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Beschlussvorlage (Verhaltenstest nach § 5 Abs. 3 Landeshundegesetz NW)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-313/2005 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement 30.08.2005 Bemerkungen: Betreff: Verhaltenstest nach § 5 Abs. 3 Landeshundegesetz NW Inhalt der Mitteilung: Im Zuge der Beratungen über den Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NW des Herrn H. Theodor Flüchten (WP6-419/2004), gefährliche Hunde nach erfolgreicher Ablegung der Verhaltensprüfung von der erhöhten Hundesteuer zu befreien, wurde die Verwaltung seitens des Haupt- und Finanzausschusses beauftragt, zu prüfen, ob hinsichtlich des Landeshundegesetzes NW betreffend die Verhaltensprüfung nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes Überlegungen zur Änderung anstehen. Diese Anfrage wurde mit Schreiben vom 14.09.2004 an das zuständige Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt. Der zuständige Mitarbeiter des Ministeriums teilt daraufhin mit, dass lediglich kleine Änderungen angedacht sind zu den Regelungen des Zuchtverbotes und des Versicherungsnachweises. Änderungen hinsichtlich der Befreiung von der Verpflichtung nach § 5 Abs. 2 S. 2 (Leinenzwang) und S. 3 (Maulkorbpflicht) sind nicht geplant. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Insbesondere ist auch nicht daran gedacht, die Wiederholung von Verhaltensprüfungen in einem regelmäßigen zeitlichen Abstand festzuschreiben. 50181 Bedburg, den 12.07.2005 ----------------------------------Spohr ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister