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Beschlusstext (Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes; hier: Gebührenordnung für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
18.01.11, 07:16
Aktualisiert
18.01.11, 07:16
Beschlusstext (Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;
hier: Gebührenordnung für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung)) Beschlusstext (Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;
hier: Gebührenordnung für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung)) Beschlusstext (Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;
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Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 17.01.2011 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 7. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom Dienstag, den 14.09.2010 Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 306-IX Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes; hier: Gebührenordnung für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung) Beschluss: Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: 1. Der Parkplatz Bleiche wird ebenfalls montags bis samstagsvormittags (wochentags in der Zeit von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr) gebührenpflichtig. je 30 Min. 0,35 € 30 minütige gebührenfreie Zeit für Kurzzeitparker (Parkscheinpflicht) Zusätzliche Gebühreneinnahmen bei 50 % Auslastung von 69.309,25 €. 2. Die Parkplätze Zimmerei und Kölner Straße Feuerwehrgerätehaus werden ebenfalls montags bis samstagsvormittags (wochentags in der Zeit von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr) gebührenpflichtig. je 30 Min. 0,35 € 30 minütige gebührenfreie Zeit für Kurzzeitparker (Parkscheinpflicht) ganztägig unbegrenzt 1,75 € Monatsparkausweise für 30,00 € können beim Ordnungsamt erworben werden. Zusätzliche Gebühreneinnahmen bei 50 % Auslastung von 28.176,23 €. 3. Die nachfolgende Gebührenordnung für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung) wird beschlossen. Gebührenordnung FÜR DIE BENUTZUNG VON PARKEINRICHTUNGEN IM GEBIET DER STADT BAD MÜNSTEREIFEL (PARKGEBÜHRENORDNUNG) VOM . .2010 Auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom gemäß folgender gesetzlicher Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung 1. 2. . .2010 wird § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 (BGBL I S. 837), zuletzt geändert durch: Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 17. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 43 S. 2023, ausgegeben zu Bonn am 22. Juli 2009). § 38b des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – 3. Ordnungsbehördengesetz – (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528/SGV NRW S. 2060) sowie § 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.02.1981 über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (GV NRW S. 48), für die Stadt Bad Münstereifel folgende Gebührenordnung als ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: §1 Höhe der Parkgebühren Soweit das Parken auf öffentlichen Parkplätzen und sonstigen öffentlichen Stellplätzen durch Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit (hierzu gehören auch alternative elektronische Bezahlsysteme wie das Handyparken oder PARK-O-PIN) geregelt ist, werden je Stellplatz folgende Gebühren erhoben: 1. Innerhalb der Stadtmauern: 1.1 Klosterplatz, Bücklersberg/Langenhecke, Kirchplatz, Marktstraße/Langenhecke, St. Michael-Gymnasium, Salzmarkt, 2 Stellplätze vor dem Gebäude Delle 1, Stellplatz Werther Straße/Ecke Alte Gasse, Stellplätze in der Heisterbacher Straße je ½ Stunde 0,35 € für KFZ-Halter mit Parkberechtigungsschein auf dem Klosterplatz, dem Bücklersberg/Langenhecke, dem Kirchplatz, je Tag 0,70 € bzw. für Gäste mit Kurkarte 1,40 € 2. Außerhalb der Stadtmauern: 1. Europaplatz, Kölner Straße (hinter der ehemaligen Polizeiwache), Auf der Komm, Stellplätze Kölner