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Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Winterdienst; hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2008-2010)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Winterdienst;
hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2008-2010) Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Winterdienst;
hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2008-2010)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -641-10BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19.09.2007 Vorlagen-Nr.: 87/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 27.11.2007 11.12.2007 Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Winterdienst; hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2008-2010 I. Sach- und Rechtslage: Aufgrund der Änderung des § 6 Abs. 2 KAG NRW wird bereits seit dem Jahre 2002 ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren zugrunde gelegt. Da der Kalkulationszeitraum 2005-2007 zum 31.12.2007 endet, wurde inzwischen eine neue Gebührenbedarfsberechnung für den Kalkulationszeitraum 2008 bis einschließlich 2010 erstellt. Die entsprechende Berechnung ist als Anlage beigefügt. Hierzu folgende Ausführungen: 1. Es wird Ihnen nur noch eine Gebührenbedarfsberechnung für den Anteil Winterdienst vorgelegt, da die maschinelle Straßenreinigung bekanntlich gemäß Ratsbeschluss vom 12.06.2007 zum 31.12.2007 gänzlich eingestellt wird. Somit können natürlich auch keine Gebühren mehr erhoben werden. 2. Die Gebühren für den Kalkulationszeitraum 2005-2007 basierten auf den durchschnittlichen Kosten der Jahre 2002-2004 in Höhe von jährlich 110.000,00 €. Von diesen Ausgabeansätzen werden 80 % gemäß Straßenreinigungsgesetz verteilt. Hieraus errechnete sich eine kostendeckende Gebühr pro Meter in Höhe von 0,63 €. Zuzüglich wurden in den Jahren 2005-2007 0,17 €/m berechnet, und zwar zum Ausgleich der Unterdeckung des Kalkulationszeitraumes 2002-2004. Nach Abschluss der Gebührenperiode ist die Unterdeckung aus diesem Kalkulationszeitraum in Höhe von insgesamt 67.599,30 € ausgeglichen. Für den neuen Kalkulationszeitraum ist zunächst erneut zu prüfen, ob aus dem letzten Kalkulationszeitraum eine Unterdeckung oder ein Überschuss entstanden ist. Gemäß beigefügten Vermerk wollen Sie ersehen, dass sich insgesamt eine Unterdeckung in Höhe von 50.616,32 € ergeben hat. Dieser Betrag ist nunmehr erneut im Zeitraum 2008-2010 gleichmäßig zu verteilen. Hieraus errechnet sich folgender jährlicher Gebührenanteil: 50.616,32 € : 3 Jahre = 16.872,00 €/Jahr : 142.700 Gebührenmeter = 0,12 €/Jahr. Ich möchte an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, wie schwierig es ist, die Winterdienstgebühren zu kalkulieren. Die einzelnen Jahresabschlüsse beweisen dies meines Erachtens sehr eindrucksvoll. Für die Neukalkulation der Jahre 2008-2010 habe ich nunmehr die Ausgabenansätze aufgrund der tatsächlichen Ausgaben der letzten 6 Jahre gemittelt. Gegenüber der letzten Kalkulation erhöhen sie sich von 110.000,00 €/Jahr auf 130.000,00 €/Jahr. Hieraus resultiert eine Gebühr pro Meter in Höhe von 0,73 €. Die festzusetzende Winterdienstgebühr beläuft sich somit auf insgesamt 0,85 €. Gegenüber den letzten 3 Jahren ergibt sich somit eine Erhöhung um 0,05 €/m. Bei einem durchschnittlich 20 m breiten Grundstück ergibt sich somit eine Gebührenerhöhung in Höhe von 1,00 €/Jahr. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Gesamtausgaben belaufen sich pro Jahr auf 130.000,00 €. Das Gebührenaufkommen beläuft sich pro Jahr auf insgesamt 121.295,00 €. Dieser Betrag enthält jährlich 16.872,00 € zum Ausgleich der Unterdeckung des letzten Kalkulationszeitraumes. III. Beschlussvorschlag: „1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2008-2010) festgelegt. 2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2008-2010 wird die Straßenreinigungsgebühr – Anteil Winterdienst – für diesen Zeitraum auf jährlich 0,85 €/m festgesetzt.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-