Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
24.09.14, 16:25
Aktualisiert
24.09.14, 16:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 65 Az.:
Jülich, 04.09.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 270/2014 2. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
25.09.2014
TOP
Ergebnisse
Lehrschwimmbecken Welldorf und Koslar
Anlg.:
65
III
SD.Net
Beschlussentwurf:
Entfällt
Begründung:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.09.2014 wurde die Angelegenheit beraten.
Hier wurden mehrere Fragen aufgeworfen, zu denen im Folgenden von der Verwaltung Stellung
genommen wird:
1. In welchem Zeitraum könnten die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden?
Die Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Koslar würde von der Freigabe der Mittel bis zur Inbetriebnahme des Lehrschwimmbeckens 4-6 Monate dauern (Detailaufnahme, LV-Erstellung, Ausschreibungsfristen und –vergabe, Lieferzeiten und Montage).
Dies wurde in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 07.10.2013 (VorlagenNr. 362/2013) durch Gutachten für beide Lehrschwimmbecken vorgestellt.
Der gleiche Zeitraum wäre für eine Sanierung des Lehrschwimmbeckens Welldorf erforderlich.
Der Umfang der Sanierungen kann den als Anlagen beigefügten Auszügen der Präsentation entnommen werden.
Die von der Verwaltung nichtfavorisierte 25.000 € Lösung (reiner Austausch Filteranlagen und
Fortführung der Reparaturmaßnahmen Sommerferien 2014) dauert ca. 7-9 Wochen bei freihändiger
Vergabe ab Mittelbereitstellung. Im Falle einer Ausschreibung der Maßnahme verlängert sich der
Zeitraum um weitere 3-4 Wochen.
2. Welche Sicherungsmaßnahmen sind für eine Außerbetriebsetzung erforderlich und welche Kosten fallen hierfür an?
Bei dauerhafter Außerbetriebnahme der Schwimmbäder ist mit einmaligen Kosten in Höhe von
1.500 – 2.000 € je Schwimmbad zu rechnen (Sicherung und Stilllegung Abflussbereich, chem.
Wasseraufbereitung und Raumlufttechnische Anlagen)
3. Müssen die aus der Nutzung genommen Anlagen weiter geheizt und gereinigt werden?
Für die Bausubstanzerhaltung ist das jeweilige Gebäude bei einer Beheizung auf ca. 7 bis 10 Grad
frostfrei zu halten.
Die Kosten dafür werden für Koslar ca. 1.500,00 bis 2.000,00 €/a und für Welldorf ca. 2.000,00 bis
2.500,00 €/a betragen.
Eine Reinigung ist nicht erforderlich.
Evtl. weitere Fragen können in der Sitzung beantwortet werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer __1____
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
x
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 270/2014 2. Ergänzung
X
Die finanziellen Auswirkungen müssen noch mit
den Stadtwerken geklärt werden
nein
nein
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