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Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2016 an Jugendeinrichtungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
25.11.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2016 an Jugendeinrichtungen) Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2016 an Jugendeinrichtungen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 474/2015 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 29.09.2015 gez. Knips Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 17.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 25.11.2015 Bemerkungen beschließend Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2016 an Jugendeinrichtungen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Jugendeinrichtungen werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen Begründung: Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen, in der Maßnahmen an Jugendeinrichtungen erfasst sind, ist beigefügt. Zu den einzelnen Maßnahmen ergeben sich folgende Anmerkungen: - Jugendzentrum Köttingen, Brandschutzmaßnahmen Für das Gebäude habe ich ein Brandschutzkonzept erstellen lassen. Danach sind verschiedene Bauteile zu ertüchtigen, insbesondere sind verschiedene Türanlagen zu erneuern. - Kiga Dirmerzheim, energetisches Sanierung Fassade und Dach Zur Deckung des Bedarfs für die U3-Betreuung soll der Kindergarten Dirmerzheim erweitert werden. In der Stellungnahme zum Antrag A 162/2015 habe ich das Vorhaben umfassend dargestellt. Bautechnisch und wirtschaftlich ist es sinnvoll, im Zusammenhang mit der Erstellung des Erweiterungsbaus auch das Bestandgebäude energetisch zu sanieren. - Kiga Köttingen, energetische Sanierung Dach und Fassade In den Jahren 2012 bis 2015 wurde der Kindergarten Köttingen für den Ausbau der U3Betreuung wesentlich erweitert und wurde der Altbau umfassend saniert. Aus bauphysikalischen Gründen ist es sinnvoll, beim Altbau zusätzlich zu den bereits ausgeführten Maßnahmen noch die Fassade und das Dach zu dämmen. - Kiga Friesheim, Planung Sanierung und Erweiterung Im Zusammenhang mit dem Ausbau der U3-Betreuung sollen auch in Friesheim zusätzliche Plätze geschaffen werden. Der bestehende Kindergarten wurde in drei Abschnitten errichtet. Der bauliche Zustand des ersten Bauabschnitts macht einen erheblichen Sanierungsaufwand erforderlich. Es sollen Varianten entwickelt werden, wie die o.a. Anforderungen durch eine Sanierung des Altbaus bzw. durch dessen Abbruch und Ersatz durch einen Neubau und durch die Erweiterung des Kindergarten möglichst wirtschaftlich umgesetzt werden können. In diesem Zusammenhang soll auch der Raumbedarf für das Familienzentrum berücksichtigt werden. - Kiga Dirmerzheim, Erweiterung/innerer Umbau Zur Schaffung zusätzlicher Plätze für die U3-Betreuung soll der Kindergarten Dirmerzheim erweitert werden Im Zusammenhang mit dem Antrag A 162/2015 wurden die entsprechenden Planungen bereits vorgestellt. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm 2016" aufgelistet sind, im Jahr 2016 auch zu realisieren. Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Betriebsausschuss Immobilien durch den Rat der Stadt. In Vertretung (Hallstein) -2-