Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
127 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
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Anlage 1, Seite 1
Vorlage 357/2015
Erläuterungsbericht zu den Wirtschaftsplänen 2016
der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweige Hallenbad und Freibäder-
I.
Allgemeines
Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005
sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in
Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht
in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die
voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten
fünf Jahre enthält.
Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht
diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO).
Während diese Erläuterungen beide Betriebszweige zusammenfassen, wird das Zahlenwerk
des Erfolgs- und Vermögensplanes nach Betriebszweigen einzeln erstellt.
II.
Erläuterungen zur Erfolgsplanung
(Gewinn- und Verlustrechnung)
Umsatzerlöse
Die Wirtschaftsplanung 2016 geht davon aus, dass die Besucherzahlen im Bereich des
Hallenbades zur Zeit konstant bleiben.
Im Jahr 2016 wird lediglich die Öffnung des Freibades Lechenich in der Finanzplanung
berücksichtigt. Der Betrieb des Freibades Kierdorf wird, wie in den zurückliegenden Jahren,
von der Freibadinitiative Kierdorf e.V. übernommen. Sollte der Verein den Betrieb nicht
sicherstellen, bleibt das Bad geschlossen. In beiden Fällen wird jedoch der Erfolgsplan
zumindest mit der Abschreibung der Anlagen und den Zinsleistungen der Darlehen belastet.
Das Anheben der Preise in den Bädern hat die Einnahmesituation der Bäder wie erwartet
verbessert. Immerhin sind hierdurch Mehreinnahmen in der Größenordnung von rd. 30.000
Euro jährlich generiert worden welche die gestiegenen Kosten für Strom, Heizung usw.
kompensieren.
Es dürfte allgemein unstrittig sein, dass es infolge der Anhebung der Eintrittspreise zu einer
deutlichen Einsparung bei den Verlustausgleichszahlungen der Stadt kommt. In der Summe
wird ein stetiger Anstieg der Verluste der verbliebenen Bäder allerdings nicht zu verhindern
sein. Die geradezu explodierten Kosten für Strom und Heizung sind nicht durch Einsparungen
an anderer Stelle zu kompensieren.
Die Besucherprognose hat auf die Wirtschaftsplanung keinen nennenswerten Einfluss. Bei
besserem Besuch würden zwar die (geringen) Einnahmen aus Eintrittsgeldern steigen,
gleichzeitig ist aber auch der Aufwand für Personal (Aushilfskräfte) und Wasseraufbereitung
entsprechend höher.
Die steuerlich vorgeschriebene Kostenerstattung der Stadt für die Vereins- und Schulbelegung bleibt nur für den Bereich des Hallenbades unverändert-(244.900,-Euro) Bei den
Freibädern reduziert sich durch den „Wegfall“ des Freibades Kierdorf die Kostenerstattung
von ehemals 14.000 Euro auf nunmehr 10.000 Euro.
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Anlage 1, Seite 2
Vorlage 357/2015
Sonstige betriebliche Erträge
Diese werden entsprechend der laufenden Entwicklung verändert bzw. beibehalten.
Materialaufwand
Der Materialaufwand wird sich über alle Bäder gesehen im Wesentlichen aufgrund von allgemeinen Preissteigerungen verändern. Insbesondere die Kosten für Strom, Heizung, Ver- bzw.
Entsorgung schlagen als größte Posten durch.
Die Aufwendungen zur Unterhaltung der Bäder sind betriebsbedingt sehr hoch. Hier eine sehr
deutliche Effizienzsteigerung herbei zu führen würde eine sehr hohe Investition bedeuten, so
dass der Vergleich mit dem Fahren eines VW Käfer´s in der heutigen Zeit die
Betriebsbedingungen am besten beschreibt. Der Wagen ist weder ökologisch, noch
ökonomisch- seine Unterhaltungskosten liegen deutlich über denen anderer Fahrzeuge und
man kann ihn allenfalls in Teilen reparieren um ihn am „fahren“ zu halten. Letztlich gilt beides
auch für die Bäder der Erftstadt.
Leider stehen im kommenden Jahr in beiden Bädern Investitionen an, die sich voraussichtlich
nicht aus dem normalen Unterhalt werden finanzieren lassen. Insofern wird auf die
Ausführungen im Vermögensplan „Investitionen“ verwiesen.
Personalaufwand
Die Stadtwerke sind verpflichtet, zum Betrieb des Freibades Kierdorf eine/n Fachangestellte/n
zur Verfügung zu stellen. Da es sich um eine saisonale Erfordernis handelt, ist die Stellung
des Personals oftmals problematisch. Nahezu alle Kommunen suchen in der Freibadsaison
Fachangestellte bei rückläufigem Personalangebot. Nach einigen Badeunfällen der jüngsten
Vergangenheit hat man aus Sicherheitsgründen die Anforderungen an die Präsenz des
Betriebspersonals – insbesondere das Vorhandensein von Fachangestellten- deutlich erhöht.
Bislang hat die Betriebsleitung auch stets die Sicherheit im Blick gehalten, allerdings sind
früher noch zu tolerierende Kompromisse heute nicht mehr zu verantworten.
Nachdem im Jahr 2012 das Bad aus Gründen der Sicherheit infolge Personalmangels
zeitweise geschlossen bleiben musste, kann die Betriebsleitung nicht ausschließen, dass
krankheitsbedingt das Personal entsprechend um die Stelle einer/s Fachangestellten
aufgestockt werden muss.
Viele Jahre hat ein Mitarbeiter der Bäder sowohl als Rettungsschwimmer als auch als ein
„Hausmeister“ fungiert. Dieser Kollege ist leider verstorben. Die erwähnten
„Hausmeistertätigkeiten mussten daher fremd vergeben werden.
Die Betriebsleitung hat im Jahr 2015 „versuchsweise“ einen Kollegen der Rohrnetzabteilung,
welcher aus gesundheitlichen Gründen nur noch sehr eingeschränkt im Tiefbau eingesetzt
werden kann, zu den Bädern versetzt. Diese Maßnahme hat sich als richtig erwiesen. Der
Mitarbeiter kompensiert sein Gehalt nahezu vollständig durch die ansonsten an Fremdfirmen
zu vergebenen Hausmeistertätigkeiten. Für das Jahr 2016 ist sogar vorgesehen, den Kollegen
als Rettungsschwimmer auszubilden, so dass er auch tatsächlich das Badpersonal bei der
Beckenaufsicht entlasten wird.
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Anlage 1, Seite 3
Vorlage 357/2015
Abschreibungen auf Sachanlagen
Auch wenn das Freibad Kierdorf geschlossen ist, fallen für die Abschreibung laufende Kosten
der Finanzdienstleistungen, Verwaltungskostenumlage usw. entsprechende Aufwendungen
an.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Leider lassen sich diverse Bauarbeiten nicht im Vermögen aktivieren und sind im Jahr des
Anfalls als Aufwand zu werten. In 2015 wurde die Lüftungsanlage für die Umkleide erneuert.
In den kommenden Jahren stehen hier weitere Unterhaltungsarbeiten insbesondere die
Reinigung für die verbliebenen Teile der Lüftung (Schwimmbereich) an.
Zinsen und ähnliche Erträge
Es wird mit keinen Erträgen gerechnet.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Seit dem Jahr 2013 sind alle Darlehen der Bäder getilgt. Es gibt somit aktuell keine
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – mit Ausnahme der „Kassenkredite“. Um die
anstehenden Investitionen in den Bädern in der Größenordnung von rd. 280.000 Euro
finanzieren zu können, muss ein entsprechendes Darlehen aufgenommen werden. Im
Wirtschaftsjahr 2016 werden somit höhere Aufwendungen für Zinsen anfallen.
Jahresergebnis
Die Aufwendungen für das Hallenbad übersteigen die zu erwartenden Einnahmen um ein
Vielfaches. Beim Freibad Lechenich wird ebenfalls mit einem Verlust gerechnet. Dadurch,
dass sich auch bei Schließung des Freibades Kierdorf laufende Kosten ergeben, erwartet die
Betriebsleitung einen Gesamtjahresfehlbetrag bei den Freibädern von rd. 210.000 Euro.
