Daten
Kommune
Bedburg
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14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-313/2005
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement
30.08.2005
Bemerkungen:
Betreff:
Verhaltenstest nach § 5 Abs. 3 Landeshundegesetz NW
Inhalt der Mitteilung:
Im Zuge der Beratungen über den Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NW des Herrn
H. Theodor Flüchten (WP6-419/2004), gefährliche Hunde nach erfolgreicher Ablegung der
Verhaltensprüfung von der erhöhten Hundesteuer zu befreien, wurde die Verwaltung seitens des
Haupt- und Finanzausschusses beauftragt, zu prüfen, ob hinsichtlich des Landeshundegesetzes
NW betreffend die Verhaltensprüfung nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes Überlegungen zur Änderung
anstehen.
Diese Anfrage wurde mit Schreiben vom 14.09.2004 an das zuständige Ministerium für Umwelt
und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt.
Der zuständige Mitarbeiter des Ministeriums teilt daraufhin mit, dass lediglich kleine Änderungen
angedacht sind zu den Regelungen des Zuchtverbotes und des Versicherungsnachweises.
Änderungen hinsichtlich der Befreiung von der Verpflichtung nach § 5 Abs. 2 S. 2 (Leinenzwang)
und S. 3 (Maulkorbpflicht) sind nicht geplant.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Insbesondere ist auch nicht daran gedacht, die Wiederholung von Verhaltensprüfungen in einem
regelmäßigen zeitlichen Abstand festzuschreiben.
50181 Bedburg, den 12.07.2005
----------------------------------Spohr
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister