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Antrag (Antrag 457/2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
27.10.2015
Erstellt
15.10.15, 15:04
Aktualisiert
15.10.15, 15:04
Antrag (Antrag 457/2015) Antrag (Antrag 457/2015)

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Inhalt der Datei

SPD-F{8ktion Erfts/adt • SPD-BlJrperbOro • Bahnhofslraßa 38 • 50374 EtftslBdt Fraktionsvorsitzender tadt Erftstadt emd Bohlen Herrn Bürgermeister olker Erner Lambertusstr. 69 r&-~--~--r_~-+--r----,.--4i0374 Rathaus, Holzdamm 10 0374 Erftstadt ~r-+ __ """,__ L..----'--+-....&-~1-4_3-+1elefon: (02235)463006 Erftstadt 50 51 Mail: bemd.bohlen@spd-erftstadt.de 61 PD-Bürgerbüro 62 rftstadt,07.09. 2015 63't------------ ~--~~--~--r_~--4_~ 81 65 Antrag Sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens der SPD-Fraktion bitten wir Sie, den folgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten: Die Stadt Erftstadt prüft den Beitritt zur Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber durch gesetzliche Krankenkassen für NRW zum nächstmöglichen Zeitpunkt und die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für diesen Personenkreis hinsichtlich der zu erwartenden Kosten- und Personaleinsatzeinsparungen und berichtet über das Ergebnis der Prüfung. Begründung: Das MGEPA (Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen) hat in Abstimmung mit interessierten Krankenkassen sowie den Kommunalen Spitzenverbänden den Text einer Landesrahmenvereinbarung nach dem so genannten "Bremer Modell" erarbeitet. Mit dieser getroffenen Vereinbarung sollen die Ziele Flüchtlingen den Zugang zum Gesundheitssystem zu vereinfachen, die Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung zu erhöhen und gleichzeitig die Kommunen nachhaltig von Verwaltungsaufgaben zu entlasten erreicht werden. 7ET"-- rTn FUTT-· ] Bisher müssen die Flüchtlinge in den ersten Monaten ihres Aufenthaltes (in der Regel bis 15 Monate) vor dem Arztbesuch erst einen Behandlungsschein bei der Verwaltung abholen. Die Verwaltungsmitarbeiter müssen entscheiden, ob ein Arztbesuch notwendig ist und später die Arztrechnung prüfen. Auch über die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen im Rahmen der Behandlung muss oft die Kommune entscheiden. Mit der elektronischen Gesundheitskarte entfällt (bis auf wenige Ausnahmen) dieser Entscheidungs- und Prüfaufwand. Nachdem die Kommune den Beitritt zur Rahmenvereinbarung erklärt hat meldet sie die ihr zugewiesenen Flüchtlinge bei der für sie zuständigen Krankenkasse an (zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands wird jede Kommune von nur einer Krankenkasse betreut und erhält damit nur einen Ansprechpartner). Die Asylbewerberinnen erhalten daraufhin von der Krankenkasse zunächst einen vorläufigen Abrechnungsschein für ärztliche Leistungen und später die elektronische Gesundheitskarte zugestellt. Die Kommunen profitieren dabei von Rabattvereinbarungen Instrumenten der gesetzlichen Krankenversicherung. und anderen Die Krankenkasse rechnet vierteljährlich per Spitzabrechnung mit der Kommune ab, die Kommune leistet als Vorauszahlung monatliche Abschlagszahlungen je Leistungsberechtigtem, die sich an den durchschnittlichen Leistungsausgaben orientieren und regelmäßig den tatsächlichen Leistungsausgaben angepasst werden. Mit freundlichen Grüßen !\ (~ lf / ~L) Bernd Bohlen Dagmar Andres MdL Fraktionsvorsitzender Stadtverordnete rzr··u'