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Beschlusstext (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Maulbach, für einen Bereich nordöstlich der Straße "Auf dem Sturtz" hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
10.02.11, 18:05
Aktualisiert
24.05.11, 18:02
Beschlusstext (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Maulbach, für einen Bereich nordöstlich der Straße "Auf dem Sturtz"
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

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Bad Münstereifel, 10.02.2011 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 9. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom Dienstag, den 01.02.2011 Zu Punkt 7. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 396-IX Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Maulbach, für einen Bereich nordöstlich der Straße "Auf dem Sturtz" hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss Beschluss: Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: 1. Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 120 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL.I.S.2414) in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Maulbach, für einen Bereich nordöstlich der Straße "Auf dem Sturtz" beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen. Beratungsergebnis: