“Durch die immer höhere Lebenserwartung und die Verringerung der
Lebensarbeitszeit gewinnt die nachberufliche Phase zunehmende Bedeutung. Die
„Entberuflichung des Alters“ wird sich auf Sicht verändern, aber auch kurz- bis
mittelfristig sind Senioren als „Sozialkapital“ für das Gemeinwesen besonders
interessant.. Die heutigen Seniorinnen und Senioren wollen in ihrer teils drei
Jahrzehnte umfassenden Altersphase nicht betreut werden, sondern die Zeit
aktiv und selbstbewusst gestalten.“
(Aus: www.wegweiserdemographie.de/ Kommunale Seniorenpolitik; S. 2; Potenziale
des Alters)
Neben den aufgezeigten Aspekten der Familienfreundlichkeit/ Seniorenfreundlichkeit/
Gesundheitsprävention ist hinsichtlich des vorgelegten Schwimmbadkonzeptes auch der Faktor
„Wirtschaftskraft Alter“ zu fokussieren und evaluieren:
...“Die Seniorenwirtschaft stellt insgesamt und somit auch für Kommunen ein neues
Handlungsfeld dar. Eine zukunftsorientierte Kommunalpolitik sollte sich hier vor allem
die Chancen des demographischen Wandels vor Augen führen, denn wirtschaftliche
Potenziale sind eng mit diesen Entwicklungen verbunden, sobald Angebote und
Produkte entwickelt und die Zielgruppen der jüngeren und älteren Senioren hierfür
erschlossen werden können.
So haben gerade auch die Wirtschaftsförderung, die Unternehmen und die öffentlichen
Einrichtungen der Kommune gute Gründe, den Herausforderungen des
demografischen Wandels positiv entgegenzusehen: Sowohl die Kaufkraft der über
50jährigen ist in den letzten Jahrzehnten um ein Vielfaches gestiegen als auch das
Geld- und Grundvermögen der privaten Haushalte, das zum größten Teil in den
Händen der über 60jährigen liegt.
Beispielhafte Handlungsfelder:
Seniorenorientierte Produkte, spezielle Dienstleistungen und ein verstärktes
Seniorenmarketing können auf kommunaler Ebene helfen, die Zielgruppe zu
erschließen. Die Entwicklung entsprechender Produkte und Dienste liegt vor allem in
folgenden Bereichen: Wohnen und Immobilien....., Wellness, Gesundheits- und
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Pflegeleistungen (Angebote der Gesundheitsförderung und Prävention,
Rehabilitation, integrierte und koordinierte Gesundheits- und Pflegeleistungen)
sowie Freizeit, Tourismus, Bildung und Neue Medien.
Durch die Förderung und Unterstützung dieser Branchen können Kommunen
konkret dazu beitragen, Arbeitsplätze in der Seniorenwirtschaft zu schaffen,
innovative Ansätze zu erproben, die Kaufkraft der Älteren sowie ihre
Lebensqualität zu heben und darüber hinaus zur Entwicklung der Region
beizutragen.“...
(aus: www.wegweiserdemographie.de/ Kommunale Seniorenpolitik; S. 6 und 7)
Senioren- und Gesundheitsspezifische Angebotsleistungen des Bäderkonzeptes Bedburg:
Nach dem bisherigen Planungskonzept sieht der prefered bidder im Bereich
Gesundheitsprävention und – dienstleistungen u.a. folgende Mindestangebote vor:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Massagen
Fango
Kosmetik
div. Heil- und Entspannungsbäder
Schlammküche
Solarien
Saunen
Physiotherapie
Wassergymnastik
Seniorenschwimmen
und liegt hiermit voll im Trend der Marktprognosen der herangezogenen demographischen
Studien.
