Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Erweiterung der Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel Hohn/Kolvenbach hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
05.11.10, 18:05
Aktualisiert
10.11.10, 18:02
Beschlusstext (Erweiterung der Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel Hohn/Kolvenbach
hier: Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 04.11.2010 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 7. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 05.10.2010 Zu Punkt 10. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 277-IX/Z-1 Erweiterung der Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel Hohn/Kolvenbach hier: Satzungsbeschluss Die Stadtverordnete Brigitte Fuchs verlässt den Sitzungssaal. Beschluss: Die Abwägungsbeschlüsse (= Anlage 2 der Originalniederschrift) erfolgen einstimmig. Einstimmiger Beschluss: 1. Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl: I S. 2414) in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Erweiterung der Ortlagenabrundungssatzung Hohn/Kolvenbach (Ergänzungssatzung) (= Anlage 2 der Originalniederschrift) beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Ergänzungssatzung bekannt zu machen. Beratungsergebnis: