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Mitteilung (Verwendung der Sportpauschale; hier: Zaunanlage am Sportplatz Winden)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,0 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Verwendung der Sportpauschale;
hier: Zaunanlage am Sportplatz Winden)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 17.08.2007 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Sportausschuss 05.09.2007 Verwendung der Sportpauschale; hier: Zaunanlage am Sportplatz Winden Durch den V.f.V.u.J. Winden wurde im vergangen Jahr der Antrag gestellt, aus Mitteln der Sportpauschale einen Zuschuss zur Erneuerung der vorhandenen Zaunanlage um den Sportplatz zu gewähren. Die Kosten für diese Maßnahme sollten sich auf 9.419,14 Euro belaufen. Der mögliche Zuschuss hätte demnach 4.709,57 Euro betragen Nunmehr hat der Verein den Antrag gestellt, die Maßnahme nicht in der zunächst vorgesehenen Form durchzuführen, sondern geringfügig abzuändern. Es soll nicht mehr die Zaunanlage zwischen Trainings- und Hauptplatz erneuert werden, sondern vielmehr soll der Hauptplatz und der Trainingsplatz an der Fronseite eingezäunt werden. Als Grund hierfür wird die ständig steigende Frequentierung der Anlage durch Sportler nicht nur aus Winden genannt, die zu Beschädigungen und Verschmutzungen führen. Dies soll durch die neue Zaunanlage verhindert werden. Als Ausgleich für die Kinder und Jugendlichen soll die Wiese zwischen Trainingsplatz und Tennisplätzen hergerichtet und entsprechend gepflegt werden, damit diese als Bolzplatz genutzt werden kann. Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, aus Mitteln der Sportpauschale auch den Ballfangzaun auf dieser Seite des Sportplatzes zu erneuern, da die Stützpfosten teilweise weggerostet sind und in absehbarer Zeit eine Unfallgefahr zu befürchten ist. Nach Möglichkeit sollen die beiden Maßnahmen miteinander koordiniert werden. Die jetzt beabsichtigte Maßnahme des Vereins beläuft sich nach dem vorliegenden Kostenvoranschlag auf 7.697,40 Euro. Hiervon könnten 3.818,70 Euro als Zuschuss gewährt werden. Da diese Summe deutlich unter dem ursprünglich zugesagten Zuschuss liegt, wurde dem Verein gestattet, die Maßnahme im jetzt vorgesehenen Rahmen durchzuführen. Eine Absprache mit dem Bauamt wird erfolgen. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm -