Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
28.08.15, 08:31
Aktualisiert
11.11.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 351/2015
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.2 - Datum: 06.08.2015
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
11.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
09.09.2015
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
15.09.2015
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
10.11.2015
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
18.11.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Vermarktung eines städtischen Grundstücks in Erftstadt-Liblar, Am Hahnacker
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
X Nein
Ja
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für eine Teilfläche von ca. 1.969 qm des Grundstückes Gemarkung Liblar, Flur 12, Flurstücke 110
und 5, gelegen Am Hahnacker, hinter dem Haus der Erwachsenenbildung in Erftstadt-Liblar wird
ein Investorenwettbewerb durchgeführt. Der Wettbewerb wird öffentlich ausgeschrieben.
Begründung:
Mit V 269/2013 hatte ich vorgeschlagen, das in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellte Grundstück, gelegen Am Hahnacker in Erftstadt-Liblar, groß ca. 1969 m², öffentlich zum Verkauf auszuschreiben. Das Grundstück eignet sich vorrangig, um dort eine Wohnbebauung zu errichten.
Die Entscheidung über die Vergabe soll nach folgenden Kriterien erfolgen:
- Einfügen des Vorhabens in das vorhandene Umfeld, bestehend aus einer villenartigen Neubebauung und der um 1900 errichteten Marienschule.
- Qualität des architektonischen Entwurfs.
Alternativ hatte ich vorgeschlagen, das Grundstück nicht zu veräußern und es für ggf. künftig sich
ergebende Nutzungen vorzuhalten.
Der BA Immobilienwirtschaft hat in seinen Sitzungen am 26.06.2013 und 26.11.2013 beschlossen,
die V 269/2013 zunächst in den Arbeitskreis “Masterplan Liblar“ zu verweisen, damit dort eine Beratung erfolgen kann. Mit den Ergebnissen aus dem Arbeitskreis sollte die Vorlage dann erneut auf
die Tagesordnung des BA Immobilien gesetzt werden.
Der Arbeitskreis “Masterplan Liblar“ hat sich zwischenzeitlich mit der Thematik befasst. Dabei wurde festgehalten, dass der Masterplan für dieses Grundstück keine öffentliche Nutzung vorsieht, so
dass ich nunmehr vorschlage, für das Grundstück einen Investorenwettbewerb durchzuführen.
Sofern meinem Vorschlag zugestimmt wird, das Grundstück zu veräußern, werde ich dann einen
Vorschlag erarbeiten, unter welchen Maßgaben der Wettbewerb zur Vergabe des Grundstücks
durchgeführt werden soll.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-