Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
24.11.2015
Erstellt
12.11.15, 15:02
Aktualisiert
12.11.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 484/2015
Az.: 65
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 06.10.2015
gez. Knips
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
28.10.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
24.11.2015
Bemerkungen
zur Kenntnis
3. Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen für den Zeitraum 01.01.2015 bis
30.09.2015 sowie Prognoserechnung 2015 gemäß § 20 Eigenbetriebsverordnung
(EigVO NRW)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der dritte Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für den Zeitraum
01.01.2015 bis 30.09.2015 sowie die Prognoserechnung für das Wirtschaftsjahr 2015 werden zur
Kenntnis genommen.
Projekt- und ergebnisrelevante Veränderungen im Vergleich zum zweiten Zwischenbericht
(V 305/2015) haben sich nicht ergeben und zeichnen sich auch nicht ab. Die weitere Entwicklung
und die Fortschreibung der Ergebnisprognose lassen für das Wirtschaftsjahr 2015 unverändert
einen Verlust i.H.v. ca. TEUR 2.050 erwarten. Hierauf wurde bereits im Vorbericht eingegangen.
Marginale Veränderungen in den Ergebnisvoraussagen der einzelnen Betriebszweige sind in der
beigefügten Anlage dargestellt.
Begründung:
Gemäß § 20 EigVO NRW hat der Eigenbetrieb vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und
der Aufwendungen sowie über die Umsetzung des Investitionsplans schriftlich zu unterrichten.
In Vertretung
(Hallstein)
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