Überalterung und (Bäder-)Tourismus:
Ein neues, den nachhaltigen Tourismus tangierendes Problem ist durch die wachsende
Überalterung der Gesellschaft zu erwarten. Sie schränkt die Bewegungsfreiheit der betroffenen
Personen ein, macht sie potentiell abhängiger von der Hilfe Dritter und fördert tendenziell den
Urlaub im Heimatland sowie vor Ort. Auch begünstigt die Überalterung nach Auffassung der so
genannten „Tourismus Plattform“ (Ziel der Plattform ist es - Mitglied ist u.a. das Europabüro des
DSTGB - die Interessen des kleinteiligen, mit der lokalen Ebene verbundenen nachhaltigen
Tourismus zu fördern) den Bädertourismus.
(Quelle: Europaausschuss Städte- und Gemeindebund.14./ 15. Mai 2007, Vorlage zu TOP 6)
Demographische Studien und wirtschaftliche Stärken:
Die Bedeutung der demographischen Veränderungen gerade auch für die Wirtschaft hat z.B. die
RWE/ RWE Rhein-Ruhr AG im letzten Jahr veranlasst, eine demographische Studie der Prognos
AG für ihr Vertriebsgebiet in Auftrag zu geben.
Diese Studie über die Konsequenzen des demographischen Wandels zieht u.a. die Ergebnisse der
vorzitierten Bertelsmann Stiftung heran und bestätigt die in dieser Stellungnahme dargestellten
Prognose der Bevölkerungs-/ Bedarfsentwicklung. Der Systematik dieser Studie folgend, wird die
Stadt Bedburg als „Typ D“ kategorisiert = positiver Wanderungssaldo übersteigt den
Sterbeüberschuss; Bevölkerungstrend steigend zwischen 5% und 15% bis 2030.
(Quelle:www.rwe.com/Kontakt_Prognos).
Weitere Erkenntnisse ergeben sich auch aus dem Zukunftsatlas 2007 der Prognos AG., Berlin
(siehe www.prognos.com/Zukunftsatlas).
Seniorenkonzept des Rhein-Erft-Kreises 2007:
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Abschließend sei darauf hingewiesen, dass auch das kürzlich verabschiedete Seniorenkonzept
des Rhein-Erft-Kreises auf Seite 27, letzter Absatz, ausführt:
...„Sport dient der gesundheitlichen Prävention und Rehabilitation, vermeidet Isolation
und steigert das Selbstwertgefühl. Da bei älteren Menschen die Teilnahmebereitschaft
an sportlichen Aktivitäten jedoch weniger stark ausgeprägt ist, müsste das
wohnortnahe Sportangebot entsprechend verbessert und adäquate Möglichkeiten
weiterentwickelt werden“...
Fazit und Ausblick:
Nach alledem erscheint es angemessen, die Errichtung eines Sportbades mit Wellnessangeboten
in Bedburg im Zuge der prognostizierten demographischen Entwicklungen bis 2020/ 2030 auch
unter den Aspekten
Stabilität bzw. weiteres Wachstum der Bevölkerung
Familienfreundlichkeit/ Standortkonkurrenz
Seniorenpolitik
Gesundheitspolitik
Wirtschaftliche Synergie- und Sekundäreffekte für die Region
Arbeitsplätze
Strahlkraft in der Region/Attraktivität der Stadt
zu bewerten.
II. Verfahren
1. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 15.11.2005 unter TOP 4 mehrheitlich
folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf den Grundlagen
- der Vorstudie zur Weiterentwicklung des Bäderwesens in Bedburg aus dem Jahre 2002;
- der der Stadt Bedburg vorliegenden unterschiedlichen Konzeptionen verfolgenden
Angebote zum Bau und Betrieb eines privatwirtschaftlichen Sport- und Wellnessbades;
- der die finanziellen Auswirkungen der unterschiedlichen Konzeptionen vergleichenden
Analyse der BDO Deutsche Warentreuhand Bonn aus dem Jahre 2004 und 2005;
- der Plausibilitätsanalyse der WFB WasserFreizeitBau GmbH Dortmund aus Oktober 2005,
- der Sitzungsvorlagen WP7-247/2005 für den Hauptausschuss vom 10.05.2005, WP7425/2005 für den Hauptausschuss vom 25.10.2005 sowie der Sitzungsvorlage WP7453/2005 für die Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 15.11.2005
a) bei den weiteren Planungen die Varianten 1, 2, 3 und 5 gemäß der Sitzungsvorlage WP7425/2005 nicht mehr weiter zu verfolgen, sondern die Planungen nur noch auf die Variante 4 Betrieb als Privatbad Standort Kasterer Acker- vorbehaltlich einer Entscheidung der Stadt
Grevenbroich, spätestens am 25.11.2005 das mit hiesigem Schreiben vom 31.10.2005
unterbreitete Angebot zur interkommunalen Zusammenarbeit zur Variante 4 voll umfänglich
anzunehmen, zu konzentrieren und
b) mittels eines europaweiten Vergabeverfahrens für das konkrete PPP-Projekt das Interesse
am Markt unter den Bedingungen
o
o
o
gesamtes Investitionsvolumen max. ca. 15 Mio. €
Mindestanforderungen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge (25-mSportbecken mit 3-m-Sprungturm, separates Lehrschwimmbecken, separates
Mehrzweckbecken mit Außenbereich, separates Kleinkindbecken)
Festzuschuss der Stadt (von max. 600.000 € jährlich), der forfaitiert werden kann
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o
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Sitzungsvorlage
eine darüber hinausgehende kommunale Sicherung der Gesamtfinanzierung in
einem ausgewogenen Verhältnis zur Gesamtrisikostruktur
abzufragen, um geeignete Bieter in Erfahrung
Verhandlungsverfahren beteiligen werden.“
zu
bringen,
die
sich
am
2. Zwecks Umsetzung des o. g. Ratsbeschlusses wurde – unter Beauftragung der „Heuking Kühn
Luer Wojtek Partnergesellschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Attorney-at-Law“ Düsseldorf
ein EU-weiter Teilnahmewettbewerb mit nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren initiiert (durch
Veröffentlichung im Supplement der EU).
Diesbezüglich hatte jedermann die Möglichkeit, sich um Teilnahme am Vergabeverfahren zu
bewerben, d. h. entsprechende Unterlagen bezüglich der Leistungsfähigkeit / der
Unternehmensvorstellung vorzulegen.
Nach Abstimmung des konkreten Ausschreibungstextes wurde dieser am 24.03.2006 im
Supplement der EU veröffentlicht (siehe Anlage). Danach wurden die Wünsche des Stadtrates aus
seinem Beschluss vom 15.11.2005 mitgeteilt, aber auch Mindestvoraussetzungen genannt, die zur
Daseinsvorsorge zwingend erfüllt sein müssen.
Die Frist für die Bewerbung lief am 02. Mai 2006 ab. Es sind sechs Anträge auf Teilnahme
innerhalb der gesetzten Frist eingegangen.
Hiervon mussten drei Bewerber im weiteren Verfahren ausgeschlossen werden, da diese die
einzureichenden Unterlagen trotz Setzung einer Nachfrist nicht vollständig abgegeben hatten.
3. Daraufhin hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung vom 20.06.2006 unter TOP 12 in
nichtöffentlicher Sitzung inhaltlich folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt Bedburg beschließt unter Berücksichtigung der bisherigen Beschlüsse im
Zusammenhang mit dem Bäderkonzept für die Stadt Bedburg die drei nachfolgend aufgeführten
Bieter
a, b und c
zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Bedburg,
den Entschädigungsbetrag pro unterlegenen Bieter auf 10.000 EURO zuzüglich Mehrwertsteuer
festzusetzen.“
Die Namen der Bieter dürfen aus wettbewerbs-/vergaberechtlichen Gründen nicht genannt
werden.
4. Nach Eingang der oben angeforderten Angebote hat der Rat der Stadt Bedburg in
nichtöffentlicher Sitzung am 21.11.2006 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, das Verhandlungsverfahren
bezüglich des Bäderkonzeptes der Stadt Bedburg weiterzuführen und die hierfür
dargestellten
Beratungsleistungen
in
Auftrag
zu
geben,
die
endgültigen
Verdingungsunterlagen in Anlehnung an die Verdingungsunterlagen des PPP-Modells
„Schulzentrum Bedburg“ zur Vertragsreife zu gestalten und die ausgewählten Bieter
endgültig zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
Bei
der
im
Rahmen
des
Vergabeverfahrens
durchzuführenden
Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung des sogenannten PSC-Wertes (bezogen
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ausschließlich auf die Leistungen zur allgemeinen Daseinsvorsorge) ist ein doppelter
Wirtschaftlichkeitsvergleich nach folgenden Vorgaben durchzuführen:
-Wirtschaftlichkeitsvergleich bei Durchführung des Projektes durch einen privaten Bieter
und dem gegenübergestellt die Durchführung eines gleichartigen Projektes durch die Stadt
Bedburg
-Wirtschaftlichkeitsvergleich bei Durchführung des Projektes durch einen Privatinvestor und
dem gegenübergestellt die nächstgünstigere Alternative in Kommunalregie (Bau und
Betrieb eines neuen Hallenbades in städtischer Regie inklusive der Sanierung und des
Betriebes des Freibades in städtischer Regie).“
5. Nach Abgabe der endgültigen Angebote am 20. September 2007 wurde durch die beauftragten
Berater Dr. Fischer und Dr. Fritzsche festgestellt, dass ein Angebot als bestes Angebot bewertet
werden konnte.
Folgende Eckpunkte liegen diesem Angebot zugrunde:
1. Allgemeine Projektbeschreibung
Das Planungskonzept des bevorzugten Bieters als Sport- und Gesundheitsbad sieht im Bereich
der Daseinsvorsorge ein 25m Becken mit 1m und 3m Sprungbrett vor, ein separates
Nichtschwimmerbecken sowie einen eigenständigen Kleinkindbereich. Im Bereich Gesundheit und
Wellness sieht das Konzept Massagen, Fango, Kosmetik, div. Heil- und Entspannungsbäder,
Schlammküche, Solarien, Saunen, Physiotherapie, Wassergymnastik und Seniorenschwimmen als
Angebote vor.
Ein eigenständiger Freibadbereich ist derzeit (noch) nicht vorgesehen, eine entsprechende Fläche
ist allerdings für eine solche Erweiterung reserviert. Die Entwicklung im derzeitgen Freibad
Bedburg sollte nach Ansicht der Verwaltung zunächst abgewartet werden und erst bei dringendem
Handlungsbedarf zur Entscheidung gebracht werden. Im Haushaltsentwurf sind die notwendigen
Betriebs- und Unterhaltungskosten im gesamten Finanzplanungszeitraum eingestellt, nicht jedoch
mögliche größere Sanierungsaufwendungen.
2. Haushaltsauswirkungen und Wirtschaftlichkeitsvergleich
Hinsichtlich des Wirtschaftlichkeitsvergleiches wurde das Rechnungsprüfungsamt der Stadt um
eine eingehende Stellungnahme unter Berücksichtigung aller seit der Grundsatzentscheidung im
Jahre 2005 gewonnenen Erkenntnisse gebeten, die zu folgendem Ergebnis gekommen ist:
Auf Grund der zum heutigen Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse und Veränderungen ist aus
Sicht
der
Rechnungsprüfung
eine
Überarbeitung
und
Anpassung
der
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen notwendig.
Folgende Aspekte sind bei den einzelnen Alternativen zu berücksichtigen:
Alternative 1 (Sanierung Hallenbad und Sanierung Freibad)
Diese Alternative scheidet für eine weitere Betrachtung aus, da das Hallenbad zwischenzeitlich
abgerissen wurde.
Alternative 2 (Neubau Hallenbad und Sanierung Freibad)
Diese Variante besteht aus 2 Komponenten. Zum einen wird der Neubau des Hallenbades
betrachtet und daneben die Sanierung des Freibades. Dies ist mit der Annahme geschehen,
dass bei der Realisierung eines Privatbades ebenfalls eine Schwimmfläche im Freien
vorhanden sein wird. Aus heutiger Sicht ist jedoch klar, dass ein Privatbad wenn überhaupt nur
mit einer sehr geringfügigen Freischwimmfläche gebaut würde.
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Alternative 3 (Sanierung und Überdachung des Freibades)
Bereits im Jahr 2005 war die Alternative 3, die Sanierung und Überdachung des Freibades mit
einem jährlichen Gesamtaufwand von rd. 900.000 € die wirtschaftlich ungünstigste Alternative.
Durch den fortschreitenden Baukostenindex für die Baumaßnahme sowie steigende Zinsen
würde der Gesamtaufwand aus heutiger Sicht sogar noch höher ausfallen. Darüber hinaus
kommt hierzu noch die ungewisse Bodenbeschaffenheit unter dem Freibad, die zu weiteren,
zur Zeit nicht kalkulierbaren Aufwendungen in der Zukunft führen würde. Aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes sollte diese Alternative aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht
weiter verfolgt werden.
Alternative 4 (Errichtung Privatbad „Kasterer Acker“)
Der Bau des Privatbades „Kasterer Acker“ stellt zur Zeit neben dem Neubau des Hallenbades
eine weitere Alternative dar. Um dieses Projekt realisieren zu können, läuft zur Zeit eine
europaweite Ausschreibung.
Alternative 5 (Errichtung Privatbad als interkommunale Lösung gemeinsam mit der Stadt
Grevenbroich im Bereich „Mühlenerft“)
Diese Variante wurde insbesondere wegen des Desinteresses der Stadt Grevenbroich an einer
Kooperation nicht mehr verfolgt, so dass hierzu auch keine konkreten Zahlen vorliegen. Aus
diesem Grunde ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dieser Alternative entbehrlich.
Aus den vorgenannten Gründen ergeben sich aus Sicht der Rechnungsprüfung für die Stadt
Bedburg 2 Alternativen zum Bäderkonzept. Zum einen kann ein Privatbad am Kasterer Acker
in Zusammenarbeit mit einem privaten Investor/Betreiber gebaut werden.
Als Alternative besteht noch die Möglichkeit, im Rahmen der Daseinsvorsorge ein Hallenbad
im herkömmlichen Stil zu errichten. Diese Baumaßnahme erscheint im Rahmen der
städtischen Leistungsfähigkeit möglich und müsste kreditfinanziert werden.
Um diese beiden Alternativen vergleichbar zu machen, sollten aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes die Vergleichsberechnungen des Jahres 2005 modifiziert werden.
Eine entsprechende Prognoserechnung für den Bau eines Hallenbades in der Größe und
Ausstattung des abgerissenen Bades sowie eine Berechnung unter Berücksichtigung eines
Lehrschwimmbeckens und eines weiteren Kleinkindschwimmbeckens, so wie es die Planung
des Privatbades vorsieht, hat das Rechnungsprüfungsamt durchgeführt.
Folgendes Ergebnis liegt vor:
Bei der Festlegung der Herstellungskosten wurden die Normalherstellungskosten 2000 des
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (NHK 2000) zu Grunde gelegt.
Demnach betragen die Herstellungskosten eines Hallenbades je Quadratmeter Grundfläche
1.194 € (einfache Ausstattung), 1.582 € (mittlere Ausstattung), 1.745 € (gehobene Ausstattung)
und 2.095 € (stark gehobene Ausstattung). Laut Gutachten vom 28.08.2004 der Firma FSP
über den Verkehrswert des ehemaligen Hallenbades wurde diese Einrichtung der gehobenen
Ausstattung zugerechnet. Daher kann bei der Berechnung für den Bau eines herkömmlichen
Bades von dem Wert der gehobenen Ausstattung in Höhe von 1.745 € pro Quadratmeter
ausgegangen
werden.
Bei
der
Variante
mit
Lehrschwimmbecken
und
Kleinkindschwimmbecken sollte von dem darüber liegenden Wert (2.095 €) ausgegangen
werden, da es sich hierbei auch um eine höherwertige Ausstattung handelt. Die Umsatzsteuer
ist in den jeweiligen Beträgen nicht enthalten, kann bei der Berechnung aber auch
unberücksichtigt bleiben, da das Hallenbad als Betrieb gewerblicher Art geführt würde und
somit mehrwertsteuerabzugsberechtigt wäre. Da es sich bei den Herstellungskosten um Werte
aus dem Jahr 2000 handelt, sind diese mit dem entsprechenden Baukostenindex zu
gewichten. Dieser beträgt 111,7 für das Jahr 2007. Zusätzlich sind noch Baunebenkosten zu
berücksichtigen, die laut NHK 2000 rund 16 % ausmachen.
Die Gesamtfläche des abgerissenen Bades betrug 2.383 qm.
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Somit ergeben sich Herstellungskosten für ein herkömmliches Bad in dieser Größe in folgender
Höhe:
2.383 qm x 1.745 € = 4.158.335 € x 1,117 = 4.865.252 € x 1,16 = 5.643.692 €
Bei der Variante incl. Lehrschwimmbecken und Kleinkindschwimmbecken betragen die
zusätzlichen Wasserflächen ca. 140 qm. Der Gesamtflächenbedarf würde sich somit um
mindestens 400 qm auf ca. 2.800 qm erhöhen. Hierbei berechnen sich folgende
Herstellungskosten:
2.800 qm x 2.095 € = 5.866.00 € x 1,117 = 6.552.322 € x 1,16 = 7.600.694 €
Somit kann davon ausgegangen werden, dass die Herstellungskosten für ein Hallenbad im
herkömmlichen Stil bei ca. 5.600.000 € liegen würden und für die gehobenere Variante bei
7.600.000 €.
Die Abschreibungsdauer beträgt 40 – 70 Jahre laut NHK 2000 und der NKFAbschreibungstabelle. Bei der als realistisch anzusehenden Abschreibungsdauer von 40
Jahren ergeben sich somit Abschreibungsbeträge von 140.000 € für das herkömmliche
Hallenbad und 190.000 € für die gehobene Ausstattung.
Bei der Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals über einen längeren Zeitraum muss von
einem durchschnittlichen Zinssatz ausgegangen werden. Die Zinssätze für Kommunalkredite
schwankten in den letzten 15 Jahren zwischen 8% und 3%. Zur Zeit liegt der Zinssatz für einen
Kommunalkredit bei einer Laufzeit von 30 Jahren bei 4,5%.
Daneben gibt es noch die Möglichkeit, Förderkredite über 50 % der Anschaffungskosten über
die Kfw-Bank in Anspruch zu nehmen. Hierbei beträgt der Zinssatz zur Zeit 3,5%. Somit würde
sich ein durchschnittlicher Zinssatz von 4% für die Gesamtfinanzierung unter Berücksichtigung
eines Kfw-Kredites ergeben.
Die Verzinsung erfolgt vom durchschnittlich gebundenen Kapital (50 % der
Herstellungskosten).
Die Verzinsung sieht bei einem Kommunalkredit wie folgt aus:
Bei einem Bad ohne Lehr- und Kleinkindschwimmbecken liegt das durchschnittlich gebundene
Kapital bei 2.800.000 € x 4,5% = 126.000 € Verzinsung.
Bei dem Bad mit Lehr- und Kleinkindschwimmbecken liegt das durchschnittlich gebundene
Kapital bei 3.800.000 € x 4,5% = 171.000 € Verzinsung.
Die Verzinsung unter Berücksichtigung eines Kfw-Kredites sieht wie folgt aus:
Bei einem Bad ohne Lehr- und Kleinkindschwimmbecken liegt das durchschnittlich gebundene
Kapital bei 2.800.000 € x 4% = 112.000 € Verzinsung.
Bei dem Bad mit Lehr- und Kleinkindschwimmbecken liegt das durchschnittlich gebundene
Kapital bei 3.800.000 € x 4% = 152.000 € Verzinsung.
Die „sonstigen Kosten“ des Hallenbades inkl. Personal, Instandhaltung, Energie, Reinigung
und sonstigen Abgaben betrugen 311.978 € im Jahr 2003. Hochgerechnet auf einen
Ganzjahresbetrieb des Bades (311.978 €/8 Monate x 12 Monate) ergibt sich ein Wert von rund
465.000 €.
Zur Vergleichbarkeit zum Privatbad dürfen Modernisierungsmaßnahmen im Laufe der Jahre
nicht unberücksichtigt bleiben. Als „Modernisierungsrückstellung“ kann von jährlich 15.000 € für
das kleine Bad und 20.000 € für die größere Variante ausgegangen werden.
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Die Erträge des städtischen Hallenbades in den Jahren 2002 und 2003 betrugen jeweils nur
rund 20.000 €. Durch die höhere Attraktivität eines neuen Bades wäre eine Steigerung der
Einnahmen möglich.
Die Kosten für den Abriss des alten Bades wurden nicht mehr berücksichtigt, da diese bereits
unabhängig von der Entscheidung des Bäderkonzeptes angefallen sind.
Die jährliche Kosten/Ertragssituation würde unter Berücksichtigung eines Kommunalkredites
wie folgt aussehen:
Kosten/Erlöse
Hallenbad ohne Lehr- u.
Hallenbad mit Lehr- u.
Kleinkindschwimmbecken
Kleinkindschwimmbecken
Abschreibung
140.000 €
190.000 €
Verzinsung
126.000 €
171.000 €
Sonst. Kosten
465.000 €
465.000 €
Modernisierung
15.000 €
20.000 €
Gesamtkosten
746.000 €
846.000 €
Erträge
50.000 €
60.000 €
Zuschussbedarf
696.000 €
786.000 €
Die jährliche Kosten/Ertragssituation würde unter Berücksichtigung eines Kfw-Kredites wie folgt
aussehen:
Kosten/Erlöse
Hallenbad ohne Lehr- u.
Hallenbad mit Lehr- u.
Kleinkindschwimmbecken
Kleinkindschwimmbecken
Abschreibung
140.000 €
190.000 €
Verzinsung
112.000 €
152.000 €
Sonst. Kosten
465.000 €
465.000 €
Modernisierung
15.000 €
20.000 €
Gesamtkosten
732.000 €
827.000 €
Erträge
50.000 €
60.000 €
Zuschussbedarf
682.000 €
767.000 €
6. Vergaberechtlich entscheidendes Kriterium ist allerdings der sog. PSC-Faktor. Insoweit können
die Haushaltsauswirkungen und der Wirtschaftlichkeitsvergleich nur eine Tendenz darstellen.
Im Rahmen der PSC-Bewertung müssen dabei alle Risiken in der Planungs-, Errichtungs- und
Betriebsphase auf der Grundlage eines vom Finanzministerium des Landes erlassenen PPPLeitfadens anhand vorgegebener objektiver Kriterien monetär bewertet werden. Zudem müssen
diese Risiken über einen Barwertabgleich in den Vergleich zum vorliegenden Angebot und den
damit verbundenen Zuschüssen gestellt werden.
Hierzu werden die eigenen Kosten des Auftraggebers in beiden Projektvarianten kalkuliert und mit
den Kosten des privaten Anbieters verglichen. Mit diesem Vergleich soll entschieden werden, ob
die Eigenrealisierung einer konventionellen kommunalen Lösung durchgeführt wird oder die PPPVergabe an den Privatanbieter sinnvoll ist.
Die Kostendaten werden verwaltungs- und privatanbietertypisch auf Basis der DIN 276 erhoben
und verglichen.
Dieser PSC-Wert kann jedoch aus vergaberechtlichen Gründen nicht der Öffentlichkeit bekannt
gemacht werden.
Zur Veranschaulichung der Größenordnung der durch die verschiedenen Bädervarianten
verursachten Haushaltsbelastung in den nächsten Jahren (unter Berücksichtigung der
anfänglichen Zinsbeslatung) kann aber zumindest Folgendes festgehalten werden.
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STADT BEDBURG
Variante
reines Hallenbad
(Minimallösung)
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Sitzungsvorlage
Haushaltsbelastung
850.250 €
Hallenbad mit Lehrschwimmbecken
1.005.250 €
PPP-Projekt
555.000 €
7. Zu beachten sein wird allerdings auch die Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur
Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007, in der ein Defizit im
Bäderbereich von insgesamt maximal 600.000 Euro jährlich beinhaltet war. Die Kommunalaufsicht
hat dazu ausgeführt:
„Auch im pflichtigen Bereich des Schulschwimmens sind alle Möglichkeiten einer
Kostenreduzierung auszuschöpfen. Bei Art, Umfang und Ermessensausübung der
Aufgabenwahrnehmung sind die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
verstärkt zu berücksichtigen.“
Darüber hinaus unterliegt eine eventuelle Vergabeentscheidung gemäß § 87 GO NRW der
vollständigen Prüfung der Kommunalaufsicht beim Rhein-Erft-Kreis, sowohl hinsichtlich der
grundsätzlichen Haushaltsverträglichkeit als auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit einschl. der
Risikobewertung.
8. Hinsichtlich der Haushaltsverträglichkeit wird nachstehend die Entwicklung des ordentlichen
Jahresergebnisses für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung für die drei zu
analysierenden Varianten dargestellt:
Variante
reines Hallenbad
(Minimallösung)
Plan 2008
Plan 2009
Plan 2010
Plan 2011
-11.085.714
-1.696.067
-509.001
891.453
Hallenbad mit Lehrschwimmbecken
-11.085.714
-1.721.901
-664.001
737.953
PPP-Projekt
-11.085.714
-1.647.109
-213.751
1.181.953
Hinsichtlich der mittelfristig denkbaren Steuersenkungen sei angemerkt, dass 10%-Punkte an
Grundsteuer B etwas 75.000 € an Einnahmen entsprechen. Die Differenz zwischen der Variante
Hallenbad mit Lehrschwimmbecken und der Variante PPP-Projekt im Jahr 2011 beträgt rund
440.000 €, was einem Plus an Steuersenkungspotential von ca. 60%-Punkten entspricht.
9. Mit Schreiben vom 27.12.2007 hat Herr Michael Zöphel (Bündnis 90/Die Grünen) beantragt, „die
Verwaltung möge die Kosten/Unterhalt für den Alternativstandort Acker zwischen Sportzentrum,
A61 und der K37 für einen Hallenbadneubau, mit der Option des späteren Freibabneubaus
ermitteln. In diesem Fall sollte der Betreiber vorrangig die Stadt sein.“ Auf den als Anlage
beigefügten Antrag, der auch eine Begründung enthält, wird verwiesen.
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Sitzungsvorlage
Vor der Ratsentscheidung (siehe Seite 9 unter II. 1. – Beschluss vom 15.11.2005) für den Standort
Kasterer Acker wurden diverse denkbare Standorte wie auch der jetzt von Herrn Zöphel
thematisierte überprüft und als nicht optimal für das beabsichtigte Bäderkonzept beurteilt.
Unabhängig von der reinen Standortfrage ist ein Hallenbadneubau in der PSC-Wert-Betrachtung
ebenso wie in der Haushaltsverträglichkeitsanalyse bereits beinhaltet. Die in der öffentlichen
Sitzungsvorlage darstellbaren Haushaltsverträglichkeitsanalysen zeigen ganz deutlich, dass ein
PPP-Modell wirtschaftlicher und damit verträglicher ist, als eine Eigenrealisierung. Für das
unternehmerische Konzept des PPP-Modells ist der Standort Kasterer Acker wegen seiner
überregionalen Erreichbarkeit (L 213 / L 279 / K 36/ A 61 / Nähe A 540, 44) erheblich besser
erschlossen und verkehrlich integriert, während für den angesprochenen Alternativstandort
Besucherströme aus unterschiedlichen Richtungen kommend diverse Wohngebiete durchqueren
müssten.
Die Verwaltung schlägt in diesem Zusammenhang daher vor, aufgrund des derzeit laufenden
Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens den Antrag zunächst einmal zurückzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 10.01.2008
-----------------------------Coenen
-----------------------------Frenken
-----------------------------Baum
-----------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Stv. Fachbereichsleiter
Kämmerer
Bürgermeister
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