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Beschlussvorlage (Bauantrag für die Errichtung einer Kühllagerhalle auf dem Anwesen Belmener Höfe 1, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 23, Flurstück Nr. 76, im Außenbereich von Kirchtroisdorf hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bauantrag für die Errichtung einer Kühllagerhalle auf dem Anwesen Belmener Höfe 1, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 23, Flurstück Nr. 76, im Außenbereich von Kirchtroisdorf
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bauantrag für die Errichtung einer Kühllagerhalle auf dem Anwesen Belmener Höfe 1, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 23, Flurstück Nr. 76, im Außenbereich von Kirchtroisdorf
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-355/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 06.09.2005 Betreff: Bauantrag für die Errichtung einer Kühllagerhalle auf dem Anwesen Belmener Höfe 1, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 23, Flurstück Nr. 76, im Außenbereich von Kirchtroisdorf hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches zum Bauantrag für die Errichtung einer Kühllagerhalle auf dem Anwesen Belmener Höfe 1, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 23, Flurstück Nr.76, zu erteilen. Das Einvernehmen wird jedoch unter der Voraussetzung der Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises hinsichtlich der Darstellung des Landschaftsplanes Nr. 2 erteilt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 19.08.2005 wird beim Landrat des Erftkreises, Untere Bauaufsichtsbehörde, und bei der Stadt Bedburg ein Bauantrag für die Errichtung einer Kühllagerhalle auf dem Anwesen Gemarkung Pütz, Flur 23, Flurstück Nr. 76 / Belmener Höfe 1, beantragt. Die geplante Lagerhalle hat eine Breite von 15,0 m und eine Länge von 25,0 m. Die Firsthöhe beträgt 11,35 m. Das geplante Bauvorhaben dient in seiner Nutzung der Lagerung von Erzeugnissen aus einem landwirtschaftlichen Betrieb. Gemäß § 35 Abs. 1, Satz 2 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es 1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt, Da die geplante Halle nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt und aufgrund der Eigenart der Nutzung (Lagerhalle zu einem landwirtschaftlichen Betrieb) wird das Vorhaben daher als sog. privilegiertes Vorhaben gewertet. Der Landschaftplan Nr. 2 des Erftkreises stellt den Bereich mit dem Entwicklungsziel 1.2 (Erhaltung natürlicher Landschaftselemente sowie eine ökologische Aufwertung der Nebenläufe der Erft einschließlich der Talbereiche mit naturnahen Lebenräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen) dar. Darüber hinaus sind für die vorhandenen Hofstellen Eingrünungen vorgesehen und festgesetzt. Aufgrund des Privilegierungstatbestandes des Vorhabens schlägt die Verwaltung vor, das Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag für die Errichtung einer Kühllagerhalle zu erteilen, unter der Voraussetzung, dass die Untere Landschaftsbehörde des Erftkreises ihr Einvernehmen zur geplanten Baumaßnahme erteilt. Anlage: Flurkarte und Lageplan 50181 Bedburg, den 23.08.2005 ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------- (Jung) Sachbearbeiterin (Klütsch) Stellv. Fachbereichsleiter (Ackermann) Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand