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Allgemeine Vorlage (Antrag der Freizeitbad Kreuzau GmbH auf Anpassung der Nutzungsgebühren für das Schul- und Vereinsschwimmen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der Freizeitbad Kreuzau GmbH auf Anpassung der Nutzungsgebühren für das Schul- und Vereinsschwimmen) Allgemeine Vorlage (Antrag der Freizeitbad Kreuzau GmbH auf Anpassung der Nutzungsgebühren für das Schul- und Vereinsschwimmen) Allgemeine Vorlage (Antrag der Freizeitbad Kreuzau GmbH auf Anpassung der Nutzungsgebühren für das Schul- und Vereinsschwimmen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Stolz Kreuzau, 17.01.2008 Vorlagen-Nr.: 12/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 12.02.2008 19.02.2008 Antrag der Freizeitbad Kreuzau GmbH auf Anpassung der Nutzungsgebühren für das Schulund Vereinsschwimmen I. Sach- und Rechtslage: Im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages, den die Gemeinde Kreuzau und die Freizeitbad Kreuzau GmbH am 21.12.1999 abgeschlossen haben, wurde auch vereinbart, das vorhandene Sportbecken für den Schul-, Kindergarten- und Vereinsport zur Verfügung zu stellen und die bisherigen Nutzungszeiten dauerhaft zu dulden bzw. zu gewährleisten. Hierfür muss die Gemeinde zur Nutzung durch die Schulen und Kindergärten sowie durch die Vereine entsprechende Gebühren entrichten. Diese Nutzungsgebühr wurde bereits von der Gemeinde als damalige Badbetreiberin festgesetzt und beträgt seitdem unverändert 1,64 €. Mit Schreiben vom 10.01.2008, das der Vorlage als Anlage beigefügt ist, beantragt die Freizeitbad Kreuzau GmbH aufgrund der allgemein gestiegenen Preise, vor allem auch im Energiebereich, die Erhöhung dieser Gebühren von bisher 1,64 € auf 2,00 € pro Nutzer. Hierzu ist festzustellen, dass gemäß § 20 des zwischen der Gemeinde Kreuzau und der Freizeitbad Kreuzau GmbH abgeschlossenen Erbbaurechtsvertrages, der als Ausschnitt ebenfalls zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt ist, eine Anpassung der von der Gemeinde zu zahlenden Nutzungsgebühren erfolgen kann, wenn der Verbraucherpreisindex für NRW um mehr als 10 % gestiegen ist. Dieser Index lag im Dezember 1999 (auf Basis 1991) bei einem Wert von 118,6, im Dezember 2007 beläuft er sich auf 136,1, woraus sich eine Steigerung von 14,76 % ergibt. Im Grundsatz ist damit die Voraussetzung für eine Anpassung der Nutzungsgebühren als erfüllt anzusehen, wozu ich speziell auf Absatz 2 des § 20 verweise. Dies ist aber lediglich Voraussetzung und nicht bereits maßgebend für die Höhe der neu festzusetzenden Preise, wobei gemäß der vertraglichen Regelung versucht werden soll, sich im zutreffenden Fall auf eine Anpassung der Preise im gleichen Prozentsatz zu einigen, wie sich der maßgebende Index geändert hat. Hieraus würde sich, angewandt auf die bisherige Gebühr, bei einem um 14,76 % gestiegenen Preisindex ein Betrag von aufgerundet 1,89 € errechnen. Andererseits, und hierauf wird in dem Schreiben ebenfalls hingewiesen, sollen gemäß dem Vertrag aber auch Veränderungen der wesentlichen Betriebskosten berücksichtigt werden. Gemäß den Marktinformationen und auch der von der Freizeitbad GmbH angegebenen Daten, die seitens der Verwaltung überprüft wurden, ist der Strompreisindex von 100 % am 01.01.2002 auf 183,15 % zum 31.12.2007 gestiegen. Bei Gas und Heizöl hat sich seit dem 01.01.2000 bis zum 01.12.2007 eine Steigerung um immerhin 96,07 % ergeben. Außerdem zahlt die FZB GmbH ab dem Jahre 2000 Grundsteuern, z.Zt. in Höhe von 12.852 €, welche vorher nicht angefallen ist. Eine Anpassung auf 2 €, was im Übrigen einem Prozentsatz von rd. 22 % entspricht, wird unter Berücksichtigung aller dieser vertraglichen Aussagen als gerechtfertigt angesehen. Wenn sich die Beteiligten nicht über die Höhe der neu festzusetzenden Preise einigen, soll gemäß Abs. 5 ein vom Präsidenten der Industrie- und Handelskammer in Aachen bestellter vereidigter Sachverständiger als Schiedsgutachter die Preise prüfen und diese nach billigem Ermessen neu festsetzen. Der Sachverständige soll hierbei in seinem Gutachten vor allem Veränderungen der wesentlichen Betriebskosten, die im Zusammenhang mit Freizeitbädern üblicherweise anfallen (z.B. Energie-, Wasser-, Entwässerungs-, Lohn- bzw. Gehaltskosten, Kosten für Grundsteuer und Versicherungen u.ä.) berücksichtigen. Zu den Auswirkungen der beantragten Erhöhung der Gebühren um 0,36 € pro Nutzer wird nachfolgend Stellung bezogen. Bereits für das Haushaltsjahr 2007 wurde eine Erhöhung der Nutzungsgebühren durch die Freizeitbad GmbH angekündigt, so dass vorsorglich eine entsprechende Anpassung der Haushaltsansätze um 20 % erfolgt ist. Da ein schriftlicher Antrag nicht eingegangen ist, wurden diese Ansätze jedoch nicht ausgeschöpft. Im Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2008 sind ebenfalls Mittel in der Höhe des Vorjahres veranschlagt. Zur Darstellung der Auswirkungen wird folgende Berechnung vorgenommen: 1. Schulschwimmen Das Freizeitbad „Rurwelle“ in Kreuzau wurde im Jahre 2007 von den Schulen der Gemeinde Kreuzau, und zwar seitens der Grundschulen Drove und Stockheim und z.T. Winden sowie den Sekundarstufen I-Schulen, wie folgt genutzt: 1. 2. 3. 4. Grundschulen Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtsummen: 4.186 1.286 4.976 3.129 13.577 SchülerInnen SchülerInnen SchülerInnen SchülerInnen SchülerInnen x x x x x 1,64 € 1,64 € 1,64 € 1,64 € 1,64 € = = = = = 6.865,04 € 2.109,04 € 8.160,64 € 5.131,56 € 22.266,28 € Neu ab 2008: 13.577 SchülerInnen x 2,00 € = 27.154,00 € Haushaltsansatz im Entwurf des Jahres 2008 23.600,00 € (Der Haushaltsansatz für das Jahr 2007/2008 beträgt für alle Schule zusammen 33.300 €. Hierin enthalten ein Anteil zur Nutzung des Lehrschwimmbeckens im Grundschulgebäude in Obermaubach, welches von den Grundschulen Drove, Obermaubach und ebenfalls Winden in Anspruch genommen wird. In 2007 errechnete sich hierfür ein Betrag an den dortigen Trägerverein von rd. 9.700 €). Angewandt auf diese Schülerzahlen, die für 2008 unverändert erwartet werden, würde sich bei einer Anpassung der Nutzungsgebühren auf 2 € allerdings ein Betrag von rd. 27.150 € ergeben, so dass nach heutiger Erkenntnis in 2008 ca. 3.500 € fehlen würde. 2. Vereinsschwimmen Das Freizeitbad wird auch zur Durchführung des Schwimm- und Tauchsports, und zwar sowohl durch die Schwimmabteilung des Turnclubs 1889 Kreuzau e.V. als auch für die Übungseinheiten der DRLG sowie des Tauchclubs Kreuzau, wie folgt genutzt: 1. Schwimmabteilung des TC Kreuzau 2. DRLG 3. Tauchclub Kreuzau Insgesamt: Neu ab 2008: 3.642 SportlerInnen x 1,64 € 3.228 SportlerInnen x 1,64 € 950 SportlerInnen x 1,64 € 7.820 SportlerInnen x 1,64 € = = = = 5.972,88 € 5.293,92 € 1.558,00 € 12.824,80 € 7.820 SportlerInnen x 2,00 € = 15.640,00 € Haushaltsansatz im Entwurf des Jahres 2008 15.500,00 € (Der sowohl für 2007 gebildete als auch für 2008 vorgesehene Haushaltsansatz beträgt 16.500 €, womit in 2007 rd. 1.000 € für die Vereinsnutzung des Lehrschwimmbeckens in -2- Obermaubach an den dortigen Trägerverein zu zahlen waren und auch in 2008 zu entrichten sind. Im Grundsatz kann daher für den Bereich des Vereinsschwimmens die Erhöhung auf 2 €/Nutzer mit dem jetzt bestehenden Haushaltsansatz finanziert werden.) Informationshalber wird darauf hingewiesen, dass im vergangenen Jahr für das Kindergartenschwimmen im Freizeitbad keine Gebühren angefallen sind, da sich die Nutzung seitens der Kindergärten auf das Lehrschwimmbecken in Obermaubach beschränkt hat. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2008 sind für das Schulschwimmen folgende Ansätze veranschlagt: 1. Grundschulen 18.000,00 € 2. Hauptschule 3.500,00 € 3. Realschule 7.000,00 € 4. Gymnasium 4.800,00 € Schulen insgesamt: 33.300,00 € (einschl. rd. 10.000 € für die Nutzung des LSB Obermaubach) 5. Kindergärten 3.000,00 € (einschl. Gebühren für LSB Obermaubach) 6. Vereine 16.500,00 € Soweit dem Erhöhungsantrag stattgegeben wird, ist eine Anpassung der Haushaltsansätze im Schulbereich um rd. 3.500 € vorzunehmen. Beim Vereinsschwimmen ist auch hiernach keine Veränderung erforderlich. Diese Feststellungen trifft auch für die Nutzung durch Kindertageseinrichtungen zu. III. Beschlussvorschlag: „Dem Antrag der Freizeitbad Kreuzau GmbH auf Erhöhung der Nutzungsgebühren für das Schulund Vereinsschwimmen von bisher 1,64 € auf 2 €/Nutzer wird zugestimmt. Grundlage der Preisanpassung ist § 20 des Erbbaurechtsvertrages zwischen der Gemeinde Kreuzau und der Freizeitbad Kreuzau GmbH vom 21.12.1999.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -3-