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Beschlussvorlage (Vermarktung eines städtischen Grundstücks in Erftstadt-Liblar, Am Hahnacker)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
28.08.15, 08:31
Aktualisiert
11.11.15, 18:43
Beschlussvorlage (Vermarktung eines städtischen Grundstücks in Erftstadt-Liblar, Am Hahnacker) Beschlussvorlage (Vermarktung eines städtischen Grundstücks in Erftstadt-Liblar, Am Hahnacker)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 351/2015 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.2 - Datum: 06.08.2015 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM 11.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 09.09.2015 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 15.09.2015 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 10.11.2015 vorberatend Betriebsausschuss Immobilien 18.11.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Vermarktung eines städtischen Grundstücks in Erftstadt-Liblar, Am Hahnacker Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: X Nein Ja Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für eine Teilfläche von ca. 1.969 qm des Grundstückes Gemarkung Liblar, Flur 12, Flurstücke 110 und 5, gelegen Am Hahnacker, hinter dem Haus der Erwachsenenbildung in Erftstadt-Liblar wird ein Investorenwettbewerb durchgeführt. Der Wettbewerb wird öffentlich ausgeschrieben. Begründung: Mit V 269/2013 hatte ich vorgeschlagen, das in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellte Grundstück, gelegen Am Hahnacker in Erftstadt-Liblar, groß ca. 1969 m², öffentlich zum Verkauf auszuschreiben. Das Grundstück eignet sich vorrangig, um dort eine Wohnbebauung zu errichten. Die Entscheidung über die Vergabe soll nach folgenden Kriterien erfolgen: - Einfügen des Vorhabens in das vorhandene Umfeld, bestehend aus einer villenartigen Neubebauung und der um 1900 errichteten Marienschule. - Qualität des architektonischen Entwurfs. Alternativ hatte ich vorgeschlagen, das Grundstück nicht zu veräußern und es für ggf. künftig sich ergebende Nutzungen vorzuhalten. Der BA Immobilienwirtschaft hat in seinen Sitzungen am 26.06.2013 und 26.11.2013 beschlossen, die V 269/2013 zunächst in den Arbeitskreis “Masterplan Liblar“ zu verweisen, damit dort eine Beratung erfolgen kann. Mit den Ergebnissen aus dem Arbeitskreis sollte die Vorlage dann erneut auf die Tagesordnung des BA Immobilien gesetzt werden. Der Arbeitskreis “Masterplan Liblar“ hat sich zwischenzeitlich mit der Thematik befasst. Dabei wurde festgehalten, dass der Masterplan für dieses Grundstück keine öffentliche Nutzung vorsieht, so dass ich nunmehr vorschlage, für das Grundstück einen Investorenwettbewerb durchzuführen. Sofern meinem Vorschlag zugestimmt wird, das Grundstück zu veräußern, werde ich dann einen Vorschlag erarbeiten, unter welchen Maßgaben der Wettbewerb zur Vergabe des Grundstücks durchgeführt werden soll. In Vertretung (Hallstein) -2-