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Beschlussvorlage (3. Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen für den Zeitraum 01.01.2015 bis 30.09.2015 sowie Prognoserechnung 2015 gemäß § 20 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
24.11.2015
Erstellt
12.11.15, 15:02
Aktualisiert
12.11.15, 15:02
Beschlussvorlage (3. Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen für den Zeitraum 01.01.2015 bis 30.09.2015 sowie Prognoserechnung 2015 gemäß § 20 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW)) Beschlussvorlage (3. Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen für den Zeitraum 01.01.2015 bis 30.09.2015 sowie Prognoserechnung 2015 gemäß § 20 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW))

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 484/2015 Az.: 65 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 06.10.2015 gez. Knips Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 28.10.2015 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 24.11.2015 Bemerkungen zur Kenntnis 3. Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen für den Zeitraum 01.01.2015 bis 30.09.2015 sowie Prognoserechnung 2015 gemäß § 20 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der dritte Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für den Zeitraum 01.01.2015 bis 30.09.2015 sowie die Prognoserechnung für das Wirtschaftsjahr 2015 werden zur Kenntnis genommen. Projekt- und ergebnisrelevante Veränderungen im Vergleich zum zweiten Zwischenbericht (V 305/2015) haben sich nicht ergeben und zeichnen sich auch nicht ab. Die weitere Entwicklung und die Fortschreibung der Ergebnisprognose lassen für das Wirtschaftsjahr 2015 unverändert einen Verlust i.H.v. ca. TEUR 2.050 erwarten. Hierauf wurde bereits im Vorbericht eingegangen. Marginale Veränderungen in den Ergebnisvoraussagen der einzelnen Betriebszweige sind in der beigefügten Anlage dargestellt. Begründung: Gemäß § 20 EigVO NRW hat der Eigenbetrieb vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen sowie über die Umsetzung des Investitionsplans schriftlich zu unterrichten. In Vertretung (Hallstein) -2-