Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
10.02.11, 18:05
Aktualisiert
10.02.11, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 10.02.2011
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 8. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 14.12.2010
Zu Punkt 13. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 329-IX/Z-1
Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen nach § 61 a Landeswassergesetz NRW
hier: Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten
Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW
Beschluss:
Beschluss mit 31 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme:
1. Für das Einzugsgebiet der Kläranlage Houverath soll keine vorgezogene Frist für die
Dichtheitsprüfung festgesetzt werden. Vielmehr soll dieser Bereich in die Beratung über das
Gesamtkonzept im Fachausschuss einbezogen werden.
2. Zur Beseitigung der Fremdwasserproblematik sollen zunächst die einzelnen Bereiche der
Verbindungssammler kontrolliert werden, um die Fremdwassereinleitung besser lokalisieren und
eingrenzen zu können. Sodann sind die Verursacher zur Unterbindung der Fehleinleitung
aufzufordern.
3. Über die Maßnahmen und das zu erstellende Gesamtkonzept ist im nächsten Fachausschuss
zu berichten und zu beraten.
Dementsprechend ergibt sich ein geänderter Beschlussvorschlag für den Satzungsbeschluss, der
als Anlage I dieser Niederschrift beigefügt ist (= Anlage 6 der Originalniederschrift).
Beratungsergebnis:
31 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)