Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl/641-10
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 31.08.2004
Vorlagen-Nr.:
71/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
30.11.2004
14.12.2004
TOP: Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung;
hier: Festsetzung der Gebührensätze
I. Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der Änderung des § 6 Abs. 2 KAG NRW hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner
Sitzung am 20.11.2001 erstmalig beschlossen, den Kalkulationszeitraum auf 3 Jahre festzusetzen.
Da der Kalkulationszeitraum 2002 bis 2004 somit zum 31.12.2004 endet, wurde inzwischen eine
neue Gebührenbedarfsberechnung für den Kalkulationszeitraum 2005 bis einschließlich 2007
erstellt. Die entsprechenden Berechnungen (getrennt für die maschinelle Straßenreinigung und
den Winterdienst) sind als Anlage beigefügt. Hierzu folgende Ausführungen:
1.
Maschinelle Straßenreinigung
Die Gebührenbedarfsberechnung 2002 bis 2004 ergab eine kostendeckende Gebühr in
Höhe von 0,76 €/m. Da nach § 6 Abs. 2 KAG NRW Gebührenüberschüsse innerhalb von 3
Jahren ausgeglichen werden müssen, wurden aufgrund des seinerzeit vorhandenen
Rücklagenbestandes die zu erhebenden Gebühren um 0,03 € reduziert und somit auf 0,73
€/m festgesetzt.
Die hierdurch zwangsläufig jährlich rechnerisch entstehende Unterdeckung wurde durch
eine jährlich geplante Rücklagenentnahme von 550,00 € ausgeglichen.
Für den Kalkulationszeitraum 2005 bis 2007 war zunächst zu prüfen, ob dennoch ein
Gebührenüberschuss am Ende des Kalkulationszeitraumes verbleibt oder aber ob in den
letzten 3 Jahren eine Kostenunterdeckung entstanden ist, die alsdann in den neuen
Kalkulationszeitraum mit einzubeziehen ist. Die entsprechende Überprüfung hat ergeben,
dass sich zum 31.12.2004 eine voraussichtliche Kostenunterdeckung der letzten 3 Jahre in
Höhe von insgesamt 3.500,00 € ergeben wird. Dieser Betrag ist in die Kalkulation 2005 bis
2007 einzubeziehen. Der Betrag wird auf 3 Jahre gleichmäßig verteilt. Hieraus ergibt sich
jährlich ein Betrag in Höhe von 1.166,67 €. Die für das Jahr 2005 bis 2007 ermittelten
Gebühren erhöhen sich somit zusätzlich um 0,04 €/m.
Die kostendeckenden Gebühren für die Jahre 2005 bis 2007 ohne Berücksichtigung der
Kostenunterdeckung werden sich auf 0,78 €/m belaufen, so dass die festzusetzenden
Gebühren für die nächsten 3 Jahre 0,82 €/m betragen.
2.
Anteil Winterdienst
Die Gebührenbedarfsberechnung 2002 bis 2004 ergab eine kostendeckende Gebühr in
Höhe von 0,47 €/m. Da nach § 6 Abs. 2 KAG NRW Gebührenüberschüsse innerhalb von 3
Jahren ausgeglichen werden müssen, wurden aufgrund des seinerzeit vorhandenen
-2Rücklagenbestandes die Gebühren um 0,16 €/m reduziert und somit auf 0,31 €/m
festgesetzt.
Die hierdurch zwangsläufig jährlich rechnerisch entstehende Unterdeckung wurde durch
eine jährliche geplante Rücklagenentnahme von 21.745,00 € ausgeglichen.
Für den Kalkulationszeitraum 2005 bis 2007 war somit zunächst zu prüfen, ob dennoch am
Ende des Kalkulationszeitraumes ein Gebührenüberschuss verbleibt oder aber eine
Kostenunterdeckung entstanden ist. Die entsprechende Überprüfung hat leider ergeben,
dass sich zum 31.12.2004 voraussichtlich eine Kostenunterdeckung aus den letzten 3
Jahren in Höhe von 73.500,00 € ergeben wird. Dieser Betrag ist nunmehr auf 3 Jahre
gleichmäßig zu verteilen, somit 24.500,00 €. Die für das Jahr 2005 bis 2007 ermittelten
Gebühren erhöhen sich dadurch jährlich um 0,17 €/m.
Auf diese nicht unerhebliche Kostenunterdeckung hat die Verwaltung jedoch keinen
Einfluss, sondern hängt von der Intensität des Winters ab. Bei der Kalkulation für die Jahre
2002 bis 2004 wurden insgesamt jährlich rund 80.000,00 € Kosten angesetzt, und zwar
aufgrund der durchschnittlichen Winterdienstkosten der Vorjahre. Leider hat das Wetter in
diesen Jahren nicht mitgespielt. Die tatsächlichen Kosten des Winterdienstes haben
betragen:
2002:
2003:
2004 voraussichtl.:
98.000,00 €
105.600,00 €
134.500,00 €
Aufgrund dieser Erfahrungen wurde nunmehr auch in die neue Kalkulation ein
durchschnittlicher Betrag in Höhe von jährlich 110.000,00 € einkalkuliert.
Hieraus resultiert, wie Sie der beigefügten Berechnung entnehmen können, eine
kostendeckende Gebühr in Höhe von 0,63 €/m. Unter Hinzurechnung der entstandenen
Unterdeckung muss dieser Gebührensatz jährlich um 0,17 € erhöht werden, so dass die
Gesamtgebühr in den nächsten 3 Jahren jeweils 0,80 €/m beträgt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Siehe Gebührenbedarfsberechnungen.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein 3-jähriger Kalkulationszeitraum (2005
bis 2007) festgelegt.
2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulationen für die Jahre 2005 bis 2007
werden die Straßenreinigungsgebühren für diesen Zeitraum wie folgt festgesetzt:
Anteil Straßenreinigung:
Anteil Winterdienst:
Der Bürgermeister
- Ramm -
Anlagen
0,82 €/m,
0,80 €/m.“
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________