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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2016 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Bäder)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
20.10.15, 18:42
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2016 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Bäder) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2016 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Bäder) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2016 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Bäder)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 357/2015 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 10.08.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 01.09.2015 Datum Freigabe -100- gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 16.09.2015 vorberatend Rat 29.09.2015 beschließend Betriebsausschuss Stadtwerke 02.12.2015 vorberatend Rat 15.12.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2016 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Bäder Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt werden für die Betriebszweige Bäder zum Geschäftsjahr 2016 wie folgt festgestellt: Für das Hallenbad auf der Erfolgsplanseite, mit einem Ertrag in Höhe von mit einem Aufwand in Höhe von 355.300,00 € 766.600,00 € Für das Hallenbad auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 696.300,00 € Für die Freibäder auf der Erfolgsplanseite, mit einem Ertrag in Höhe von mit einem Aufwand in Höhe von 61.000,00 € 269..500,00 € Für die Freibäder auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 268.500,00 € 2. Zur Finanzierung der Maßnahmen werden die Stadtwerke ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 200.000,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 370.000 € in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweige Hallenbad und Freibäder- für das Geschäftsjahr 2015 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt: Hallenbad: Die Ansätze im Erfolgsplan des Betriebszweiges „Hallenbad“ orientieren sich im Wesentlichen an den Vorjahreswerten und berücksichtigen lediglich die jährlichen Preissteigerungen bzw. betriebsbedingte Schwankungen. Lediglich im Vermögensplan sind Ansätze gebildet worden, woraus sich der Bedarf zur Finanzierung von Investitionen ergibt. Hinsichtlich der Notwendigkeiten zu diesen Investitionen wird auf die Erläuterungen zum Vermögensplan des Wirtschaftsplanes und auf die dortigen Seiten 4 bzw. 5 verwiesen. Bei allen für die Bäder getätigten Ausgaben wurde in der Vergangenheit grundsätzlich die Frage der wirtschaftlichen Rentierlichkeit gestellt. Insofern erfolgten „Schönheitsreparaturen“ nur in sehr begrenztem Umfang. Die Betriebsleitung ist auch willens, dies im Jahr 2016 so zu handhaben. Sie wird allerdings versuchen, dem sich verändernden Umfeld im EKZ Rechnung zu tragen. Freibad: Die Stadtwerke betreiben derzeit nur noch das Freibad in Lechenich. Es ist unbestritten, dass es durch diese Maßnahme zur Einsparung von haushaltsrelevanten Beträgen gekommen ist. Bereits die Reduzierung der pauschalen Kapitalverstärkung für die Freibäder in Höhe von rd. 90.000 Euro entlastet jährlich den Haushalt der Stadt. Mit der Übertragung des Freibades Kierdorf auf die Freibadinitiative Kierdorf e.V. sind die Stadtwerke aber eine Verpflichtung eingegangen, wonach diese für die jeweilige Saison eine -2- Fachkraft zur Verfügung stellen. Bei der aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt gestaltet sich die Stellung einer solchen Fachkraft mit der Maßgabe der zeitlichen Befristung zunehmend schwieriger. Ferner zeigt sich aufgrund des Alters der Bäder sehr häufig der Bedarf an „Hausmeistertätigkeiten“. Diese sind seitens der Fachangestellten für Bäder einfach nicht zusätzlich zu leisten und müssen regelmäßig von Fremdfirmen übernommen werden. Die Betriebsleitung hat daher seinerzeit einen Mitarbeiter der Rohrnetzabteilung zu den Bädern versetzt. Die zusätzlichen Personalkosten werden dabei nahezu vollständig durch den Rückgang an Aufwendungen für Fremdfirmen kompensiert. Der Kollege wird zudem als Rettungsschwimmer ausgebildet, so dass er künftig auch zur Beckenaufsicht eingesetzt werden kann. Die Verstärkung des Eigenkapitals zur Verlustabdeckung im Bereich Freibad erfolgte bis 2010 durch eine von der Stadt gezahlte Pauschale in Höhe von 225.020 €. Durch den Wegfall des Badebetriebes in Kierdorf wurde diese Pauschale um 90.000,- Euro gekürzt und beträgt nunmehr lediglich 135.020,- Euro. Mithin ergibt sich bereits unmittelbar eine Entlastung des kommunalen Haushalts um diesen Betrag. Die Verlustabdeckung i.H.v. 229.979 € im Bereich Hallenbad ist im Haushaltsplan seit dem Jahr 1997 nicht mehr vorgesehen; sie wird aus dem Betriebszweig Wasserversorgung ausgeglichen. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass die Wasserversorgung entsprechende Gewinne erwirtschaftet. Anlage 1 – Erläuterungen zum WPL 2016 Bäder Anlage 2 – Zahlen zum WPL 2016 Bäder Anlage 3 - Stellenplan 2016 In Vertretung (Hallstein) -3-