Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-355/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
06.09.2005
Betreff:
Bauantrag für die Errichtung einer Kühllagerhalle auf dem Anwesen Belmener Höfe 1, Grundstück
Gemarkung Pütz, Flur 23, Flurstück Nr. 76, im Außenbereich von Kirchtroisdorf
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen gem. § 36 des
Baugesetzbuches zum Bauantrag für die Errichtung einer Kühllagerhalle auf dem Anwesen
Belmener Höfe 1, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 23, Flurstück Nr.76, zu erteilen.
Das Einvernehmen wird jedoch unter der Voraussetzung der Zustimmung der Unteren
Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises hinsichtlich der Darstellung des Landschaftsplanes Nr.
2 erteilt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 19.08.2005 wird beim Landrat des Erftkreises, Untere Bauaufsichtsbehörde,
und bei der Stadt Bedburg ein Bauantrag für die Errichtung einer Kühllagerhalle auf dem Anwesen
Gemarkung Pütz, Flur 23, Flurstück Nr. 76 / Belmener Höfe 1, beantragt.
Die geplante Lagerhalle hat eine Breite von 15,0 m und eine Länge von 25,0 m. Die Firsthöhe
beträgt 11,35 m.
Das geplante Bauvorhaben dient in seiner Nutzung der Lagerung von Erzeugnissen aus einem
landwirtschaftlichen Betrieb. Gemäß § 35 Abs. 1, Satz 2 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur
zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung
gesichert ist und wenn es
1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der
Betriebsfläche einnimmt,
Da die geplante Halle nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt und aufgrund
der Eigenart der Nutzung (Lagerhalle zu einem landwirtschaftlichen Betrieb) wird das Vorhaben
daher als sog. privilegiertes Vorhaben gewertet.
Der Landschaftplan Nr. 2 des Erftkreises stellt den Bereich mit dem Entwicklungsziel 1.2
(Erhaltung natürlicher Landschaftselemente sowie eine ökologische Aufwertung der Nebenläufe
der Erft einschließlich der Talbereiche mit naturnahen Lebenräumen und mit gliedernden und
belebenden Elementen) dar. Darüber hinaus sind für die vorhandenen Hofstellen Eingrünungen
vorgesehen und festgesetzt.
Aufgrund des Privilegierungstatbestandes des Vorhabens schlägt die Verwaltung vor, das
Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag für die Errichtung einer Kühllagerhalle zu
erteilen, unter der Voraussetzung, dass die Untere Landschaftsbehörde des Erftkreises ihr
Einvernehmen zur geplanten Baumaßnahme erteilt.
Anlage: Flurkarte und Lageplan
50181 Bedburg, den 23.08.2005
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(Jung)
Sachbearbeiterin
(Klütsch)
Stellv. Fachbereichsleiter
(Ackermann)
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand