Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (1. Änderung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (1. Änderung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (1. Änderung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (1. Änderung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl/641-10 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 31.08.2004 Vorlagen-Nr.: 72/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 30.11.2004 14.12.2004 TOP: 1. Änderung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau wurde durch Ratsbeschluss vom 20.11.2001 insgesamt neugefasst. Eine Änderung ist seitdem nicht erfolgt. Aufgrund der neu festzusetzenden Benutzungsgebühren für die Jahre 2005 bis 2007 (siehe hierzu gesonderte Sitzungsvorlage) ist eine Änderung des § 5 Abs. 4 und 5 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erforderlich. Gemäß der vom Rat in der gleichen Sitzungsrunde zu beschließenden Gebührensätze sind diese entsprechend in der Satzung zu verankern. Ich schlage Ihnen vor, eine 1. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 21.11.2001 in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Siehe hierzu meine Ausführungen in der Sitzungsvorlage Nr. 71/2004. III. Beschlussvorschlag: „Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau vom Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit geltenden Fassung, der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18.12.1975 (GV. NRW. S. 706) in der derzeit geltenden Fassung, und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am _____________ folgende Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau vom 21.11.2001 beschlossen: §1 § 5 Abs. 4 und 5 -Gebührenmaßstab und Gebührensatz- erhalten folgende Fassung: (4) Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Abs. 1 – 3), wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem innerörtlichen Verkehr dient (siehe Verzeichnis B) 0,82 € b) dem überörtlichen Verkehr dient ( siehe Verzeichnis C) 0,82 € Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend. (5) Bei Durchführung der Winterwartung durch die Gemeinde beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Abs. 1 – 3) einheitlich für alle Straßen (siehe Verzeichnis E) 0,80 € §2 Diese 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2005 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau vom 21.11.2001 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn -3a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kreuzau, den Der Bürgermeister