Insgesamt kommt es infolge der Schließung des Freibades Kierdorf jedoch zu einer
erheblichen Verlustreduzierung, welche den von der Stadt im Jahr 2021 zu leistenden
Verlustausgleich deutlich verringert.
III. Vermögensplan - Einnahmen
Abschreibungen
Die Beträge werden aus dem Erfolgsplan übernommen.
Ausgleichszahlungen Stadt und Zahlungen der Wasserversorgung
Für den Bereich des Hallenbades wird durch die Stadt keine laufende Verlustabdeckung
gezahlt. Ein Verlust, der jedoch noch nach Ablauf von 5 Jahren besteht, ist aus
Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.
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Anlage 1, Seite 4
Vorlage 357/2015
Jahr
Verlust
Hallenbad
Kapitalausgleich
Verlustvortrag
Hallenbad
2006
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
EUR
-307.434,01
-370.067,61
-369.109,30
-493.375,23
-331.058,10
-421.289,82
-403.406,96
-454.900,17
EUR
206.126,44
215.027,18
132.523,39
214.747,42
215.048,55
0,00
223.974,32
37.398,35
EUR
-101.307,57
-155.040,43
-236.585,91
-278.627,81
-116.009,55
-421.289,82
-179.432,64
-417.501,82
Verlust
Freibad
Eigenkapitalverstärkung Stadt
für Freibad
EUR
-276.060,68
-321.490,05
-239.728,88
-169.770,52
-238.410,46
-226.029,54
-173.836,64
-181.805,50
EUR
225.020,00
225.020,00
225.020,00
135.020,00
135.020,00
135.020,00
135.020,00
135.020,00
Verlustvortrag
Freibad
EUR
-51.040,68
-96.470,05
-14.708,88
-34.750,52
-103.390,46
-91.009,54
-38.816,64
-46.785,50
abzuGesamter
decken
Verlust- vortrag
im Jahr
EUR
-152.348,25
-251.510,48
-251.294,79
-313.378,33
-219.400,01
-512.299,36
-218.249,28
-464.287,32
2012
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Bei den Freibädern wird ein Jahresfehlbetrag von 233.500,- € erwartet, dem die
Eigenkapitalverstärkung durch die Stadt i.H.v. 135.020 € gegenüber steht.
Sollte es zu einem über die Eigenkapitalverstärkung der Stadt hinausgehenden Verlust beim
Freibad kommen, wäre dieser im Jahr 2021 durch den städtischen Haushalt auszugleichen.
Jahresverlust
Gerade der defizitäre Bereich der Bäder führt zwangsläufig zu Verlusten im Erfolgsplan. Diese
Verluste haben Auswirkungen auf die Vermögensentwicklung jedes Betriebszweiges und sind
in die Vermögensplanung aufzunehmen.
Investitionen
Die Betriebsleitung hat im Hinblick auf den Sanierungsbedarf in den Bädern stets mit offenen
Karten gespielt. Es ist geflickt worden wo die Möglichkeit dazu bestand und wo eine
Neuinvestition nicht günstiger war als die fortwährende -teilweise jährliche- Reparatur. Das
war bei der Sanierung der Überlaufrinne so und auch bei vielen kleineren anderen
Maßnahmen. Das diese Verfahrensweise nur so lange funktionieren konnte, wie die Technik
es mitmachte bzw. wie die Technik selbst überhaupt noch zulässig war, steht außer Zweifel.
Bereits im Jahr 2013 mussten daher außerplanmäßig Mittel für das Hallenbad Liblar
bereitgestellt werden, weil die elektrotechnischen Anlagen verworfen wurden und weil im
Gebäude der Brandschutz zu erneuern war. Diese Investitionen waren für die Sicherheit des
Badebetriebes unverzichtbar.
Im Jahr 2014 wurde der Hubboden im Bad erneuert und einige Leitungen in der Ver- bzw.
Entsorgung. Im Jahr 2015 erfolgte die Erneuerung der Lüftungsanlage für den
Umkleidebereich. Die Betriebsleitung geht in einigen Bereichen des Badebetriebes an die
Grenze der „rechtlichen“ Vertretbarkeit. Hier sind Fingerspitzengefühl und vorausschauende
Planung gefragt. Die sukzessive Sanierung des Bades zeigt allenthalben Wirkung und vieles
hat sich verbessert. Dennoch wäre es ein Irrglaube zu denken, dass für ein Hallenbad in
dieser Größe und mit diesem Alter, das Sanierungserfordernis ein schnelles Ende erfährt.
Selbst in neuen Bädern halten z.B. Pumpen nicht ewig und unterliegen einem Verschleiß. In
diesem Punkt kommt es auf Qualität der Produkte sowie deren Pflege an, um eine
entsprechende Verlängerung der Lebensdauer zu erzielen.
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Anlage 1, Seite 5
Vorlage 357/2015
Im Hallenbad ist viel geschafft worden und einiges inzwischen sehr modern. Auf einiges
wurde auch verzichtet. Z.B. wurde das Kinderplanschbecken seinerzeit außer Betrieb
genommen, weil die hygienischen Vorgaben des Gesundheitsamtes mit der vorhandenen
Technik nicht mehr eingehalten werden konnte. Bei der behördlich vorgeschriebenen
Installation einer weitergehenden Desinfektion des Beckenwassers (freies Chlor muss
verhindert werden) steht nun die seinerzeitige Frage zur Klärung an, ob das Becken in
gleichem Atemzug ebenfalls mit dieser Technik versehen werden soll.
Zwischenzeitlich wird von den Besucherinnen und Besuchern akzeptiert, dass dieses Becken
außer Betrieb ist. Bei einer Investition von rd. 20.000 Euro in die neue Desinfektion allein für
dieses Kleinkinderbecken zzgl. der jährlichen Betriebskosten empfiehlt die Betriebsleitung, die
dauerhafte Außerbetriebnahme. Es würde sich hingegen sehr anbieten, diesen Raum als
„Aufenthaltsbereich“ für die Eltern herzurichten. Es kommt nämlich sehr häufig zu Konflikten,
weil Eltern in Straßenkleidung im Bad sitzen um ihren „Kleinen“ beim Schwimmen
zuzuschauen.
Im Freibad Lechenich sollten die Fenster im Jahr 2014 erneuert werden, was aber schlichtweg
daran scheiterte, dass sich kein Handwerker gefunden hat, der zu halbwegs akzeptabeln
Preisen diese Leistung bzw. Lieferung übernahm. Selbst im Jahr 2015 ist der Betrieb trotz
allenthalben abgängiger Fensterfront aufrechterhalten worden. Dies wird nun in 2016
endgültig nicht mehr zu vertreten sein und entweder im Herbst diesen, spätestens im Frühjahr
kommenden Jahres werden die Fenster erneuert.
Die Rohrleitungen in der Schwimmbadtechnik werden bei Leckagen seit Jahren geschweißt.
Nunmehr häufen sich diese Unterhaltungsaufwendungen in der Form, dass die Erneuerung
des Leitungssystems wirtschaftlicher ist als deren fortwährende Reparatur.
Nachdem der Brandschutz im Hallenbad Liblar im Jahr 2013 entsprechend ertüchtigt und
auf den Stand der Technik gebracht wurde, sind noch die Nottüren des Bades zu erneuern.
Auch hierfür sind Gelder veranschlagt worden.
Infolge des LIDL Baus in direkter Nachbarschaft zum Hallenbad, hat sich das Umfeld an
dieser Seite gewandelt. Der Bewuchs entlang der Fensterfront musste entfernt werden, so
dass nun ein freier Einblick in das Bad möglich ist. Die Betriebsleitung empfindet den Einblick
in das durchaus schöne Bad nicht grundsätzlich unangebracht. In den Fällen, wo Gruppen
(FKK, Behinderte, Aktiv Club etc.) den Einblick verhindern möchten, sollte dies aber möglich
sein. Insofern ist geplant, diesen Gruppen die Möglichkeit des Sichtschutzes durch Jalousien
zu bieten. Die Jalousien sollten bereits im Jahr 2014 beschafft und angebracht werden.
Nachdem die Maßnahme auf 2015 geschoben wurde und in diesem Jahr schon sehr viel
Geld für die Erneuerung der Lüftungsanlage ausgegeben wurde, wird die Auswechslung der
Jalousien auf das Jahr 2016 geschoben.
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