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Sitzungsvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
84 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
18.08.14, 17:04
Aktualisiert
18.08.14, 17:04
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Inhalt der Datei

Begründung zum Bebauungsplan Stetternich Nr. 10 " Geschwister-Scholl-Straße " Anlage 2 zur Vorlagen Nr.: 231/2014 Stadt Jülich Planungsamt Inhalt Seite 1 Anlass und Ziel der Planaufstellung 3 2 Lage des Plangebietes 3 3 Vorhandene Nutzungen 3 4 Planinhalt 3 5 Niederschlagswasser 4 6 Kosten der Maßnahme 4 1 Anlass und Ziel der Planaufstellung Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Stetternich Nr. 10 " Geschwister-Scholl-Straße " beschlossen. Der Bereich der Planung umfasst ein Teilstück der " GeschwisterScholl-Straße ". Mit dieser Bauleitplanung soll die Verkehrsfläche gestalterisch der im weiteren Verlauf umgestalteten Straßenfläche angepasst werden. 2 Lage des Plangebietes Die Verkehrsfläche, die von der Wolfshovener Straße abgeht, liegt im westlichen Bereich des Stadtteiles Stetternich und umfasst eine Länge von ca. 110 m. 3 Vorhandene Nutzung Die Straße dient vornehmlich dem Anliegerverkehr der dort wohnenden Bevölkerung. 4 Planinhalt Die Verkehrsfläche innerhalb des Plangebietes ist durchgehend als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung " Verkehrsberuhigter Bereich " festgesetzt. Maßgebend für die Gestaltung dieser Fläche sind neben der damit gegebenen Erhöhung der Verkehrssicherheit auch die Gesichtspunkte des Städtebaus verbunden mit einer entsprechenden Gestaltung des Straßenraumes. Insbesondere soll die Straße den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Dies wird in der Regel durch einen durchgehenden niveaugleichen Straßenquerschnitt erzielt. Die Gestaltung der Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung ist nicht Gegenstand der Festsetzungen des Bebauungsplanes, sondern wird erst im Zuge der konkreten Ausbauplanung festgelegt. 5 Niederschlagswasser Das anfallende Niederschlagswasser wird über ein neu gestaltetes Rinnensystem der öffentlichen Kanalisation zugeführt. 6 Kosten der Maßnahme Die Kosten dieser Neugestaltung der Verkehrsfläche zu einem verkehrsberuhigten Bereich beläuft sich auf ca. 120.000 €.