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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 20 "Am Wallgraben II" a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) - beschleunigtes Verfahren b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 13a ABs. 3, 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
05.02.2015
Erstellt
23.01.15, 17:05
Aktualisiert
23.01.15, 17:05
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 20 "Am Wallgraben II"
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) - beschleunigtes Verfahren
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 13a ABs. 3, 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Abs. 2 BauGB) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 20 "Am Wallgraben II"
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) - beschleunigtes Verfahren
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 13a ABs. 3, 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Sc/Wo Jülich, 17.12.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 509/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 05.02.2015 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Nr. A 20 "Am Wallgraben II" a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) - beschleunigtes Verfahren b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 13a ABs. 3, 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Abs. 2 BauGB Anlg.: 3 61 AS 61 Re 60 Er 63 Es III SD.Net Sc Beschlussentwurf: a) Aufgrund der §§ 1,2 und 13a BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 20 „Am Wallgraben II“ aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern schaffen, um den Wohnraumbedarf für barrierefreies Wohnen zu decken. b) Aufgrund der §§ 13a Abs. 3, 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. A 20 „Am Wallgraben II“ im beschleunigten Verfahren auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Begründung: Das Plangebiet an der Straße Am Wallgraben ist derzeit mit stark sanierungsbedürftigen Reihenhauszeilen der späten 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts bebaut. Da die Verbesserung von Struktur, Gebäudeabmessungen und Standart aus wirtschaftlicher Sicht nicht darstellbar ist, besteht bereits eine konkrete Abrissabsicht durch den Eigentümer. Ziel ist es, den bestehenden Bedarf an höherwertigen Wohnbaustandart mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen und den dazu gehörigen Aufenthaltsbereichen für verschiedene Nutzergruppen zu realisieren. Wie dem Ausschuss bereits in der Sitzung am 07.10.2013 durch das Architekturbüro vorgestellt, ist eine Wohnbebauung in dreigeschossiger Zeilenbauweise mit Sichtachsen zur Zitadelle vorgesehen. Der Bedeutung des Bau- und Bodendenkmals Zitadelle entsprechend, wurde die im Verfahren zum benachbarten Bebauungsplan Nr. 12 „Am Wallgraben“ vorgebrachte Anregung des Rhein. Amtes für Denkmalpflege umgesetzt, das die Baufelder so ausgerichtet sind, dass durch Freiflächen „der Blick ins freie Feld“, wie es der Planungsansatz von Prof. von Schöfer vorsieht, ermöglicht wird. Als Anlagen sind der Bereichsgrenzenplan, der B-Plan in verkleinerter Fassung und die Begründung beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 509/2014 X nein nein Seite 2