Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -641-10BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 19.09.2007
Vorlagen-Nr.: 87/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
27.11.2007
11.12.2007
Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Winterdienst;
hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2008-2010
I. Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der Änderung des § 6 Abs. 2 KAG NRW wird bereits seit dem Jahre 2002 ein
Kalkulationszeitraum von 3 Jahren zugrunde gelegt. Da der Kalkulationszeitraum 2005-2007 zum
31.12.2007 endet, wurde inzwischen eine neue Gebührenbedarfsberechnung für den
Kalkulationszeitraum 2008 bis einschließlich 2010 erstellt. Die entsprechende Berechnung ist als
Anlage beigefügt. Hierzu folgende Ausführungen:
1.
Es wird Ihnen nur noch eine Gebührenbedarfsberechnung für den Anteil Winterdienst
vorgelegt, da die maschinelle Straßenreinigung bekanntlich gemäß Ratsbeschluss vom
12.06.2007 zum 31.12.2007 gänzlich eingestellt wird. Somit können natürlich auch keine
Gebühren mehr erhoben werden.
2.
Die Gebühren für den Kalkulationszeitraum 2005-2007 basierten auf den durchschnittlichen
Kosten der Jahre 2002-2004 in Höhe von jährlich 110.000,00 €. Von diesen
Ausgabeansätzen werden 80 % gemäß Straßenreinigungsgesetz verteilt. Hieraus
errechnete sich eine kostendeckende Gebühr pro Meter in Höhe von 0,63 €. Zuzüglich
wurden in den Jahren 2005-2007 0,17 €/m berechnet, und zwar zum Ausgleich der
Unterdeckung
des
Kalkulationszeitraumes
2002-2004.
Nach
Abschluss
der
Gebührenperiode ist die Unterdeckung aus diesem Kalkulationszeitraum in Höhe von
insgesamt 67.599,30 € ausgeglichen.
Für den neuen Kalkulationszeitraum ist zunächst erneut zu prüfen, ob aus dem letzten
Kalkulationszeitraum eine Unterdeckung oder ein Überschuss entstanden ist. Gemäß
beigefügten Vermerk wollen Sie ersehen, dass sich insgesamt eine Unterdeckung in Höhe
von 50.616,32 € ergeben hat. Dieser Betrag ist nunmehr erneut im Zeitraum 2008-2010
gleichmäßig zu verteilen. Hieraus errechnet sich folgender jährlicher Gebührenanteil:
50.616,32 € : 3 Jahre = 16.872,00 €/Jahr : 142.700 Gebührenmeter = 0,12 €/Jahr.
Ich möchte an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, wie schwierig es ist,
die Winterdienstgebühren zu kalkulieren. Die einzelnen Jahresabschlüsse beweisen dies
meines Erachtens sehr eindrucksvoll.
Für die Neukalkulation der Jahre 2008-2010 habe ich nunmehr die Ausgabenansätze
aufgrund der tatsächlichen Ausgaben der letzten 6 Jahre gemittelt. Gegenüber der letzten
Kalkulation erhöhen sie sich von 110.000,00 €/Jahr auf 130.000,00 €/Jahr. Hieraus
resultiert eine Gebühr pro Meter in Höhe von 0,73 €. Die festzusetzende
Winterdienstgebühr beläuft sich somit auf insgesamt 0,85 €.
Gegenüber den letzten 3 Jahren ergibt sich somit eine Erhöhung um 0,05 €/m. Bei einem
durchschnittlich 20 m breiten Grundstück ergibt sich somit eine Gebührenerhöhung in Höhe
von 1,00 €/Jahr.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Gesamtausgaben belaufen sich pro Jahr auf 130.000,00 €. Das Gebührenaufkommen beläuft
sich pro Jahr auf insgesamt 121.295,00 €. Dieser Betrag enthält jährlich 16.872,00 € zum
Ausgleich der Unterdeckung des letzten Kalkulationszeitraumes.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2008-2010)
festgelegt.
2.
Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2008-2010 wird die
Straßenreinigungsgebühr – Anteil Winterdienst – für diesen Zeitraum auf jährlich 0,85 €/m
festgesetzt.“
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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