Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
26.11.15, 14:07
Aktualisiert
26.11.15, 14:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 621/2015
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 19.11.2015
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
25.11.2015
Dezernat 6
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschusssschuss
Betrifft:
Termin
08.12.2015
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt - Außendienst -
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
u.a. 20122010 ff.
Personalkosten
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
43.350,00 jährlich
2016
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur Besetzung einer Stelle im Rechts- und Ordnungsamt für den Bereich des Außendienstes (in
Vollzeit) wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Fall, dass sich aufgrund der hausinternen Ausschreibung kein/e geeignete/r Mitarbeiter/in findet, beschlossen.
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 6 TVöD bewertet.
Begründung:
Im Rechts- und Ordnungsamt sind 4 Stellen als Außendienstmitarbeiter/innen im Stellenplan vorgesehen. Eine bisher als Außendienstmitarbeiterin tätige Mitarbeiterin hat innerhalb des Rechtsund Ordnungsamtes auf eine frei gewordene Stelle gewechselt, so dass nunmehr eine der 4 Stellen im Außendienst vakant ist. Die Stelle wurde hausintern bis zum 27.11.2015 ausgeschrieben.
Für den Fall, dass sich hausintern niemand findet, soll die Stelle extern ausgeschrieben werden.
Daher ist die Beschlussfassung über die Ausnahme vom Einstellungsstopp erforderlich.
Die Stellenbesetzung ist grundsätzlich erforderlich, um die vielfältigen Aufgaben erledigen zu können. Zu den Aufgaben gehören u.a.:
Selbstständige und eigenverantwortliche Entscheidung zur Durchführung von Maßnahmen
zur Einweisung von Personen nach dem PsychKG.
Überwachung der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen (OVO), z.Bsp. die Kontrolle von allgemeinen Verhaltenspflichten, Kontrolle des Verunreinigungsverbotes, Schutz öffentlicher Schilder, Schutz der Verkehrsflächen und Anlagen
usw.
Überwachung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt, insbesondere Überwachung des Verunreinigungsverbotes von Gehwegen, Überwachung der Winterwartung
(Räumung von Schnee und Eis)
Überwachung der Sondernutzungssatzung der Stadt Erftstadt, insbesondere die Feststellung nicht genehmigter Sondernutzungen, sowie Kontrolle der genehmigten Sondernutzungen hinsichtlich zeitlichen Umfangs, Auflagen, etc.
Überwachung der Jugendschutzbestimmungen in Gaststätten, Einzelhandelsbetrieben,
Spielhallen und in der Öffentlichkeit
Überwachung des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW, insbesondere Feststellen von
Belästigungen durch Lärm (Musikanlagen, Tiere, unnötiges Laufenlassen von Motoren,
Rasenmähen, handwerkliche Arbeiten) und Gerüche (Düngemittel, Feuer, Rauch)
Überwachung der Straßenverkehrsordnung im Hinblick auf das unzulässige Abstellen von
Schrottfahrzeugen, Anhängern
Überwachung des Sonn- und Feiertagsgesetzes NRW, des Ladenöffnungsgesetzes NRW.
des NichtraucherschutzG NRW, der Spielverordnung (in Spielhallen), der Preisangabenverordnung, der Gewerbeordnung
Überwachung der Abfallgesetze im Hinblick auf wild gekippten Müll
Mitwirkung bei der Kontrolle von Veranstaltungen und Märkten/Wochenmärkten
Mitwirkung bei der Kontrolle von Hunden (Anleinpflicht, Verunreinigungsverbot)
Mitwirkung bei der Kontrolle des ruhenden Straßenverkehrs
Feststellen, Entgegennahme und Weiterleitung von Mängeln und Beschwerden im öffentlichen Bereich, die nicht in den direkten Zuständigkeitsbereich der kommunalen Ordnungsbehörde fallen
Erteilen von Auskünften, Weitergabe von Informationen zu vielfältigen Fragen, die sich aus
individuellen Lebenssituationen ergeben können (Streit mit dem Nachbar, Fragen zur Tierhaltung, verwahrloste Wohnungen, verwahrloste Personen, etc.)
Amtshilfe und Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Ämtern und Abteilungen; z.Bsp.
Wahrnehmung von Zeugenfunktionen, Ermittlung von Meldeadressen und Personendaten,
Mitwirkung im Obdachlosenbereich, Zusammenarbeit mit Polizei und Feuerwehr
Kurier- und Botendienste
Sonstige Aufgaben nach Weisung, wie z.Bsp. Überprüfung Hundesteuer
Die beschriebenen Aufgaben werden werktags von 7.00–18.00 Uhr und im Rahmen von Dienstplänen auch in den Abendstunden und an Wochenenden wahrgenommen.
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Für die Bevölkerung wird die Präsenz des Ordnungsamtes immer wichtiger. Zugenommen haben
insbesondere Beschwerden über Lärm, Verunreinigungen und Hunde. Mehr an Bedeutung gewonnen haben auch Kontrollen in den Abendstunden sowie an Wochenenden. Spürbar ist zudem
auch, dass die Polizei aufgrund der dort auch immer weiter steigenden Aufgaben und Einsätze die
Bürger/innen deutlicher an das Ordnungsamt verweist und nicht mehr, wie früher nach Dienstschluss des Ordnungsamtes, automatisch Aufgaben wie bspw. Lärmbeschwerden mit übernimmt.
Diese Aufgaben werden zurzeit von den verbliebenen 3 Außendienstkräften im überwiegenden
Teil im Einzeleinsatz wahrgenommen. Mit Vorlage 220/2015 und der ersten Ergänzung dazu wurde jedoch im Haupt-, Finanz- und Personalausschluss am 16.06.2015 beschlossen, den Außendienst insgesamt zu stärken und mit Doppelstreifen eine effiziente Erledigung der zu bewältigenden Aufgaben zu erreichen.
Daran anknüpfend, ist die Wiederbesetzung der 4. Stelle im Bereich des Außendienstes im
Rechts- und Ordnungsamt erforderlich.
(Erner)
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