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Beschlusstext (Entwicklung der Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
05.11.10, 18:05
Aktualisiert
10.11.10, 18:02
Beschlusstext (Entwicklung der Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid) Beschlusstext (Entwicklung der Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid)

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Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 04.11.2010 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 7. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 05.10.2010 Zu Punkt 8. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 64-IX/Z-5 Entwicklung der Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid Der Stadtverordnete Bernhard Ohlert betritt wieder den Sitzungssaal. Es entsteht eine kontroverse Diskussion, was im Falle einer notwendigen Schließung eines Standortes Entscheidungsgrundlage sein soll. Der Stadtverordnete Anton Schmitz (SPD-Fraktion) stellt den Antrag, dass im Falle einer notwendigen Entscheidung zur Schließung eines Grundschulstandortes auch die räumliche Situation herangezogen werden soll. Die Verwaltung erläutert, dass sich die Regeln bezüglich einer Schließung aus dem Schulgesetz ergeben. Ein entsprechender Beschluss wäre rechtswidrig. Daraufhin stellt der Stadtverordnete Anton Schmitz (SPD-Fraktion) den Antrag, den Punkt 4 des Beschlussvorschlages zu streichen. Beschluss: Beschluss: Bei 5 Ja- und 27 Nein-Stimmen wird der Antrag von Herrn Anton Schmitz, den Punkt 4 des Beschlussvorschlages zu streichen, abgelehnt. Einstimmiger Beschluss: 1. Die Stadt Bad Münstereifel hält gem. § 82 Abs. 3 Satz 1 SchulG die Aufrechterhaltung der Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid für erforderlich. 2. Zur Stärkung und Sicherung dieser Standorte wird mit Beginn des 2. Schulhalbjahres 2010/2011 die Katholische Grundschule Houverath aufgelöst und als Teilstandort der Katholischen Grundschule Mutscheid geführt. 3. Die beiden Grundschulen sind aufgefordert, gemeinsam Vorschläge für die Bezeichnung des neuen Grundschulverbundes gem. § 6 Abs. 6 SchulG zu unterbreiten. Beschluss bei 27 Ja- und 5 Nein-Stimmen: 4. Im Falle einer notwendigen Entscheidung zur Schließung eines Grundschulstandortes im Höhengebiet wird nicht auf die Eigenschaft als Haupt- oder Nebenstandort abgestellt, sondern allein auf die jeweilige Zahl der Neuanmeldungen. Beratungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.10.2010 Seite 2