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Mitteilung (Änderungen des Kommunalwahlgesetzes)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,6 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Änderungen des Kommunalwahlgesetzes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 26.11.2007 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Rat 11.12.2007 Änderungen des Kommunalwahlgesetzes Am 17. Oktober 2007 ist die Änderung des Kommunalwahlgesetzes für das Land NordrheinWestfalen in Kraft getreten. Die Änderungen sind in der Anlage zu dieser Mitteilung in Kurzform zusammengefasst. Zur Vorbereitung auf die anstehende Kommunalwahl im Jahre 2009 gebe ich Ihnen noch folgende Hinweise auf Daten und Fristen: - Die derzeitge Kommunalwahlperiode läuft am 20.10.2009 ab. - Spätestens 8 Monate vor Ablauf der Wahlperiode (20.02.2009) teilt der Wahlausschuss die Wahlbezirke ein. Die Wahlbezirke sollten allerdings schon vor Beginn der letzten 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode eingeteilt werden, somit bis zum 20.07.2008. - Maßgebend für die Wahlbezirkseinteilung ist die Bevölkerungszahl, die 18 Monate vor Ablauf der Wahlperiode vom Statistischen Landesamt veröffentlicht ist, also der 31.12.2007. - Bewerberinnen und Bewerber sind frühestens nach der öffentlichen Bekanntmachung über die Einteilung der Wahlbezirke zu wählen. Eine vorherige Wahl ist unwirksam. - Spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode (20.07.2008) kann die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder um 2, 4 oder 6, davon zur Hälfte in Wahlbezirken, verringert werden. Da die Einwohnerzahlen des Statistischen Landesamtes in der Regel immer erst 3 – 4 Monate nach dem Stichtag veröffentlicht werden, gehe ich davon aus, dass erst im April 2008 ein endgültiger Vorschlag für eine Wahlbezirkseinteilung vorgelegt werden kann. In der terminierten Ratssitzung vom 15.04.2008 können die Mitglieder des Wahlausschusses gewählt werden (bisher 10). Außerdem sollte der Rat in dieser Sitzung eine Entscheidung über die mögliche Reduzierung der Ratsmandate treffen. Danach kann der neu gebildete Wahlausschuss die Einteilung der Wahlbezirke vornehmen. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm – Anlage