Daten
Kommune
Jülich
Größe
137 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
28.08.14, 17:05
Aktualisiert
09.10.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
2013Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.:
Jülich, 19.08.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 270/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
08.09.2014
TOP
Ergebnisse
Haupt- und Finanzausschuss
15.09.2014
Ohne Abstimmung
Stadtrat
25.09.2014
Mehrheitlich dagegen (siehe
letzte Seite)
Lehrschwimmbecken Welldorf und Koslar
Anlg.: 2
V
III
20/22
65
40
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Aufgrund der Empfehlungen des Gutachtens über die Lehrschwimmbecken wird das Becken
in Koslar saniert und wieder in Betrieb genommen.
2. Entsprechend ist der Sperrvermerk im Haushalt aufzuheben.
3. Das Lehrschwimmbecken in Welldorf wird geschlossen.
Begründung:
Ende Mai 2013 musste das Lehrschwimmbecken in Koslar aufgrund einer defekten Filteranlage
geschlossen werden. Die hohen Reparaturkosten waren Anlass für das Hochbauamt, ein Gutachten
über den Zustand der Lehrschwimmbecken in Koslar und Welldorf in Auftrag zu geben. Das Gutachten sollte Auskunft darüber geben, welche Sanierungen und Investitionen erforderlich werden,
wenn beide Bäder weiter betrieben werden sollen.
Das Gutachten wurde in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 07.10.2013
vorgestellt. Zu dieser Sitzung war der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport zugeladen.
Kurz zusammengefasst kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Kosten für die neue Filteranlage im Becken in Koslar auf rd. 112.000,-- € incl. MWST geschätzt werden. Das für sein Alter in
einem guten baulichen Zustand befindliche Bad könnte durch weitere Sanierungen mit Kosten von
rd. 50.000,-- € incl. MWST weitere 15 Jahre betrieben werden.
Das Lehrschwimmbecken in Welldorf müsste laut Gutachten mit Kosten von rd. 140.000,-- € saniert werden. Aufgrund seiner baulichen Gegebenheiten würde dieses Bad aber auch nach einer erfolgten aufwendigen Sanierung nicht die neuesten DIN-Vorschriften für die Wasseraufbereitung
von Lehrschwimmbecken erfüllen.
Am 30.10.2013 hat sich die Sportstättenkommission mit der Thematik befasst. Zwischenzeitlich
hatte die Verwaltung nach der Schließung des Beckens in Koslar in Abstimmung mit den Grundschulleitungen einen Nutzungsplan für das Becken in Welldorf erstellt, der das Schulschwimmen
für die Grundschulen in Ergänzung mit den Stunden im Hallenbad bis auf wenige Stunden sicherstellte. Aufgrund dieses Planes und der Aussagen des Gutachters hat sich die Kommission für nachstehenden Beschlussvorschlag ausgesprochen:
„1. Aufgrund der Empfehlungen des Gutachtens über die Lehrschwimmbecken wird das Becken in
Koslar unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit saniert und wieder in Betrieb genommen.
2.
Die Verwaltung wird mit der Prüfung beauftragt, wie die Finanzierung der Sanierungskosten
erfolgen kann.
3.
Das Lehrschwimmbecken in Welldorf wird ohne aufwendige Sanierungsmaßnahmen solange
als möglich weiter betrieben.“
In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport am 14.11.2013 wurde über
o.g. Beschlussvorschlag nicht abgestimmt, da verschiedene Ausschussmitglieder der Auffassung
waren, dass die Finanzierung der Sanierungskosten nur Thema bei Haushaltsberatungen sein könne.
Die erforderlichen Mittel für die Sanierung wurde seitens der Verwaltung im Nachtragshaushalt
vorgesehen. Am 06.02.2014 hat der JuFaSS erneut über die Lehrschwimmbecken beraten. Auch in
dieser Sitzung wurde kein Beschluss gefasst, da nach Ansicht des Ausschusses über die Finanzierung im Nachtragshaushalt bei den Haushaltsberatungen entschieden werden sollte.
In der Ratssitzung am 10.04.2104 wurde die als Anlage 1 beigefügte Anfrage Nr. 6/2014 der CDUFraktion vom 03.04.2014 zu den Lehrschwimmbecken beantwortet. Der Rat hat die Mittel im Nachtragshaushalt mit einem Sperrvermerk versehen und die weitere Beratung in den Fachausschuss
verwiesen.
In den Sommerferien 2014 musste jetzt auch das Lehrschwimmbecken in Welldorf geschlossen
werden. Die Gründe hierfür sind dem als Anlage 2 beigefügten Vermerk des Hochbauamtes zu entnehmen. Um das Bad wieder in Betrieb nehmen zu können, müssten 25.000,-- € bereitgestellt werden. Eine solche Investition ist aus Sicht der Verwaltung nicht mehr vertretbar, da sich die eigentliche technische Situation nicht verbessert, sondern lediglich den Erhalt eines schlechten Zustands
darstellt. Da Ziff. 3 des Beschlussvorschlages der Verwaltung die Schließung des Beckens bei größeren Sanierungen vorsieht, schlägt die Verwaltung die Schließung des Beckens vor. Diesen Vorschlag hatte die Verwaltung bereits 2010 gemacht.
Wie bereits in der Vorlage 425/2013 ausgeführt, vertritt die Verwaltung nach wie vor die Auffassung, dass in das Lehrschwimmbecken in Welldorf aufgrund der Aussagen des Gutachtens nicht
weiter investiert werden sollte.
In der Beantwortung der Anfrage Nr. 6/2014 der CDU-Fraktion hatte die Verwaltung mitgeteilt,
dass laut Auskunft der Stadtwerke zum Ergebnis hatte, dass im Hallenbad nur noch drei Schwimmstunden unter Vorbehalt frei sind. Da Ausschussmitglieder in verschiedenen Sitzungen davon spraSitzungsvorlage 270/2014
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chen, dass nach ihren Informationen die Stadtwerke es für machbar erachten, alle Schwimmstunden
der Grundschulen im Hallenbad unterzubringen, ist die Verwaltung dem nachgegangen. Auf erneute
Anfrage haben die Stadtwerke erklärt, dass nach wie vor drei Stunden frei sind. Aus Sicht der
Stadtwerke bestehe evtl. die Möglichkeit , den Schwimmunterricht der Grundschulen in das Hallenbad zu verlagern. Dann aber müssten die weiterführenden Schulen auf Schwimmstunden verzichten
oder durch Umorganisation Stunden gewonnen werden. Da in Welldorf 27 Schulstunden Schwimmen unterrichtet wird, ist nicht erkennbar, wie die Grundschulen im Hallenbad ausreichend mit
Schwimmstunden versorgt werden sollen, zumal die Grundschulen ihren Schwimmunterricht bereits auf ein Minimum reduziert haben.
Die Sekundarschule hat bereits erklärt, dass sie zusätzliche Schwimmstunden im Hallenbad benötigt.
Daher sollte zumindest das Becken in Koslar so schnell als möglich wieder in Betrieb gehen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
160.000 €
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer __1____
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Sperrvermerk im Nachtragshaushalt
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
x
nein
nein
Beschlussvorschläge:
1. Vorschlag (JÜL): Beide Lehrschwimmbecken werden weiter betrieben.
2. Vorschlag (Verwaltung): siehe Vorlage
3. Vorschlag (B90/Die Grünen):
1. Das Lehrschwimmbecken in Welldorf wird mit geringstmöglichem Kostenaufwand
zunächst wieder in Betrieb genommen.
2. Die Stadtwerke werden beauftragt zeitnah ein Konzept zur Sanierung des Hallenbades zu
Erstellen, das auch eine Erweiterung der Lehrschwimmkapazitäten enthält.
3. Ein Weiterbetrieb der Lehrschwimmbecken durch private Institutionen wird ausdrücklich
Befürwortet, solange der Stadt Jülich dadurch keine weiteren Investitions- und Betriebskosten entstehen.
4. Vorschlag (SPD/CDU): Beide Lehrschwimmbecken werden geschlossen.
Sitzungsvorlage 270/2014
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Beschluss:
1. Vorschlag: Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 28 -> mehrheitlich dagegen
2. Vorschlag: Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 30 -> mehrheitlich dagegen
3. Vorschlag: Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 31, Enthaltungen: 4 -> mehrheitlich dagegen
4. Vorschlag: Ja-Stimmen: 22, Nein-Stimmen: 15 -> mehrheitlich dafür
Somit werden beide Lehrschwimmbecken geschlossen.
Sitzungsvorlage 270/2014
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