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Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung; hier: Festsetzung der Gebührensätze)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung;
hier: Festsetzung der Gebührensätze) Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung;
hier: Festsetzung der Gebührensätze)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl/641-10 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 31.08.2004 Vorlagen-Nr.: 71/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 30.11.2004 14.12.2004 TOP: Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung; hier: Festsetzung der Gebührensätze I. Sach- und Rechtslage: Aufgrund der Änderung des § 6 Abs. 2 KAG NRW hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 20.11.2001 erstmalig beschlossen, den Kalkulationszeitraum auf 3 Jahre festzusetzen. Da der Kalkulationszeitraum 2002 bis 2004 somit zum 31.12.2004 endet, wurde inzwischen eine neue Gebührenbedarfsberechnung für den Kalkulationszeitraum 2005 bis einschließlich 2007 erstellt. Die entsprechenden Berechnungen (getrennt für die maschinelle Straßenreinigung und den Winterdienst) sind als Anlage beigefügt. Hierzu folgende Ausführungen: 1. Maschinelle Straßenreinigung Die Gebührenbedarfsberechnung 2002 bis 2004 ergab eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 0,76 €/m. Da nach § 6 Abs. 2 KAG NRW Gebührenüberschüsse innerhalb von 3 Jahren ausgeglichen werden müssen, wurden aufgrund des seinerzeit vorhandenen Rücklagenbestandes die zu erhebenden Gebühren um 0,03 € reduziert und somit auf 0,73 €/m festgesetzt. Die hierdurch zwangsläufig jährlich rechnerisch entstehende Unterdeckung wurde durch eine jährlich geplante Rücklagenentnahme von 550,00 € ausgeglichen. Für den Kalkulationszeitraum 2005 bis 2007 war zunächst zu prüfen, ob dennoch ein Gebührenüberschuss am Ende des Kalkulationszeitraumes verbleibt oder aber ob in den letzten 3 Jahren eine Kostenunterdeckung entstanden ist, die alsdann in den neuen Kalkulationszeitraum mit einzubeziehen ist. Die entsprechende Überprüfung hat ergeben, dass sich zum 31.12.2004 eine voraussichtliche Kostenunterdeckung der letzten 3 Jahre in Höhe von insgesamt 3.500,00 € ergeben wird. Dieser Betrag ist in die Kalkulation 2005 bis 2007 einzubeziehen. Der Betrag wird auf 3 Jahre gleichmäßig verteilt. Hieraus ergibt sich jährlich ein Betrag in Höhe von 1.166,67 €. Die für das Jahr 2005 bis 2007 ermittelten Gebühren erhöhen sich somit zusätzlich um 0,04 €/m. Die kostendeckenden Gebühren für die Jahre 2005 bis 2007 ohne Berücksichtigung der Kostenunterdeckung werden sich auf 0,78 €/m belaufen, so dass die festzusetzenden Gebühren für die nächsten 3 Jahre 0,82 €/m betragen. 2. Anteil Winterdienst Die Gebührenbedarfsberechnung 2002 bis 2004 ergab eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 0,47 €/m. Da nach § 6 Abs. 2 KAG NRW Gebührenüberschüsse innerhalb von 3 Jahren ausgeglichen werden müssen, wurden aufgrund des seinerzeit vorhandenen -2Rücklagenbestandes die Gebühren um 0,16 €/m reduziert und somit auf 0,31 €/m festgesetzt. Die hierdurch zwangsläufig jährlich rechnerisch entstehende Unterdeckung wurde durch eine jährliche geplante Rücklagenentnahme von 21.745,00 € ausgeglichen. Für den Kalkulationszeitraum 2005 bis 2007 war somit zunächst zu prüfen, ob dennoch am Ende des Kalkulationszeitraumes ein Gebührenüberschuss verbleibt oder aber eine Kostenunterdeckung entstanden ist. Die entsprechende Überprüfung hat leider ergeben, dass sich zum 31.12.2004 voraussichtlich eine Kostenunterdeckung aus den letzten 3 Jahren in Höhe von 73.500,00 € ergeben wird. Dieser Betrag ist nunmehr auf 3 Jahre gleichmäßig zu verteilen, somit 24.500,00 €. Die für das Jahr 2005 bis 2007 ermittelten Gebühren erhöhen sich dadurch jährlich um 0,17 €/m. Auf diese nicht unerhebliche Kostenunterdeckung hat die Verwaltung jedoch keinen Einfluss, sondern hängt von der Intensität des Winters ab. Bei der Kalkulation für die Jahre 2002 bis 2004 wurden insgesamt jährlich rund 80.000,00 € Kosten angesetzt, und zwar aufgrund der durchschnittlichen Winterdienstkosten der Vorjahre. Leider hat das Wetter in diesen Jahren nicht mitgespielt. Die tatsächlichen Kosten des Winterdienstes haben betragen: 2002: 2003: 2004 voraussichtl.: 98.000,00 € 105.600,00 € 134.500,00 € Aufgrund dieser Erfahrungen wurde nunmehr auch in die neue Kalkulation ein durchschnittlicher Betrag in Höhe von jährlich 110.000,00 € einkalkuliert. Hieraus resultiert, wie Sie der beigefügten Berechnung entnehmen können, eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 0,63 €/m. Unter Hinzurechnung der entstandenen Unterdeckung muss dieser Gebührensatz jährlich um 0,17 € erhöht werden, so dass die Gesamtgebühr in den nächsten 3 Jahren jeweils 0,80 €/m beträgt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Siehe Gebührenbedarfsberechnungen. III. Beschlussvorschlag: „1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein 3-jähriger Kalkulationszeitraum (2005 bis 2007) festgelegt. 2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulationen für die Jahre 2005 bis 2007 werden die Straßenreinigungsgebühren für diesen Zeitraum wie folgt festgesetzt: Anteil Straßenreinigung: Anteil Winterdienst: Der Bürgermeister - Ramm - Anlagen 0,82 €/m, 0,80 €/m.“ IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________