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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 180, E. - Ahrem, Gennerstraße Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
04.11.15, 12:31
Aktualisiert
11.11.15, 18:43
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 180, E. - Ahrem, Gennerstraße
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 180, E. - Ahrem, Gennerstraße
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 504/2015 Az.: 61. 21-20 / 180 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 14.10.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 04.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin 10.11.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 01.12.2015 Rat 15.12.2015 Betrifft: Bemerkungen vorberatend beschließend Bebauungsplan Nr. 180, E. - Ahrem, Gennerstraße Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 180, E .- Ahrem, Gennerstraße. II. Die Verwaltung wird beauftragt, die planerischen Voraussetzungen (Abstimmung: Fachbehörden, Bezirksregierung sowie Eigentümer) zu klären und ein entsprechendes städtebauliches Konzept zu erarbeiten. Begründung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 180, E. – Ahrem, Gennerstraße sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Rettungswache (RTW) und einer baulichen Ortsrandabrundung im Süden des Stadtteiles Ahrem geschaffen werden. Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises befindet sich zurzeit in der Fortschreibung. Nach dem derzeitigen Stand ist eine zeitgerechte und gesetzlich vorgegebene Erreichbarkeit der Stadtteile Erftstadt-Borr, Erftstadt-Erp, Erftstadt-Friesheim und ErftstadtNiederberg nicht gewährleistet. Da hiervon eine nicht unerhebliche Einwohnerzahl im südlichen Stadtgebiet betroffen ist, ist die Verlagerung des RTW-Standortes E. - Lechenich in den Bereich Ahrem / Friesheim notwendig. Als ein möglicher Standort für eine neue Rettungswache kommt ein Grundstück im Süden des Ortseingangsbereiches von Ahrem in Betracht (siehe Anlageplan). Standortalternativen werden zurzeit noch untersucht. Das Grundstück liegt unmittelbar an der Gennerstraße / L 162, ist in Privatbesitz und wird zurzeit ackerbaulich genutzt. Im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt ist der Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Um die planungsrechtliche Voraussetzung für das Vorhaben zu schaffen, bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Im Zuge der Bauleitplanung erfolgt eine regionalplanerische Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde. Sobald die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfplans abgeschlossen ist und die planerischen Voraussetzungen geklärt sind, wird die Verwaltung ein städtebauliches Konzept für eine Bebauung erarbeiten und den politischen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorlegen. In Vertretung (Hallstein) -2-