Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
04.11.15, 12:31
Aktualisiert
11.11.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 504/2015
Az.: 61. 21-20 / 180
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 14.10.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
04.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
10.11.2015
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
01.12.2015
Rat
15.12.2015
Betrifft:
Bemerkungen
vorberatend
beschließend
Bebauungsplan Nr. 180, E. - Ahrem, Gennerstraße
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 180, E .- Ahrem, Gennerstraße.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, die planerischen Voraussetzungen (Abstimmung: Fachbehörden, Bezirksregierung sowie Eigentümer) zu klären und ein entsprechendes städtebauliches Konzept zu erarbeiten.
Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 180, E. – Ahrem, Gennerstraße sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Rettungswache (RTW) und einer baulichen
Ortsrandabrundung im Süden des Stadtteiles Ahrem geschaffen werden.
Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises befindet sich zurzeit in der Fortschreibung. Nach dem derzeitigen Stand ist eine zeitgerechte und gesetzlich vorgegebene Erreichbarkeit der Stadtteile Erftstadt-Borr, Erftstadt-Erp, Erftstadt-Friesheim und ErftstadtNiederberg nicht gewährleistet. Da hiervon eine nicht unerhebliche Einwohnerzahl im südlichen
Stadtgebiet betroffen ist, ist die Verlagerung des RTW-Standortes E. - Lechenich in den Bereich
Ahrem / Friesheim notwendig.
Als ein möglicher Standort für eine neue Rettungswache kommt ein Grundstück im Süden des
Ortseingangsbereiches von Ahrem in Betracht (siehe Anlageplan). Standortalternativen werden
zurzeit noch untersucht. Das Grundstück liegt unmittelbar an der Gennerstraße / L 162, ist in Privatbesitz und wird zurzeit ackerbaulich genutzt. Im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt ist der
Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.
Um die planungsrechtliche Voraussetzung für das Vorhaben zu schaffen, bedarf es der Aufstellung
eines Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Im
Zuge der Bauleitplanung erfolgt eine regionalplanerische Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde.
Sobald die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfplans abgeschlossen ist und die planerischen
Voraussetzungen geklärt sind, wird die Verwaltung ein städtebauliches Konzept für eine Bebauung
erarbeiten und den politischen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorlegen.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-