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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 79 "Kölner Straße 172" im Bereich Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
10.09.10, 18:09
Aktualisiert
10.09.10, 18:09
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan  Nr. 79 "Kölner Straße 172" im Bereich Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Bad Münstereifel, 10.09.2010 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 6. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom Dienstag, den 15.06.2010 Zu Punkt 11. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 231-IX Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 79 "Kölner Straße 172" im Bereich Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss Von der CDU-Fraktion wird angeregt über geeignete Alternativstandorte nachzudenken. Beschluss: Einstimmiger Beschluss: 1. Es wird beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 79 „Kölner Straße 172“ im Bereich Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt auf zustellen. Der Bebauungsplanbereich erstreckt sich auf das Grundstück in Bad Münstereifel, Kölner Straße 172. Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 „Kölner Straße 172“ im Bereich Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt nebst Begründung wird beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Beratungsergebnis: