Daten
Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
18.08.14, 17:04
Aktualisiert
09.10.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Sc/Wo
Jülich, 11.08.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 248/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
28.08.2014
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Haupt- und Finanzausschuss
15.09.2014
Einstimmig, Enthaltungen: 1
Stadtrat
25.09.2014
Einstimmig, Enthaltungen: 2
Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch (BauGB) in der letztgültigen Fassung für den
Planbereich des Bebauungsplanes Nr. A 24 "Heckfeld III"
Satzungsbeschluss gem. § 16 BauGB
Anlg.: 1
SD.Net
Beschlussentwurf:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. A 24 „Heckfeld III“ wird gem. § 14
BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB die Satzung über eine Veränderungssperre in der als Anlage
beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 die Aufstellung des B-Planes Nr. A 24
„Heckfeld III“ gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Zur Sicherung der Planung soll gem. § 14 BauGB eine Veränderungssperre für den Planbereich mit
dem Inhalt beschlossen werden, dass
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen und
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
Die Veränderungssperre hat zunächst eine Geltungsdauer von 2 Jahren (§ 17 Abs. 1 BauGB). Sie
kann um 1 Jahr verlängert werden. Sie tritt gem. § 17 Abs. 5 BauGB in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der B-Plan Nr. A 24 „Heckfeld III“ rechtsverbindlich wird.
Die Veränderungssperre ist gem. § 16 BauGB als Satzung zu beschließen. Eine Genehmigung der
Bezirksregierung ist nicht erforderlich. Nach dem Ratsbeschluss erfolgt die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jülich. Die Veränderungssperre tritt alsdann mit der Bekanntmachung
in Kraft.
Als Anlage ist der Text der Veränderungssperre einschl. des Bereichsgrenzenplanes beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 248/2014
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