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Beschlusstext (Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen nach § 61 a Landeswassergesetz NRW hier: Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
10.02.11, 18:05
Aktualisiert
10.02.11, 18:05
Beschlusstext (Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen nach § 61 a Landeswassergesetz NRW
hier: Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW)

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Bad Münstereifel, 10.02.2011 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 14.12.2010 Zu Punkt 13. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 329-IX/Z-1 Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen nach § 61 a Landeswassergesetz NRW hier: Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW Beschluss: Beschluss mit 31 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme: 1. Für das Einzugsgebiet der Kläranlage Houverath soll keine vorgezogene Frist für die Dichtheitsprüfung festgesetzt werden. Vielmehr soll dieser Bereich in die Beratung über das Gesamtkonzept im Fachausschuss einbezogen werden. 2. Zur Beseitigung der Fremdwasserproblematik sollen zunächst die einzelnen Bereiche der Verbindungssammler kontrolliert werden, um die Fremdwassereinleitung besser lokalisieren und eingrenzen zu können. Sodann sind die Verursacher zur Unterbindung der Fehleinleitung aufzufordern. 3. Über die Maßnahmen und das zu erstellende Gesamtkonzept ist im nächsten Fachausschuss zu berichten und zu beraten. Dementsprechend ergibt sich ein geänderter Beschlussvorschlag für den Satzungsbeschluss, der als Anlage I dieser Niederschrift beigefügt ist (= Anlage 6 der Originalniederschrift). Beratungsergebnis: 31 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)