Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,0 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 17.08.2007
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Sportausschuss
05.09.2007
Verwendung der Sportpauschale;
hier: Zaunanlage am Sportplatz Winden
Durch den V.f.V.u.J. Winden wurde im vergangen Jahr der Antrag gestellt, aus Mitteln der
Sportpauschale einen Zuschuss zur Erneuerung der vorhandenen Zaunanlage um den Sportplatz
zu gewähren. Die Kosten für diese Maßnahme sollten sich auf 9.419,14 Euro belaufen. Der
mögliche Zuschuss hätte demnach 4.709,57 Euro betragen
Nunmehr hat der Verein den Antrag gestellt, die Maßnahme nicht in der zunächst vorgesehenen
Form durchzuführen, sondern geringfügig abzuändern. Es soll nicht mehr die Zaunanlage
zwischen Trainings- und Hauptplatz erneuert werden, sondern vielmehr soll der Hauptplatz und
der Trainingsplatz an der Fronseite eingezäunt werden. Als Grund hierfür wird die ständig
steigende Frequentierung der Anlage durch Sportler nicht nur aus Winden genannt, die zu
Beschädigungen und Verschmutzungen führen. Dies soll durch die neue Zaunanlage verhindert
werden. Als Ausgleich für die Kinder und Jugendlichen soll die Wiese zwischen Trainingsplatz und
Tennisplätzen hergerichtet und entsprechend gepflegt werden, damit diese als Bolzplatz genutzt
werden kann.
Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, aus Mitteln der Sportpauschale auch den Ballfangzaun auf
dieser Seite des Sportplatzes zu erneuern, da die Stützpfosten teilweise weggerostet sind und in
absehbarer Zeit eine Unfallgefahr zu befürchten ist. Nach Möglichkeit sollen die beiden
Maßnahmen miteinander koordiniert werden.
Die jetzt beabsichtigte Maßnahme des Vereins beläuft sich nach dem vorliegenden
Kostenvoranschlag auf 7.697,40 Euro. Hiervon könnten 3.818,70 Euro als Zuschuss gewährt
werden. Da diese Summe deutlich unter dem ursprünglich zugesagten Zuschuss liegt, wurde dem
Verein gestattet, die Maßnahme im jetzt vorgesehenen Rahmen durchzuführen. Eine Absprache
mit dem Bauamt wird erfolgen.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ramm -