Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
22.09.10, 18:07
Aktualisiert
22.09.10, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 28.05.2010
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 5. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 27.04.2010
Zu Punkt 13. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 56-IX/Z-8
Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr
Beschluss:
Beschluss bei 32 Ja- zu 1 Neinstimme:
1. Die Berechnung der Straßenentwässerungskosten wird zum 01.01.2010 auf das neue
Kalkulationsverfahren umgestellt. Für den Zeitraum 2007 bis 2009 bleibt es bei der bisherigen
pauschalen Berechnung.
2. Bei der Regenwassergebühr wird neben der Leistungsgebühr eine Grundgebühr je
angefangene 100 qm abflusswirksame Fläche, mindestens jedoch für 200 qm (Grundstaffel),
erhoben.
3. Die anschließbaren und anschlusspflichtigen, jedoch nicht angeschlossenen Grundstücke,
werden ebenfalls zur Grundgebühr für 200 qm herangezogen.
4. Die Gebührenkalkulationen 2007, 2008, 2009 und 2010 (Anlagen 1 bis 4 zur RD-Nr. 56-IX/Z-6 =
Anlage 4 zur Originalniederschrift) sind vom Rat geprüft und gebilligt.
5. Die 31. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 wird in der Fassung des als Anlage zur RD-Nr. 56IX/Z-8 (= Anlage 5 zur Originalniederschrift) vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist
Bestandteil des Ratsbeschlusses.
Beratungsergebnis: