Daten
Kommune
Jülich
Größe
84 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
18.08.14, 17:04
Aktualisiert
18.08.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründung
zum
Bebauungsplan
Stetternich Nr. 10
" Geschwister-Scholl-Straße "
Anlage 2 zur Vorlagen Nr.: 231/2014
Stadt Jülich
Planungsamt
Inhalt
Seite
1
Anlass und Ziel der Planaufstellung
3
2
Lage des Plangebietes
3
3
Vorhandene Nutzungen
3
4
Planinhalt
3
5
Niederschlagswasser
4
6
Kosten der Maßnahme
4
1
Anlass und Ziel der Planaufstellung
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung
am 22.11.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Stetternich
Nr. 10 " Geschwister-Scholl-Straße " beschlossen.
Der Bereich der Planung umfasst ein Teilstück der " GeschwisterScholl-Straße ".
Mit dieser Bauleitplanung soll die Verkehrsfläche gestalterisch der
im weiteren Verlauf umgestalteten Straßenfläche angepasst
werden.
2
Lage des Plangebietes
Die Verkehrsfläche, die von der Wolfshovener Straße abgeht, liegt
im westlichen Bereich des Stadtteiles Stetternich und umfasst eine
Länge von ca. 110 m.
3
Vorhandene Nutzung
Die Straße dient vornehmlich dem Anliegerverkehr der dort
wohnenden Bevölkerung.
4
Planinhalt
Die Verkehrsfläche innerhalb des Plangebietes ist durchgehend als
Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung " Verkehrsberuhigter
Bereich " festgesetzt.
Maßgebend für die Gestaltung dieser Fläche sind neben der damit
gegebenen Erhöhung der Verkehrssicherheit auch die
Gesichtspunkte des Städtebaus verbunden mit einer
entsprechenden Gestaltung des Straßenraumes. Insbesondere soll
die Straße den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion
überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete
Bedeutung hat. Dies wird in der Regel durch einen durchgehenden
niveaugleichen Straßenquerschnitt erzielt.
Die Gestaltung der Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
ist nicht Gegenstand der Festsetzungen des Bebauungsplanes,
sondern wird erst im Zuge der konkreten Ausbauplanung
festgelegt.
5
Niederschlagswasser
Das anfallende Niederschlagswasser wird über ein neu gestaltetes
Rinnensystem der öffentlichen Kanalisation zugeführt.
6
Kosten der Maßnahme
Die Kosten dieser Neugestaltung der Verkehrsfläche zu einem
verkehrsberuhigten Bereich beläuft sich auf ca. 120.000 €.