Daten
Kommune
Jülich
Größe
9,8 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
18.08.14, 17:04
Aktualisiert
18.08.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zur Vorlagen-Nr.: 230/2014
Festsetzungen
zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 8 " Sportanlagen "
(Rechtskraft 23.10.1980)
einschließlich 1. Änderung
(Rechtskraft 04.12.1986)
einschließlich 2. vereinfachte Änderung
1.
Vorhandener Gehölzbestand ist soweit wie möglich zu erhalten.
2.
Zur Einbindung der Sportanlagen in die umgebenden geschützten Landschaftsteile
sowie als Ersatz für die der Tennisanlage zum Opfer fallenden Gehölzbestände ist eine
massive Umgrünung mit standortgerechten Laubhölzern vorzusehen.
Entsprechende Bepflanzungspläne sind mit der Unteren Landschaftsbehörde
abzustimmen.
3.
Das Clubhaus muss sich in Gestaltung und Farbe (keine grellbunten Außenfarben)
harmonisch in die Landschaft einfügen.
4.
Im Planbereich dürfen keine Aufschüttungen vorgenommen werden. *)
*)
Festsetzung der 1. Änderung:
(Mit Ausnahme der im Plan dargestellten Aufschüttungen entlang der Straße
" An der Rur ".)
Festsetzung der 2. vereinfachten Änderung
5.
Nebengebäude bis zu einer Größe von 60 cbm sind auch außerhalb der Baugrenzen
zulässig.