Straße 5 - 9, Kölner Straße 2 - 16 und Kölner Straße 46 - 58 je ½ Stunde 0,35 € 2. Parkplatz „Große Bleiche“, Römische Glashütte sowie die Stellplätze unmittelbar vor dem Orchheimer Tor und östlich der Trierer Straße (auf dem Bürgersteig) 0,35 € je ½ Stunde für KFZ-Halter mit Parkberechtigungsschein auf dem Parkplatz „Große Bleiche“ 3. je Tag 0,70 € bzw. für Gäste mit Kurkarte 1,40 € Parkplätze „Zimmerei“ und Kölner Straße (am Feuerwehrgerätehaus) 0,35 € je ½ Stunde Tagespauschale Tagespauschale 4. samstags und sonntags montags bis freitags 3,50 € 1,75 € Parkplätze unter dem Viadukt der B51 (nördlicher Teil) und eifelbad je Stunde Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.09.2010 0,35 € Seite 2 2,80 € Tagespauschale §2 Sonderparkberechtigung Anspruch auf einen Sonderparkberechtigungsschein haben nur Kfz-Halter, die innerhalb des Mauerringes von Bad Münstereifel mit Hauptwohnung gemäß § 12 des Melderechtsrahmengesetzes bzw. § 16 des Meldegesetzes NRW gemeldet sind, sowie Gäste in Verbindung mit der Kurkarte. §3 Bürgerparkausweis und Monatsparkausweis Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Münstereifel erhalten gegen eine monatliche Gebühr von 17,50 € einen Bürgerparkausweis. Dieser ist nur in Verbindung mit der ordnungsgemäß angezeigten Ankunftszeit auf einer gleichzeitig ausgelegten Parkscheibe gültig und berechtigt zu einer jeweiligen Höchstparkdauer von 2 Stunden auf sämtlichen gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Kernstadt. Für die Parkplätze „Zimmerei“ und Kölner Straße (am Feuerwehrgerätehaus) können Parkkunden beim Ordnungsamt Monatsparkausweise für 30,00 € erwerben, die für die Zeit von montags 9.30 Uhr bis samstags 14.00 Uhr gelten. §41 Karenzzeitregelung (1) Auf folgenden gebührenpflichtigen Stellplätzen gilt vom Parkbeginn an eine bis zu 30minütige gebührenfreie Parkzeit (Karenzzeit): Alle Stellplätze im Mauerring der Kernstadt, Europaplatz, Stellplätze vor dem Werther Tor (ehemalige Polizeiwache), einschließlich der Motorradstellplätze, Parkplatz Kölner Straße am Feuerwehrgerätehaus Stellplätze entlang der Kölner Straße und Auf der Komm, Stellplätze mit täglicher Gebührenpflicht entlang der Trierer Straße und vor dem Orchheimer Tor, Römische Glashütte einschließlich der Motorradstellplätze, Große Bleiche und Zimmerei. (2) Die gebührenfreie Zeit (Karenzzeit) gilt nur für Erledigungen bis zu 30 Minuten. Bei einer darüber hinaus reichenden Parkzeit gilt die Gebührenpflicht ab Parkbeginn. (3) Der Parkkunde ist verpflichtet, am jeweiligen Parkscheinautomat einen "Null-Bon" zu ziehen und diesen entsprechend der Straßenverkehrsordnung gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen oder am Motorrad anzubringen. §5 Inkrafttreten Diese Parkgebührenordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Parkgebührenordnung vom 10.09.2008 außer Kraft. 4. Die Veröffentlichung der geänderten Parkgebührenordnung erfolgt erst nach Mittelbereitstellung und der Umrüstung der Parkscheinautomaten sowie geänderten Beschilderung, spätestens im ersten Quartal 2011. Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.09.2010 Seite 3 5. Längerfristig ist nach einer abschließenden Entscheidung über die Neugestaltung des Busbahnhofes in der nördlichen Vorstadt über eine bauliche Verbesserung des Parkplatzes hinter dem Bahnhof (ehem. Güterbahnhof) nachzudenken. Bei einer Nichtumsetzung der bisherigen Planungen sollte der Parkplatz in den Bereich der zurückgebauten Güterbahngleise ausgedehnt und mittels Gebührenpflicht bewirtschaftet werden. Dies würde dem Pyramidensystem im direkten Vergleich zu dem Parkplatz Viadukt Rechnung tragen, der weiter vom Stadtkern entfernt liegt, jedoch am Wochenende teilweise gebührenpflichtig ist. Hier sollte dann der dortige Parkscheinautomat entfernt und auf dem dann ausgebauten Parkplatz ehem. Güterbahnhof installiert werden. Beratungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.09.2010 Seite 4