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Sitzungsvorlage (Jahresabschlüsse 2009 und 2010 hier: Inanspruchnahme der Erleichterungsregelungen des Art. 8 § 4 NKFWG)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
127 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
04.09.14, 17:07
Aktualisiert
09.10.14, 17:05
Sitzungsvorlage (Jahresabschlüsse 2009 und 2010
hier: Inanspruchnahme der Erleichterungsregelungen des Art. 8 § 4 NKFWG) Sitzungsvorlage (Jahresabschlüsse 2009 und 2010
hier: Inanspruchnahme der Erleichterungsregelungen des Art. 8 § 4 NKFWG) Sitzungsvorlage (Jahresabschlüsse 2009 und 2010
hier: Inanspruchnahme der Erleichterungsregelungen des Art. 8 § 4 NKFWG)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Steuerungsgruppe-NKF Jülich, 02.09.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 312/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 15.09.2014 Stadtrat 25.09.2014 TOP Ergebnisse Einstimmig, Enthaltungen: 0 Einstimmig, Enthaltungen: 0 Jahresabschlüsse 2009 und 2010 hier: Inanspruchnahme der Erleichterungsregelungen des Art. 8 § 4 NKFWG Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Die Anzeige der Inanspruchnahme der Erleichterungsregelungen des Art. 8 § 4 NKFWG wird zur Kenntnis genommen. Der damit verbundenen Vorgehensweise wird zugestimmt. Begründung: Die Stadt Jülich beabsichtigt von den Erleichterungsregelungen des Art. 8 § 4 NKFWG Gebrauch zu machen. Entsprechend der Empfehlung des Ministeriums für Inneres und Kommunales sollen die Jahresabschlüsse der Jahre 2009 und 2010 in der von mir bestätigten Fassung ohne formelle Prüfung und Feststellung dieser Jahresabschlüsse sowie eine Entlastung der Verwaltung der Anzeige des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 beifügt werden. Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 13.09.2012 das Erste Gesetz zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen“ (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz –NKFWG, GV.NRW.2012, S. 421) abschließend beraten und beschlossen. Das Gesetz ist nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 29.09.2012 in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält in Art. 8 § 4 NKFWG folgende Regelung: § 4 Anzeige der Jahresabschlüsse des Haushaltsjahres 2010 und der Vorjahre Der Anzeige des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 sind die Jahresabschlüsse des Haushaltsjahres 2010 und der Vorjahre beizufügen, soweit diese noch nicht nach § 96 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung angezeigt worden sind. Die Jahresabschlüsse des Haushaltsjahres 2010 und der Vorjahre können in der vom Bürgermeister nach § 95 Absatz 3 der Gemeindeordnung bestätigten Entwurfsfassung der Anzeige beigefügt werden. Der Rat ist über diese Anzeige zu unterrichten. Die Regelung beinhaltet, dass mit Bezug auf die dem Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 beigefügten Jahresabschlüsse der Vorjahre sämtliche Verfahrensschritte zwischen der Bestätigung des Entwurfs durch den Hauptverwaltungsbeamten und der Anzeige bei der Kommunalaufsichtsbehörde entfallen. Es findet weder eine Prüfung noch eine Feststellung dieser Jahresabschlüsse oder eine Entlastung der Verwaltung statt. Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011, dem diese bestätigten Entwürfe beizufügen sind, enthält nach der Ausnahmeregelung des Art. 8 § 4 NKFWG einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, wenn seine Ansätze (Anfangsvermögen) sich formell folgerichtig aus denen der Vorjahre ergeben, d. h. die Ansätze müssen sich schlüssig aus denen der bestätigten Entwürfe der Jahresabschlüsse der Vorjahre des Haushaltsjahres 2011 ergeben. Diesbezüglich findet allein der Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität Anwendung. Eine materielle Vollprüfung bereits der Ansätze ist durch den Gesetzgeber nicht gewollt. Erst zum Jahresabschluss 2011 erfolgen damit pflichtig wieder sämtliche Prüfungsschritte, eine Feststellung, Entlastung und Anzeige. Angestrebt wird durch den Gesetzgeber eine einmalige Verfahrenserleichterung mit dem Ziel, alle Kommunen und die Kommunalaufsicht in Nordrhein-Westfalen in die Lage zu versetzen, erstmals nach Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) einheitlich auf aktuelle Jahresabschlüsse zurückgreifen zu können. Der teils erhebliche Verfahrensnachlauf der Behandlung der Eröffnungsbilanzen und der Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre bei der überwiegenden Anzahl der Kommunen soll einmalig beendet werden. Auf dieser Basis wird sichergestellt, dass von diesem Zeitpunkt an die Verfahren hinsichtlich künftiger Jahresabschlüsse im gesetzlich nach §§ 95 und 96 GO NRW festgelegten Fristenrahmen durchlaufen werden. Die Kommunalaufsicht wird damit in die Lage versetzt, einheitlich die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrenstermine für die Feststellung künftiger Jahresabschlüsse – beginnend mit dem Jahresabschluss 2011 – sicherzustellen. Die örtliche Rechnungsprüfung soll nicht mehr mehrere Abschlüsse gleichzeitig prüfen müssen, sondern sich auf den aktuellen Jahresabschluss konzentrieren können. Eine materielle Vollprüfung der Ansätze (Anfangsvermögen) des Jahresabschlusses 2011 dagegen bedeutete keine Verfahrenserleichterung und widerspräche eindeutig dem Willen des Gesetzgebers des Art. 8 § 4 NKFWG. Zwischenzeitlich hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NordrheinWestfalen mit Schreiben vom 14.12.2012 den örtlichen Kommunalaufsichtsbehörden empfohlen, die betreffenden Städte und Gemeinden dahingehend zu beraten, von der Erleichterungsregelung des Art. 8 § 4 NKFWG Gebrauch zu machen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt auch die Stadt Jülich, von dieser Erleichterungsregelung Gebrauch zu machen und die Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 und 2010 dem Jahresabschluss des Jahres 2011 lediglich beizufügen und auf eine formelle Prüfung und Feststellung dieser Jahresabschlüsse sowie eine Entlastung der Verwaltung zu verzichten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dieser Vorgehensweise in seiner Sitzung am 01.09.2014 einstimmig zugestimmt. Der Kommunalaufsicht wird diese Vorgehensweise entsprechend angezeigt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 312/2014 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 312/2014 Seite 3