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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 11, Ortsteil Winden, "Kaysersmühle"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zu den erneuten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,5 kB
Datum
15.04.2008
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 11, Ortsteil Winden, "Kaysersmühle";
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zu den erneuten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange 
b) Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 11, Ortsteil Winden, "Kaysersmühle";
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zu den erneuten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange 
b) Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00/I 11, 3. E. BE: Herr Schmühl Kreuzau, 20.02.2008 Vorlagen-Nr.: 28/2007 3. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 06.03.2008 01.04.2008 15.04.2008 Bebauungsplan Nr. I 11, Ortsteil Winden, "Kaysersmühle"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zu den erneuten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange b) Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 19.02.2008 über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen während der ersten Offenlage mit Ausnahme der Stellungnahme der IHK Aachen abschließend entschieden. Aufgrund der Stellungnahme der IHK und der Gesprächsergebnisse mit der Bezirksplanungsbehörde wurden, wie Ihnen bekannt, Änderungen der textlichen Festsetzungen vorgenommen, die zu einer erneuten Offenlage geführt haben. Der Rat hat hierzu folgenden Beschluss gefasst: „Da sich aufgrund der Abwägung Änderungen in den textlichen Festsetzungen des Planentwurfes ergeben, wird die Verwaltung gemäß § 4 a (3) BauGB ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf auszulegen. Während der Auslegung können Stellungnahmen nur zu den geänderten Bereichen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Einholung von Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf 14 Kalendertage verkürzt. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung des Entwurfes des Bauleitplanes nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahme der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die IHK beschränkt. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung liegt nunmehr in der Zeit vom 07. März 2008 bis einschließlich 20. März 2008 erneut zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zum Sitzungstermin des Bau- und Planungsausschusses können somit noch gar keine neuen Stellungnahmen vorliegen. Damit jedoch in der Sitzung des Rates am 15.04.2008 der Satzungsbeschluss gefasst werden kann, wurde vereinbart, dass über eventuell doch noch erneut eingehende Stellungnahmen in der Sitzung des Hauptausschusses am 01.04.2008 beraten wird. Ich gehe jedoch davon aus, dass keine Stellungnahmen eingehen werden. Der von mir nachstehend vorgeschlagene Beschluss beinhaltet somit auch nur den Satzungsbeschluss. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sämtliche Kosten der Bauleitplanung trägt der Investor. III. Beschlussvorschlag: „Der Bebauungsplan Nr. I 11, Ortsteil Winden, „Kaysersmühle“, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-