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Sitzungsvorlage (Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch (BauGB) in der letztgültigen Fassung für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. A 24 "Heckfeld III" Satzungsbeschluss gem. § 16 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
18.08.14, 17:04
Aktualisiert
09.10.14, 17:05
Sitzungsvorlage (Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch (BauGB) in der letztgültigen Fassung für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. A 24 "Heckfeld III"
Satzungsbeschluss gem. § 16 BauGB) Sitzungsvorlage (Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch (BauGB) in der letztgültigen Fassung für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. A 24 "Heckfeld III"
Satzungsbeschluss gem. § 16 BauGB)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Sc/Wo Jülich, 11.08.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 248/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 28.08.2014 TOP Ergebnisse Einstimmig, Enthaltungen: 0 Haupt- und Finanzausschuss 15.09.2014 Einstimmig, Enthaltungen: 1 Stadtrat 25.09.2014 Einstimmig, Enthaltungen: 2 Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch (BauGB) in der letztgültigen Fassung für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. A 24 "Heckfeld III" Satzungsbeschluss gem. § 16 BauGB Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. A 24 „Heckfeld III“ wird gem. § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB die Satzung über eine Veränderungssperre in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Begründung: Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 die Aufstellung des B-Planes Nr. A 24 „Heckfeld III“ gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen. Zur Sicherung der Planung soll gem. § 14 BauGB eine Veränderungssperre für den Planbereich mit dem Inhalt beschlossen werden, dass 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen und 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen. Die Veränderungssperre hat zunächst eine Geltungsdauer von 2 Jahren (§ 17 Abs. 1 BauGB). Sie kann um 1 Jahr verlängert werden. Sie tritt gem. § 17 Abs. 5 BauGB in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der B-Plan Nr. A 24 „Heckfeld III“ rechtsverbindlich wird. Die Veränderungssperre ist gem. § 16 BauGB als Satzung zu beschließen. Eine Genehmigung der Bezirksregierung ist nicht erforderlich. Nach dem Ratsbeschluss erfolgt die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich. Die Veränderungssperre tritt alsdann mit der Bekanntmachung in Kraft. Als Anlage ist der Text der Veränderungssperre einschl. des Bereichsgrenzenplanes beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 248/2014 Seite 2