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Sitzungsvorlage (Lehrschwimmbecken Welldorf und Koslar)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
24.09.14, 16:25
Aktualisiert
24.09.14, 16:25
Sitzungsvorlage (Lehrschwimmbecken Welldorf und Koslar) Sitzungsvorlage (Lehrschwimmbecken Welldorf und Koslar)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 65 Az.: Jülich, 04.09.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 270/2014 2. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 25.09.2014 TOP Ergebnisse Lehrschwimmbecken Welldorf und Koslar Anlg.: 65 III SD.Net Beschlussentwurf: Entfällt Begründung: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.09.2014 wurde die Angelegenheit beraten. Hier wurden mehrere Fragen aufgeworfen, zu denen im Folgenden von der Verwaltung Stellung genommen wird: 1. In welchem Zeitraum könnten die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden? Die Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Koslar würde von der Freigabe der Mittel bis zur Inbetriebnahme des Lehrschwimmbeckens 4-6 Monate dauern (Detailaufnahme, LV-Erstellung, Ausschreibungsfristen und –vergabe, Lieferzeiten und Montage). Dies wurde in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 07.10.2013 (VorlagenNr. 362/2013) durch Gutachten für beide Lehrschwimmbecken vorgestellt. Der gleiche Zeitraum wäre für eine Sanierung des Lehrschwimmbeckens Welldorf erforderlich. Der Umfang der Sanierungen kann den als Anlagen beigefügten Auszügen der Präsentation entnommen werden. Die von der Verwaltung nichtfavorisierte 25.000 € Lösung (reiner Austausch Filteranlagen und Fortführung der Reparaturmaßnahmen Sommerferien 2014) dauert ca. 7-9 Wochen bei freihändiger Vergabe ab Mittelbereitstellung. Im Falle einer Ausschreibung der Maßnahme verlängert sich der Zeitraum um weitere 3-4 Wochen. 2. Welche Sicherungsmaßnahmen sind für eine Außerbetriebsetzung erforderlich und welche Kosten fallen hierfür an? Bei dauerhafter Außerbetriebnahme der Schwimmbäder ist mit einmaligen Kosten in Höhe von 1.500 – 2.000 € je Schwimmbad zu rechnen (Sicherung und Stilllegung Abflussbereich, chem. Wasseraufbereitung und Raumlufttechnische Anlagen) 3. Müssen die aus der Nutzung genommen Anlagen weiter geheizt und gereinigt werden? Für die Bausubstanzerhaltung ist das jeweilige Gebäude bei einer Beheizung auf ca. 7 bis 10 Grad frostfrei zu halten. Die Kosten dafür werden für Koslar ca. 1.500,00 bis 2.000,00 €/a und für Welldorf ca. 2.000,00 bis 2.500,00 €/a betragen. Eine Reinigung ist nicht erforderlich. Evtl. weitere Fragen können in der Sitzung beantwortet werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer __1____ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung x Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 270/2014 2. Ergänzung X Die finanziellen Auswirkungen müssen noch mit den Stadtwerken geklärt werden nein nein Seite 2