Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
05.02.2015
Erstellt
23.01.15, 17:05
Aktualisiert
23.01.15, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Sc/Wo
Jülich, 17.12.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 509/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
05.02.2015
TOP
Ergebnisse
Bebauungsplan Nr. A 20 "Am Wallgraben II"
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1,2 und 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) - beschleunigtes
Verfahren
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 13a ABs. 3, 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Abs. 2
BauGB
Anlg.: 3
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Sc
Beschlussentwurf:
a) Aufgrund der §§ 1,2 und 13a BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 20 „Am Wallgraben II“ aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern schaffen, um den Wohnraumbedarf für barrierefreies Wohnen zu decken.
b) Aufgrund der §§ 13a Abs. 3, 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. A 20 „Am Wallgraben II“ im beschleunigten Verfahren auf die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt.
Begründung:
Das Plangebiet an der Straße Am Wallgraben ist derzeit mit stark sanierungsbedürftigen Reihenhauszeilen der späten 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts bebaut. Da die Verbesserung von Struktur, Gebäudeabmessungen und Standart aus wirtschaftlicher Sicht nicht darstellbar ist, besteht bereits eine konkrete Abrissabsicht durch den Eigentümer.
Ziel ist es, den bestehenden Bedarf an höherwertigen Wohnbaustandart mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen und den dazu gehörigen Aufenthaltsbereichen für verschiedene Nutzergruppen zu realisieren. Wie dem Ausschuss bereits in der Sitzung am 07.10.2013 durch das Architekturbüro vorgestellt, ist eine Wohnbebauung in dreigeschossiger Zeilenbauweise mit Sichtachsen zur Zitadelle
vorgesehen.
Der Bedeutung des Bau- und Bodendenkmals Zitadelle entsprechend, wurde die im Verfahren zum
benachbarten Bebauungsplan Nr. 12 „Am Wallgraben“ vorgebrachte Anregung des Rhein. Amtes
für Denkmalpflege umgesetzt, das die Baufelder so ausgerichtet sind, dass durch Freiflächen „der
Blick ins freie Feld“, wie es der Planungsansatz von Prof. von Schöfer vorsieht, ermöglicht wird.
Als Anlagen sind der Bereichsgrenzenplan, der B-Plan in verkleinerter Fassung und die Begründung
beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 509/2014
X
nein
nein
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