Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
27.10.2015
Erstellt
15.10.15, 15:04
Aktualisiert
15.10.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
SPD-F{8ktion Erfts/adt • SPD-BlJrperbOro
• Bahnhofslraßa 38 • 50374 EtftslBdt
Fraktionsvorsitzender
tadt Erftstadt
emd Bohlen
Herrn Bürgermeister
olker Erner
Lambertusstr. 69
r&-~--~--r_~-+--r----,.--4i0374
Rathaus, Holzdamm 10
0374
Erftstadt
~r-+ __ """,__ L..----'--+-....&-~1-4_3-+1elefon: (02235)463006
Erftstadt
50
51
Mail: bemd.bohlen@spd-erftstadt.de
61
PD-Bürgerbüro
62 rftstadt,07.09. 2015
63't------------
~--~~--~--r_~--4_~
81 65
Antrag
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
namens der SPD-Fraktion bitten wir Sie, den folgenden Antrag den zuständigen
Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten:
Die Stadt Erftstadt prüft den Beitritt zur Rahmenvereinbarung zur Übernahme der
Gesundheitsversorgung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber durch gesetzliche
Krankenkassen für NRW zum nächstmöglichen Zeitpunkt und die Einführung der
elektronischen Gesundheitskarte für diesen Personenkreis hinsichtlich der zu
erwartenden Kosten- und Personaleinsatzeinsparungen und berichtet über das
Ergebnis der Prüfung.
Begründung:
Das MGEPA (Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes
Nordrhein-Westfalen) hat in Abstimmung mit interessierten Krankenkassen sowie
den Kommunalen Spitzenverbänden den Text einer Landesrahmenvereinbarung
nach dem so genannten "Bremer Modell" erarbeitet. Mit dieser getroffenen
Vereinbarung sollen die Ziele
Flüchtlingen den Zugang zum Gesundheitssystem zu vereinfachen,
die Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung zu erhöhen und gleichzeitig
die Kommunen nachhaltig von Verwaltungsaufgaben zu entlasten
erreicht werden.
7ET"--
rTn
FUTT-·
]
Bisher müssen die Flüchtlinge in den ersten Monaten ihres Aufenthaltes (in der
Regel bis 15 Monate) vor dem Arztbesuch erst einen Behandlungsschein bei der
Verwaltung abholen. Die Verwaltungsmitarbeiter müssen entscheiden, ob ein
Arztbesuch notwendig ist und später die Arztrechnung prüfen. Auch über die
Notwendigkeit weiterer Maßnahmen im Rahmen der Behandlung muss oft die
Kommune entscheiden. Mit der elektronischen Gesundheitskarte entfällt (bis auf
wenige Ausnahmen) dieser Entscheidungs- und Prüfaufwand.
Nachdem die Kommune den Beitritt zur Rahmenvereinbarung erklärt hat meldet sie
die ihr zugewiesenen Flüchtlinge bei der für sie zuständigen Krankenkasse an (zur
Vereinfachung des Verwaltungsaufwands wird jede Kommune von nur einer
Krankenkasse betreut und erhält damit nur einen Ansprechpartner).
Die
Asylbewerberinnen erhalten daraufhin von der Krankenkasse zunächst einen
vorläufigen Abrechnungsschein für ärztliche Leistungen und später die elektronische
Gesundheitskarte zugestellt.
Die Kommunen profitieren dabei von Rabattvereinbarungen
Instrumenten der gesetzlichen Krankenversicherung.
und
anderen
Die Krankenkasse rechnet vierteljährlich per Spitzabrechnung mit der Kommune ab,
die Kommune leistet als Vorauszahlung monatliche Abschlagszahlungen je
Leistungsberechtigtem, die sich an den durchschnittlichen Leistungsausgaben
orientieren und regelmäßig den tatsächlichen Leistungsausgaben angepasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
!\ (~
lf
/
~L)
Bernd Bohlen
Dagmar Andres MdL
Fraktionsvorsitzender
Stadtverordnete
rzr··u'