Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,5 kB
Datum
15.04.2008
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00/I 11, 3. E.
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 20.02.2008
Vorlagen-Nr.: 28/2007 3. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
06.03.2008
01.04.2008
15.04.2008
Bebauungsplan Nr. I 11, Ortsteil Winden, "Kaysersmühle";
hier: a)
Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der erneuten Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie zu den erneuten Stellungnahmen der Behörden und
Träger öffentlicher Belange
b)
Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 19.02.2008 über die
abwägungsrelevanten Stellungnahmen während der ersten Offenlage mit Ausnahme der
Stellungnahme der IHK Aachen abschließend entschieden. Aufgrund der Stellungnahme der IHK
und der Gesprächsergebnisse mit der Bezirksplanungsbehörde wurden, wie Ihnen bekannt,
Änderungen der textlichen Festsetzungen vorgenommen, die zu einer erneuten Offenlage geführt
haben. Der Rat hat hierzu folgenden Beschluss gefasst:
„Da sich aufgrund der Abwägung Änderungen in den textlichen Festsetzungen des Planentwurfes
ergeben, wird die Verwaltung gemäß § 4 a (3) BauGB ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf
auszulegen. Während der Auslegung können Stellungnahmen nur zu den geänderten Bereichen
abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Einholung von Stellungnahmen der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf 14 Kalendertage verkürzt.
Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung des Entwurfes des Bauleitplanes nicht berührt
werden, wird die Einholung der Stellungnahme der berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange auf die IHK beschränkt.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung liegt nunmehr in der Zeit vom 07.
März 2008 bis einschließlich 20. März 2008 erneut zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zum
Sitzungstermin des Bau- und Planungsausschusses können somit noch gar keine neuen
Stellungnahmen vorliegen. Damit jedoch in der Sitzung des Rates am 15.04.2008 der
Satzungsbeschluss gefasst werden kann, wurde vereinbart, dass über eventuell doch noch erneut
eingehende Stellungnahmen in der Sitzung des Hauptausschusses am 01.04.2008 beraten wird.
Ich gehe jedoch davon aus, dass keine Stellungnahmen eingehen werden.
Der von mir nachstehend vorgeschlagene Beschluss beinhaltet somit auch nur den
Satzungsbeschluss.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sämtliche Kosten der Bauleitplanung trägt der Investor.
III. Beschlussvorschlag:
„Der Bebauungsplan Nr. I 11, Ortsteil Winden, „Kaysersmühle“, wird gemäß § 10 BauGB als
Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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