Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
18.01.11, 07:16
Aktualisiert
18.01.11, 07:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 17.01.2011
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 7. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
vom Dienstag, den 14.09.2010
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 306-IX
Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;
hier: Gebührenordnung für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Stadt Bad
Münstereifel (Parkgebührenordnung)
Beschluss:
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
1.
Der Parkplatz Bleiche wird ebenfalls montags bis samstagsvormittags (wochentags in der Zeit von
09:30 Uhr bis 17:30 Uhr) gebührenpflichtig.
je 30 Min. 0,35 €
30 minütige gebührenfreie Zeit für Kurzzeitparker (Parkscheinpflicht)
Zusätzliche Gebühreneinnahmen bei 50 % Auslastung von 69.309,25 €.
2.
Die Parkplätze Zimmerei und Kölner Straße Feuerwehrgerätehaus werden ebenfalls montags bis
samstagsvormittags (wochentags in der Zeit von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr) gebührenpflichtig.
je 30 Min. 0,35 €
30 minütige gebührenfreie Zeit für Kurzzeitparker (Parkscheinpflicht)
ganztägig unbegrenzt 1,75 €
Monatsparkausweise für 30,00 € können beim Ordnungsamt erworben werden.
Zusätzliche Gebühreneinnahmen bei 50 % Auslastung von 28.176,23 €.
3.
Die nachfolgende Gebührenordnung für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Stadt
Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung) wird beschlossen.
Gebührenordnung
FÜR DIE BENUTZUNG VON PARKEINRICHTUNGEN IM GEBIET DER STADT BAD
MÜNSTEREIFEL
(PARKGEBÜHRENORDNUNG) VOM . .2010
Auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom
gemäß folgender gesetzlicher Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung
1.
2.
. .2010 wird
§ 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 (BGBL I S. 837),
zuletzt geändert durch: Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom
17. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 43 S. 2023, ausgegeben zu
Bonn am 22. Juli 2009).
§ 38b des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden –
3.
Ordnungsbehördengesetz – (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980
(GV NRW S. 528/SGV NRW S. 2060) sowie
§ 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.02.1981 über die
Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Absätze 6 und 7 des
Straßenverkehrsgesetzes (GV NRW S. 48),
für die Stadt Bad Münstereifel folgende Gebührenordnung als ordnungsbehördliche Verordnung
erlassen:
§1
Höhe der Parkgebühren
Soweit das Parken auf öffentlichen Parkplätzen und sonstigen öffentlichen Stellplätzen durch
Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit (hierzu gehören auch alternative
elektronische Bezahlsysteme wie das Handyparken oder PARK-O-PIN) geregelt ist, werden je
Stellplatz folgende Gebühren erhoben:
1.
Innerhalb der Stadtmauern:
1.1 Klosterplatz, Bücklersberg/Langenhecke, Kirchplatz, Marktstraße/Langenhecke, St.
Michael-Gymnasium, Salzmarkt, 2 Stellplätze vor dem Gebäude Delle 1, Stellplatz Werther
Straße/Ecke Alte Gasse, Stellplätze in der Heisterbacher Straße
je ½ Stunde
0,35 €
für KFZ-Halter mit Parkberechtigungsschein auf dem Klosterplatz,
dem Bücklersberg/Langenhecke, dem Kirchplatz, je Tag
0,70 €
bzw. für Gäste mit Kurkarte
1,40 €
2.
Außerhalb der Stadtmauern:
1.
Europaplatz, Kölner Straße (hinter der ehemaligen Polizeiwache), Auf der Komm, Stellplätze
Kölner Straße 5 - 9, Kölner Straße 2 - 16 und Kölner Straße 46 - 58
je ½ Stunde
0,35 €
2.
Parkplatz „Große Bleiche“, Römische Glashütte sowie die Stellplätze unmittelbar vor dem
Orchheimer Tor und östlich der Trierer Straße (auf dem Bürgersteig)
0,35 €
je ½ Stunde
für KFZ-Halter mit Parkberechtigungsschein auf dem Parkplatz „Große Bleiche“
3.
je Tag
0,70 €
bzw. für Gäste mit Kurkarte
1,40 €
Parkplätze „Zimmerei“ und Kölner Straße (am Feuerwehrgerätehaus)
0,35 €
je ½ Stunde
Tagespauschale
Tagespauschale
4.
samstags und sonntags
montags bis freitags
3,50 €
1,75 €
Parkplätze unter dem Viadukt der B51 (nördlicher Teil) und eifelbad
je Stunde
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.09.2010
0,35 €
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2,80 €
Tagespauschale
§2
Sonderparkberechtigung
Anspruch auf einen Sonderparkberechtigungsschein haben nur Kfz-Halter, die innerhalb des
Mauerringes von Bad Münstereifel mit Hauptwohnung gemäß § 12 des Melderechtsrahmengesetzes bzw. § 16 des Meldegesetzes NRW gemeldet sind, sowie Gäste in Verbindung mit der
Kurkarte.
§3
Bürgerparkausweis und Monatsparkausweis
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Münstereifel erhalten gegen eine monatliche Gebühr von
17,50 € einen Bürgerparkausweis. Dieser ist nur in Verbindung mit der ordnungsgemäß
angezeigten Ankunftszeit auf einer gleichzeitig ausgelegten Parkscheibe gültig und berechtigt zu
einer jeweiligen Höchstparkdauer von 2 Stunden auf sämtlichen gebührenpflichtigen Parkplätzen
in der Kernstadt.
Für die Parkplätze „Zimmerei“ und Kölner Straße (am Feuerwehrgerätehaus) können Parkkunden
beim Ordnungsamt Monatsparkausweise für 30,00 € erwerben, die für die Zeit von montags 9.30
Uhr bis samstags 14.00 Uhr gelten.
§41
Karenzzeitregelung
(1)
Auf folgenden gebührenpflichtigen Stellplätzen gilt vom Parkbeginn an eine bis zu
30minütige gebührenfreie Parkzeit (Karenzzeit):
Alle Stellplätze im Mauerring der Kernstadt,
Europaplatz,
Stellplätze vor dem Werther Tor (ehemalige Polizeiwache), einschließlich der
Motorradstellplätze,
Parkplatz Kölner Straße am Feuerwehrgerätehaus
Stellplätze entlang der Kölner Straße und Auf der Komm,
Stellplätze mit täglicher Gebührenpflicht entlang der Trierer Straße und vor dem Orchheimer
Tor,
Römische Glashütte einschließlich der Motorradstellplätze,
Große Bleiche und Zimmerei.
(2)
Die gebührenfreie Zeit (Karenzzeit) gilt nur für Erledigungen bis zu 30 Minuten. Bei einer
darüber hinaus reichenden Parkzeit gilt die Gebührenpflicht ab Parkbeginn.
(3)
Der Parkkunde ist verpflichtet, am jeweiligen Parkscheinautomat einen "Null-Bon" zu ziehen
und diesen entsprechend der Straßenverkehrsordnung gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen
oder am Motorrad anzubringen.
§5
Inkrafttreten
Diese Parkgebührenordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Parkgebührenordnung vom 10.09.2008 außer Kraft.
4.
Die Veröffentlichung der geänderten Parkgebührenordnung erfolgt erst nach Mittelbereitstellung
und der Umrüstung der Parkscheinautomaten sowie geänderten Beschilderung, spätestens im
ersten Quartal 2011.
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.09.2010
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5.
Längerfristig ist nach einer abschließenden Entscheidung über die Neugestaltung des
Busbahnhofes in der nördlichen Vorstadt über eine bauliche Verbesserung des Parkplatzes hinter
dem Bahnhof (ehem. Güterbahnhof) nachzudenken. Bei einer Nichtumsetzung der bisherigen
Planungen sollte der Parkplatz in den Bereich der zurückgebauten Güterbahngleise ausgedehnt
und mittels Gebührenpflicht bewirtschaftet werden.
Dies würde dem Pyramidensystem im direkten Vergleich zu dem Parkplatz Viadukt Rechnung
tragen, der weiter vom Stadtkern entfernt liegt, jedoch am Wochenende teilweise gebührenpflichtig
ist. Hier sollte dann der dortige Parkscheinautomat entfernt und auf dem dann ausgebauten
Parkplatz ehem. Güterbahnhof installiert werden.
Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.09.2010
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