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Kommune
Kreuzau
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23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 17.01.2008
Vorlagen-Nr.: 12/2008
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
12.02.2008
19.02.2008
Antrag der Freizeitbad Kreuzau GmbH auf Anpassung der Nutzungsgebühren für das Schulund Vereinsschwimmen
I. Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages, den die Gemeinde Kreuzau und die Freizeitbad Kreuzau
GmbH am 21.12.1999 abgeschlossen haben, wurde auch vereinbart, das vorhandene Sportbecken für den Schul-, Kindergarten- und Vereinsport zur Verfügung zu stellen und die bisherigen
Nutzungszeiten dauerhaft zu dulden bzw. zu gewährleisten.
Hierfür muss die Gemeinde zur Nutzung durch die Schulen und Kindergärten sowie durch die Vereine entsprechende Gebühren entrichten. Diese Nutzungsgebühr wurde bereits von der Gemeinde
als damalige Badbetreiberin festgesetzt und beträgt seitdem unverändert 1,64 €.
Mit Schreiben vom 10.01.2008, das der Vorlage als Anlage beigefügt ist, beantragt die Freizeitbad
Kreuzau GmbH aufgrund der allgemein gestiegenen Preise, vor allem auch im Energiebereich, die
Erhöhung dieser Gebühren von bisher 1,64 € auf 2,00 € pro Nutzer.
Hierzu ist festzustellen, dass gemäß § 20 des zwischen der Gemeinde Kreuzau und der Freizeitbad Kreuzau GmbH abgeschlossenen Erbbaurechtsvertrages, der als Ausschnitt ebenfalls zu Ihrer
Kenntnisnahme beigefügt ist, eine Anpassung der von der Gemeinde zu zahlenden Nutzungsgebühren erfolgen kann, wenn der Verbraucherpreisindex für NRW um mehr als 10 % gestiegen ist.
Dieser Index lag im Dezember 1999 (auf Basis 1991) bei einem Wert von 118,6, im Dezember
2007 beläuft er sich auf 136,1, woraus sich eine Steigerung von 14,76 % ergibt.
Im Grundsatz ist damit die Voraussetzung für eine Anpassung der Nutzungsgebühren als erfüllt
anzusehen, wozu ich speziell auf Absatz 2 des § 20 verweise. Dies ist aber lediglich Voraussetzung und nicht bereits maßgebend für die Höhe der neu festzusetzenden Preise, wobei gemäß der
vertraglichen Regelung versucht werden soll, sich im zutreffenden Fall auf eine Anpassung der
Preise im gleichen Prozentsatz zu einigen, wie sich der maßgebende Index geändert hat. Hieraus
würde sich, angewandt auf die bisherige Gebühr, bei einem um 14,76 % gestiegenen Preisindex
ein Betrag von aufgerundet 1,89 € errechnen. Andererseits, und hierauf wird in dem Schreiben
ebenfalls hingewiesen, sollen gemäß dem Vertrag aber auch Veränderungen der wesentlichen
Betriebskosten berücksichtigt werden.
Gemäß den Marktinformationen und auch der von der Freizeitbad GmbH angegebenen Daten, die
seitens der Verwaltung überprüft wurden, ist der Strompreisindex von 100 % am 01.01.2002 auf
183,15 % zum 31.12.2007 gestiegen. Bei Gas und Heizöl hat sich seit dem 01.01.2000 bis zum
01.12.2007 eine Steigerung um immerhin 96,07 % ergeben. Außerdem zahlt die FZB GmbH ab
dem Jahre 2000 Grundsteuern, z.Zt. in Höhe von 12.852 €, welche vorher nicht angefallen ist.
Eine Anpassung auf 2 €, was im Übrigen einem Prozentsatz von rd. 22 % entspricht, wird unter
Berücksichtigung aller dieser vertraglichen Aussagen als gerechtfertigt angesehen.
Wenn sich die Beteiligten nicht über die Höhe der neu festzusetzenden Preise einigen, soll gemäß
Abs. 5 ein vom Präsidenten der Industrie- und Handelskammer in Aachen bestellter vereidigter
Sachverständiger als Schiedsgutachter die Preise prüfen und diese nach billigem Ermessen neu
festsetzen. Der Sachverständige soll hierbei in seinem Gutachten vor allem Veränderungen der
wesentlichen Betriebskosten, die im Zusammenhang mit Freizeitbädern üblicherweise anfallen
(z.B. Energie-, Wasser-, Entwässerungs-, Lohn- bzw. Gehaltskosten, Kosten für Grundsteuer und
Versicherungen u.ä.) berücksichtigen.
Zu den Auswirkungen der beantragten Erhöhung der Gebühren um 0,36 € pro Nutzer wird nachfolgend Stellung bezogen.
Bereits für das Haushaltsjahr 2007 wurde eine Erhöhung der Nutzungsgebühren durch die Freizeitbad GmbH angekündigt, so dass vorsorglich eine entsprechende Anpassung der Haushaltsansätze um 20 % erfolgt ist. Da ein schriftlicher Antrag nicht eingegangen ist, wurden diese Ansätze
jedoch nicht ausgeschöpft.
Im Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2008 sind ebenfalls Mittel in der Höhe des Vorjahres
veranschlagt.
Zur Darstellung der Auswirkungen wird folgende Berechnung vorgenommen:
1.
Schulschwimmen
Das Freizeitbad „Rurwelle“ in Kreuzau wurde im Jahre 2007 von den Schulen der Gemeinde
Kreuzau, und zwar seitens der Grundschulen Drove und Stockheim und z.T. Winden sowie
den Sekundarstufen I-Schulen, wie folgt genutzt:
1.
2.
3.
4.
Grundschulen
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Gesamtsummen:
4.186
1.286
4.976
3.129
13.577
SchülerInnen
SchülerInnen
SchülerInnen
SchülerInnen
SchülerInnen
x
x
x
x
x
1,64 €
1,64 €
1,64 €
1,64 €
1,64 €
=
=
=
=
=
6.865,04 €
2.109,04 €
8.160,64 €
5.131,56 €
22.266,28 €
Neu ab 2008:
13.577
SchülerInnen x
2,00 €
=
27.154,00 €
Haushaltsansatz im Entwurf des Jahres 2008
23.600,00 €
(Der Haushaltsansatz für das Jahr 2007/2008 beträgt für alle Schule zusammen 33.300 €.
Hierin enthalten ein Anteil zur Nutzung des Lehrschwimmbeckens im Grundschulgebäude in
Obermaubach, welches von den Grundschulen Drove, Obermaubach und ebenfalls Winden
in Anspruch genommen wird. In 2007 errechnete sich hierfür ein Betrag an den dortigen Trägerverein von rd. 9.700 €).
Angewandt auf diese Schülerzahlen, die für 2008 unverändert erwartet werden, würde sich
bei einer Anpassung der Nutzungsgebühren auf 2 € allerdings ein Betrag von rd. 27.150 €
ergeben, so dass nach heutiger Erkenntnis in 2008 ca. 3.500 € fehlen würde.
2.
Vereinsschwimmen
Das Freizeitbad wird auch zur Durchführung des Schwimm- und Tauchsports, und zwar sowohl durch die Schwimmabteilung des Turnclubs 1889 Kreuzau e.V. als auch für die
Übungseinheiten der DRLG sowie des Tauchclubs Kreuzau, wie folgt genutzt:
1. Schwimmabteilung des TC Kreuzau
2. DRLG
3. Tauchclub Kreuzau
Insgesamt:
Neu ab 2008:
3.642 SportlerInnen x 1,64 €
3.228 SportlerInnen x 1,64 €
950 SportlerInnen x 1,64 €
7.820 SportlerInnen x 1,64 €
=
=
=
=
5.972,88 €
5.293,92 €
1.558,00 €
12.824,80 €
7.820 SportlerInnen x 2,00 € =
15.640,00 €
Haushaltsansatz im Entwurf des Jahres 2008
15.500,00 €
(Der sowohl für 2007 gebildete als auch für 2008 vorgesehene Haushaltsansatz beträgt
16.500 €, womit in 2007 rd. 1.000 € für die Vereinsnutzung des Lehrschwimmbeckens in
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Obermaubach an den dortigen Trägerverein zu zahlen waren und auch in 2008 zu entrichten
sind. Im Grundsatz kann daher für den Bereich des Vereinsschwimmens die Erhöhung auf 2
€/Nutzer mit dem jetzt bestehenden Haushaltsansatz finanziert werden.)
Informationshalber wird darauf hingewiesen, dass im vergangenen Jahr für das Kindergartenschwimmen im Freizeitbad keine Gebühren angefallen sind, da sich die Nutzung seitens der Kindergärten auf das Lehrschwimmbecken in Obermaubach beschränkt hat.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2008 sind für das Schulschwimmen folgende Ansätze veranschlagt:
1.
Grundschulen
18.000,00 €
2.
Hauptschule
3.500,00 €
3.
Realschule
7.000,00 €
4.
Gymnasium
4.800,00 €
Schulen insgesamt:
33.300,00 €
(einschl. rd. 10.000 € für die Nutzung des LSB Obermaubach)
5.
Kindergärten
3.000,00 €
(einschl. Gebühren für LSB Obermaubach)
6.
Vereine
16.500,00 €
Soweit dem Erhöhungsantrag stattgegeben wird, ist eine Anpassung der Haushaltsansätze im
Schulbereich um rd. 3.500 € vorzunehmen. Beim Vereinsschwimmen ist auch hiernach keine Veränderung erforderlich. Diese Feststellungen trifft auch für die Nutzung durch Kindertageseinrichtungen zu.
III. Beschlussvorschlag:
„Dem Antrag der Freizeitbad Kreuzau GmbH auf Erhöhung der Nutzungsgebühren für das Schulund Vereinsschwimmen von bisher 1,64 € auf 2 €/Nutzer wird zugestimmt.
Grundlage der Preisanpassung ist § 20 des Erbbaurechtsvertrages zwischen der Gemeinde
Kreuzau und der Freizeitbad Kreuzau GmbH vom 21.12.1999.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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