Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
29 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
05.11.10, 18:05
Aktualisiert
10.11.10, 18:02
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Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 04.11.2010
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 7. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 05.10.2010
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 306-IX
Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;
hier: Gebührenordnung für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Stadt Bad
Münstereifel (Parkgebührenordnung)
Der Stadtverordnete Horst Dürholt betritt den Sitzungssaal.
Aufgrund verschiedener Anfragen zu dem Parkplatz in der Nöthener Straße erläutert die
Verwaltung nochmals die seinerzeit bei der Veräußerung des Kurhauses getroffenen vertraglichen
Regelungen. In Ergänzung zu diesen Ausführungen ist eine ausführliche Stellungnahme als
Anlage A der Niederschrift beigefügt.
Auf Antrag der CDU-Fraktion setzt der Bürgermeister nach einstimmigem Beschluss die
Geschäftsordnung außer Kraft, um Herrn Lars Böcker, Vorsitzender des Lehrerrates der
Realschule, dem Personalratsvorsitzenden der Stadtverwaltung, Herrn Egon Wald und weiteren
Zuhörern die Abgabe einer Stellungnahme zu ermöglichen:
Herr Böcker erläutert, dass die vorhandenen Parkplätze an der Realschule nicht für das komplette
Kollegium ausreichen und erklärt seine Bedenken, wenn Kollegen künftig den Parkplatz am
eifelbad in Anspruch nehmen müssen.
Ähnliche Bedenken teilt auch Frau Ditges, Lehrerin an der Grundschule. Zudem teilt sie die
Bedenken der Gleichstellungsbeauftragten in Bezug auf die Sicherheitsaspekte durch mangelnde
Ausleuchtung diverser Parkplätze und deren Zuwegung.
Der Personalratsvorsitzende Egon Wald stellt fest, dass es bei der Einführung der Gebührenpflicht
zu einem Verdrängungsprozess zwischen den verschiedenen Benutzergruppen kommen wird.
Hierzu nimmt die Verwaltung Stellung:
Herr Ley erklärt, dass aufgrund der räumlichen Situation an allen Schulen im Kernstadtbereich
keine ausreichende Anzahl von Lehrerparkplätzen vorhanden ist.
Der Bürgermeister erklärt, dass die Verwaltung die Anregungen der Gleichstellungsbeauftragten
und von Frau Ditges prüfen wird und erforderliche Verbesserungen vornehmen will.
Der Stadtverordnete Anton Schmitz (SPD-Fraktion) stellt den Antrag, für die Stellplätze auf dem
Grundstück der Verwaltungsgebäude - mit Ausnahme der Plätze für die beiden Dienstwagen und
für einen schwerbehinderten Mitarbeiter - ein Entgelt zu erheben.
Der Stadtverordnete Heinz Schmitz (FDP-Fraktion) stellt den Antrag, den Monatsparkausweis auf
die ganze Woche auszudehnen.
Hierzu verweist die Verwaltung auf die bisherigen Tagespauschalen an Wochenenden und erklärt
ihre Bedenken, dass durch die beantragte Regelung die beiden betroffenen Parkplätze mit
Dauerparkern belegt sein werden. Zudem hält die Verwaltung in diesem Falle die Gebühr für nicht
hoch genug.
Auf Anregung des Herrn Krauss erweitert der Bürgermeister den Beschlussvorschlag
dahingehend, dass die Verwaltung beauftragt wird, erforderliche Maßnahmen zur Beseitigung der
Sicherheitsbedenken zu prüfen und vorzunehmen. Zudem soll bei der nächsten Fortschreibung die
Einbindung von Jobtickets geprüft werden.
Beschluss:
Beschluss:
Bei 17 Ja- zu 15 Nein-Stimmen wird der Antrag von Herrn Anton Schmitz, für die Stellplätze
auf dem Grundstück der Verwaltungsgebäude - mit Ausnahme der Plätze für die beiden
Dienstwagen und für einen schwerbehinderten Mitarbeiter - ein Entgelt zu erheben,
angenommen.
Beschluss:
Bei 30 Ja- zu 2 Nein-Stimmen wird der Antrag von Herrn Heinz Schmitz, den
Monatsparkausweis auf die ganze Woche auszudehnen, angenommen.
Beschluss mit 29 Ja- zu 1 Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen:
1. Der Parkplatz Bleiche wird ebenfalls montags bis samstagsvormittags (wochentags in der Zeit
von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr) gebührenpflichtig.
je 30 Min. 0,35 €
30 minütige gebührenfreie Zeit für Kurzzeitparker (Parkscheinpflicht)
Zusätzliche Gebühreneinnahmen bei 50 % Auslastung von 69.309,25 €.
2. Die Parkplätze Zimmerei und Kölner Straße Feuerwehrgerätehaus werden ebenfalls montags
bis samstagsvormittags (wochentags in der Zeit von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr) gebührenpflichtig.
je 30 Min. 0,35 €
30 minütige gebührenfreie Zeit für Kurzzeitparker (Parkscheinpflicht)
ganztägig unbegrenzt 1,75 €
Monatsparkausweise (montags – sonntags) für 30,00 € können beim Ordnungsamt
erworben werden.
Zusätzliche Gebühreneinnahmen bei 50 % Auslastung von 28.176,23 €.
3. Die nachfolgende Gebührenordnung für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der
Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung) wird beschlossen.
Gebührenordnung
FÜR DIE BENUTZUNG VON PARKEINRICHTUNGEN IM GEBIET DER STADT BAD
MÜNSTEREIFEL
(PARKGEBÜHRENORDNUNG) VOM 05.10.2010
Auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom 05.10.2010 wird
gemäß folgender gesetzlicher Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung
-
-
-
§ 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 (BGBL I S. 837),
zuletzt geändert durch: Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom
17. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 43 S. 2023, ausgegeben zu
Bonn am 22. Juli 2009).
§ 38b des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden –
Ordnungsbehördengesetz – (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980
(GV NRW S. 528/SGV NRW S. 2060) sowie
§ 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.02.1981 über die
Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Absätze 6 und 7 des
Straßenverkehrsgesetzes (GV NRW S. 48),
für die Stadt Bad Münstereifel folgende Gebührenordnung als ordnungsbehördliche Verordnung
erlassen:
Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.10.2010
Seite 2
§1
Höhe der Parkgebühren
Soweit das Parken auf öffentlichen Parkplätzen und sonstigen öffentlichen Stellplätzen durch
Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit (hierzu gehören auch alternative
elektronische Bezahlsysteme wie das Handyparken oder PARK-O-PIN) geregelt ist, werden je
Stellplatz folgende Gebühren erhoben:
1.
Innerhalb der Stadtmauern:
1.1
Klosterplatz, Bücklersberg/Langenhecke, Kirchplatz, Marktstraße/Langenhecke, St. MichaelGymnasium, Salzmarkt, 2 Stellplätze vor dem Gebäude Delle 1, Stellplatz Werther
Straße/Ecke Alte Gasse, Stellplätze in der Heisterbacher Straße
je ½ Stunde
0,35 €
für KFZ-Halter mit Parkberechtigungsschein auf dem Klosterplatz,
dem Bücklersberg/Langenhecke, dem Kirchplatz, je Tag
0,70 €
bzw. für Gäste mit Kurkarte
1,40 €
2.
Außerhalb der Stadtmauern:
2.1
Europaplatz, Kölner Straße (hinter der ehemaligen Polizeiwache), Auf der Komm, Stellplätze
Kölner Straße 5 - 9, Kölner Straße 2 - 16 und Kölner Straße 46 - 58
je ½ Stunde
0,35 €
2.2
Parkplatz „Große Bleiche“, Römische Glashütte sowie die Stellplätze unmittelbar vor dem
Orchheimer Tor und östlich der Trierer Straße (auf dem Bürgersteig)
je ½ Stunde
0,35 €
für KFZ-Halter mit Parkberechtigungsschein auf dem Parkplatz „Große Bleiche“
2.3
je Tag
0,70 €
bzw. für Gäste mit Kurkarte
1,40 €
Parkplätze „Zimmerei“ und Kölner Straße (am Feuerwehrgerätehaus)
je ½ Stunde
Tagespauschale
Tagespauschale
2.4
0,35 €
samstags und sonntags
montags bis freitags
3,50 €
1,75 €
Parkplätze unter dem Viadukt der B51 (nördlicher Teil) und eifelbad
je Stunde
0,35 €
Tagespauschale
2,80 €
§2
Sonderparkberechtigung
Anspruch auf einen Sonderparkberechtigungsschein haben nur Kfz-Halter, die innerhalb des
Mauerringes von Bad Münstereifel mit Hauptwohnung gemäß § 12 des Melderechtsrahmengesetzes bzw. § 16 des Meldegesetzes NRW gemeldet sind, sowie Gäste in Verbindung mit der
Kurkarte.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.10.2010
Seite 3
§3
Bürgerparkausweis und Monatsparkausweis
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Münstereifel erhalten gegen eine monatliche Gebühr von
17,50 € einen Bürgerparkausweis. Dieser ist nur in Verbindung mit der ordnungsgemäß
angezeigten Ankunftszeit auf einer gleichzeitig ausgelegten Parkscheibe gültig und berechtigt zu
einer jeweiligen Höchstparkdauer von 2 Stunden auf sämtlichen gebührenpflichtigen Parkplätzen
in der Kernstadt.
Für die Parkplätze „Zimmerei“ und Kölner Straße (am Feuerwehrgerätehaus) können Parkkunden
beim Ordnungsamt Monatsparkausweise für 30,00 € erwerben.
§41
Karenzzeitregelung
(1)
Auf folgenden gebührenpflichtigen Stellplätzen gilt vom Parkbeginn an eine bis zu
30minütige gebührenfreie Parkzeit (Karenzzeit):
Alle Stellplätze im Mauerring der Kernstadt,
Europaplatz,
Stellplätze vor dem Werther Tor (ehemalige Polizeiwache), einschließlich der
Motorradstellplätze,
Parkplatz Kölner Straße am Feuerwehrgerätehaus
Stellplätze entlang der Kölner Straße und Auf der Komm,
Stellplätze mit täglicher Gebührenpflicht entlang der Trierer Straße und vor dem Orchheimer
Tor,
Römische Glashütte einschließlich der Motorradstellplätze,
Große Bleiche und Zimmerei.
(2)
Die gebührenfreie Zeit (Karenzzeit) gilt nur für Erledigungen bis zu 30 Minuten. Bei einer
darüber hinaus reichenden Parkzeit gilt die Gebührenpflicht ab Parkbeginn.
(3)
Der Parkkunde ist verpflichtet, am jeweiligen Parkscheinautomat einen "Null-Bon" zu ziehen
und diesen entsprechend der Straßenverkehrsordnung gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen
oder am Motorrad anzubringen.
§5
Inkrafttreten
Diese Parkgebührenordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Parkgebührenordnung vom 10.09.2008 außer Kraft.
4. Die Veröffentlichung der geänderten Parkgebührenordnung erfolgt erst nach Mittelbereitstellung
und der Umrüstung der Parkscheinautomaten sowie geänderten Beschilderung, spätestens im
ersten Quartal 2011.
5. Längerfristig ist nach einer abschließenden Entscheidung über die Neugestaltung des
Busbahnhofes in der nördlichen Vorstadt über eine bauliche Verbesserung des Parkplatzes hinter
dem Bahnhof (ehem. Güterbahnhof) nachzudenken. Bei einer Nichtumsetzung der bisherigen
Planungen sollte der Parkplatz in den Bereich der zurück gebauten Güterbahngleise ausgedehnt
und mittels Gebührenpflicht bewirtschaftet werden.
Dies würde dem Pyramidensystem im direkten Vergleich zu dem Parkplatz Viadukt Rechnung
tragen, der weiter vom Stadtkern entfernt liegt, jedoch am Wochenende teilweise gebührenpflichtig
ist. Hier sollte dann der dortige Parkscheinautomat entfernt und auf dem dann ausgebauten
Parkplatz ehem. Güterbahnhof installiert werden.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Maßnahmen zur Beseitigung der
Sicherheitsbedenken zu prüfen und vorzunehmen. Zudem soll bei der nächsten Fortschreibung die
Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.10.2010
Seite 4
Einbindung von Jobtickets geprüft werden.
Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.10.2010
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